Genossenschaftswohnung/-anteile

13. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
bukki61
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)
Genossenschaftswohnung/-anteile

liebe Fachleute,
Ich wohne seit 1995 in meiner jetzigen Wohnung.Damals übernahm das Sozialamt die Genossenschaftsanteile als Darlehen.Ich wurde noch kränker und 1998 sogar berentet.Erst im November 2014 konnte ich das Darlehen vollständig zurückzahlen,also 19 Jahre später.
Meine Frage:Bekomme ich die Dividenden nun alle nachgezahlt?Der Staat darf sich ja nicht bereichern und die Wohnungsgenossenschaft hat an mich natürlich nie was ausgezahlt.
Vielen Dank für eine gute Antwort.

Bukki

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
und die Wohnungsgenossenschaft hat an mich natürlich nie was ausgezahlt.


Warum sollte sie das?

So lange Du dort Mieter/Nutzer bist muß die Genossenschaft die Anteile nicht an Dich auszahlen.



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#2
 Von 
bukki61
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo Anitari,ich schrieb von der jährlichen Dividende ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Anteile bei Wohnungsgenossenschaften sind so etwas ähnliches wie Kaution. Die Zinsen dafür bekommt man als Mieter/Nutzer erst nach Vertragsende ausgezahlt, nicht während des laufenden Miet-/Nutzungsverhältnisses.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bukki61
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

das ist ja nicht richtig.Es gibt jedes Jahr bei uns eine Dividende in Höhe von 4%.Sie beläuft sich auf etwa 80-90€ bei 5 Anteilen a 300€.Diese Dividende wurde mir seit 1995 nicht ausgezahlt,da ich ja die Anteile als Darlehen bekam.Darauf nun meine Frage.


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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Warum fragst du nicht einfach bei der Genossenschaft, wo die Dividende verblieben ist, denn ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das Geld für einen oder auch mehrere Anteile verwendet wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Staat darf sich ja nicht bereichern <hr size=1 noshade>

Ich weis nicht, wo Du das Gerücht her hast, aber das ist falsch.
Im übrigen dürfte die Dividende nicht einmal die Kreditzinsen des Staates/der Stadt gedeckt haben.



Ansonsten würde ich erst mal in die vertraglichen Vereinbarungen schauen, was dort zur Dividende steht. Denkbar wäre, das die nichtausgezahlt sondern reinvestiert werden.
Und natürlich mal bei der Genossenschaft anfragen, was aus den Dividenden geworden ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bukki61
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

na ich merke schon.Ihr wisst auch nicht viel darüber.Ja-ich werde direkt da mal anrufen.
Liaane,das Darlehen,welches ja nun fast 19Jahre lief war zinsfrei und das konnte auch zinsfrei zurückgezahlt werden.Die entsprechende Behörde hat keinerlei Dividende erhalten.
Es ist also kein Gerücht.Ich behaupte nichts,was ich nicht genau weiss und das erwarte ich auch von den Antwortern.
Ich danke euch allen vielmals.Vielleicht hat ja jemand ein ähnliches Problem,deshalb lasse ich das hier mal stehen.

bye bye...bukki

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sorry, wir haben keine Glaskugel. Dir wäre es aber ein Leichtes, in den Vertrag reinzuschauen. Jede Genossenschaft kann ihre eigenen Regeln aufstellen. Woher sollen wir die kennen?
wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>na ich merke schon.Ihr wisst auch nicht viel darüber.J <hr size=1 noshade>

Woher sollen wir wissen was DU mit der Genossenschaft für vertragliche Vereinbarungen hast?



quote:<hr size=1 noshade>Liaane,das Darlehen,welches ja nun fast 19Jahre lief war zinsfrei und das konnte auch zinsfrei zurückgezahlt werden. <hr size=1 noshade>

Nur weil DU keine Zinsen gezahlt hast, bedeutet das nicht das der Staat keine Zinsen für des geliehene Geld gezahlt hat. 37 Mrd. Euro muss der Bund derzeit an Zinsen für geliehnes Geld zahlen, Länder und Gemeinden sind da noch nicht mitgerechnet.



quote:<hr size=1 noshade>Ich behaupte nichts,was ich nicht genau weiss und das erwarte ich auch von den Antwortern. <hr size=1 noshade>

Ohne ausreichende Fakten gibt es halt nur allgemeine Antworten.

Im übrigen glaubst Du nur was "genau zu wissen" wie man hier lesen kann.

Ansonsten, wie man überall lesen kann: Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch.
Könnte man mal drüber nachdenken was das bedeuten soll ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Na ja, ich habe auch in einer Genossenschaftswohnung gewohnt und dort auch während meiner Wohnzeit Dividende auf meine Anteile bekommen.Von daher finde ich die Frage, was ist damit geworden, auch nicht uninteressant.Auf große Beträge sollte die Fragestellerin aufgrund der Verjährungsvorschriften aber nicht hoffen.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bukki61
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

vielleicht klang es nicht verständlich.Die Anteile wurden damals übernommen.Die jährliche Dividende darauf erhielt weder der Hilfeträger noch ich.Jetzt-nach der Rückzahlung der Anteile an den Hilfeträger werden die Anteile so behandelt,als hätte ich sie gleich bezahlt.Es fliesst ja nun auch wieder die Dividende.Aber was ist mit der Dividende der letzten 19 Jahre?Da wollte ich wissen,wer darauf ein Anrecht hat,wenn der Hilfeträger sich dahingehend nicht "bereichert" hat und die Genossenschaft sie "einbehalten" hat,da ich ja aufgrund eines Darlehens eines Dritten kein Anrecht hatte.
Ich frage da wirklich mal die Quelle,nämlich die Genossenschaft.

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
und die Genossenschaft sie "einbehalten" hat,da ich ja aufgrund eines Darlehens eines Dritten kein Anrecht hatte.


Die Rechtsgrundlage soll man Ihnen bitte auch gleich zeigen.

Wenn Sie ein Darlehen erhalten haben, um die Beiträge zu bezahlen, und damit die Beiträge bezahlt haben, dann steht Ihnen natürlich erstmal die Dividende zu.
Nur darf das JC die Zinserträge jedes Jahr voll auf die Leistung anrechnen, egal ob Sie das Darlehen schon abbezahlt haben oder nicht. Es gibt hier keinen Freibetrag.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ich frage da wirklich mal die Quelle,nämlich die Genossenschaft.


Das hättest du von Anfang an machen müssen!

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bukki61
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

vielen Dank,Altona.Die Anteile beglich ja die Behörde undf stellte mir dass als Darlehen in Rechnung.Folglich flossen ja keine Dividenden an mich,aber auch nicht an die Behörde.Das ist das eigentliche Thema,was mich interessiert.

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