Genossenschaftsanteile - Teilkündigung

24. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)
Genossenschaftsanteile - Teilkündigung

Fiktiver Fall -, für den ich nun auch hier um Antwort(en)oder Erfahrungswert(e) bitte, um meinen Seelenfrieden zu retten :)


A kündigt von 8 Genossenschaftsanteilen (Wohngenossenschaft) 7 als Teilkündigung fristgerecht (die Auszahlung soll 2 Jaher später vollzogen werden).
In der 2jährigen Wartezeit stellt A eine Anfrage, um die Anteile komplett an die Tochter zu übertragen.
A erhält dafür die entsprechenden Unterlagen, entscheidet sich aber anders und sendet die Unterlagen nicht zurück.
Als A für die erwartete Auszahlung der 7 Anteile seine Kontoverbindung der Genossenschaft mitteilt, erhält er die Mitteilung, dass die Teilkündigung durch die Anfrage seine Anteile an die Tochter übertragen zu wollen hinfällig geworden sei - und er nun erneut kündigen müsse - und erneut 2 Jahre Wartezeit bis hin zur Auszahlung anfallen würden.
A hat in der Satzung der Wohngenossenschaft nichts dazu gefunden...
Frage: hat A jetzt die Arschkarte?

Danke :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und was hat das mit mietrecht zu tun?

>>>> :forum:

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#2
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

echt geiler tip, blaubär49, danke, ich werde meine frage nun unter reiserecht einstellen, oder verkehrsrecht, evtl. blaubärrecht, strafrecht ... :bang:
:devilangel:

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