Gerade eingezogen - Eigenbedarfskündigung

7. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ma-Tin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerade eingezogen - Eigenbedarfskündigung

Hallo,

ich bin vor nicht ganz 2 Wochen in meine neue Wohnung (NRW) eingezogen und bekomme heute einen Anruf vom Vermieter, dass er die Wohnung nun doch selbst brauche und mir in den nächsten Tagen eine Kündigung zukommen lässt.

Habe zwar jetzt schon eine Menge zu berechtigten und unberechtigten Gründen gelesen, wirklich schlauer bin ich aber noch nicht.

Geht das so einfach?
Ich vermute, dass sich der neue Job in der anderen Stadt in Luft aufgelöst hat und er darum nun zurückwill.

Ist das ein berechtigter Grund?
Ich bin gerade mitten in der Examensphase und habe daher wenig Interesse (und vor allem Zeit) mich schon wieder um eine neue Wohnung zu kümmern. Ganz davon ab habe ich ja auch keine Ahnung ob ich etwas in der gleichen Preisklasse finde.

:-(

Vielen Dank für Tipps!

Martin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47650 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die genannten Gründe reichen im Prinzip für eine Eigenbedarfskündigung. Der Vermieter muss jedoch nachweisen, dass sich seine Situation seit Vertragsabschluss so grundlegend geändert hat, dass diese Gründe für ihn vor wenigen Wochen nicht vorhersehbar waren.

Eine Eigenbedarfskündigung auf Basis von Gründen, die bei Vertraghsabschluss vorhersehbar waren, darf frühestens nach 5 Jahren ausgesprochen werden.

Daneben kann gegen eine berechtigte Eigenbedarfskündigung Widerspruch wegen besonderer Härte vorliegen. Einen solchen Widerspruchsgrund sehe ich darin, dass Du Dich gerade in der Examensphase befindest.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ma-Tin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die Anwort.

Hast Du eine Rechtsgrundlage oder ein Aktenzeichen für die Sache mit der besonderen Härte?

Viele Grüße & Besten Dank.

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