Fiktiver Fall -, für den ich nun auch hier um Antwort(en)oder Erfahrungswert(e) bitte, um meinen Seelenfrieden zu retten
A kündigt von 8 Genossenschaftsanteilen (Wohngenossenschaft) 7 als Teilkündigung fristgerecht (die Auszahlung soll 2 Jaher später vollzogen werden).
In der 2jährigen Wartezeit stellt A eine Anfrage, um die Anteile komplett an die Tochter zu übertragen.
A erhält dafür die entsprechenden Unterlagen, entscheidet sich aber anders und sendet die Unterlagen nicht zurück.
Als A für die erwartete Auszahlung der 7 Anteile seine Kontoverbindung der Genossenschaft mitteilt, erhält er die Mitteilung, dass die Teilkündigung durch die Anfrage seine Anteile an die Tochter übertragen zu wollen hinfällig geworden sei - und er nun erneut kündigen müsse - und erneut 2 Jahre Wartezeit bis hin zur Auszahlung anfallen würden.
A hat in der Satzung der Wohngenossenschaft nichts dazu gefunden...
Frage: hat A jetzt die Arschkarte?
Danke
Genossenschaftsanteile - Teilkündigung
24. März 2007
Thema abonnieren
Frage vom 24. März 2007 | 09:48
Von
Status: Schüler (188 Beiträge, 62x hilfreich)
Genossenschaftsanteile - Teilkündigung
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#1
Antwort vom 24. März 2007 | 11:03
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... und was hat das mit mietrecht zu tun?
>>>>
#2
Antwort vom 24. März 2007 | 14:17
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 252x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 27. März 2007 | 16:36
Von
Status: Schüler (188 Beiträge, 62x hilfreich)
echt geiler tip, blaubär49, danke, ich werde meine frage nun unter reiserecht einstellen, oder verkehrsrecht, evtl. blaubärrecht, strafrecht ...
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