Gerade eingezogen-> Mieterhöhung

31. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Philphob
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerade eingezogen-> Mieterhöhung

Hallo,

zum 1.8.2004 bin ich mit einigen Freunden in eine Mietwohnung eingezogen. Es gibt einen Hauptmieter. Mit der Vermieterin war abgesprochen, daß bei einer eventuellen Renovierung der Elektroverkabelung (das wollte sie sich noch überlegen) ein 10% Mietaufschlag zu erwarten ist. Jedoch hat sich die Vermieterin gegen diese Renovierung entschieden.

Nun sind aber einige Fenster dermaßen morsch, daß auch hier dringend Renovierungsbedarf besteht. Auch hier fordert sie (wir sind inzwischen eingezogen) 10 % Aufschlag. Dafür war das aber nicht abgesprochen.

Hier meine Frage:
Kann sie so kurz nach unterzeichnung des Mietvertrages und nach Einzug eine Renovierung/Mieterhöhung durchführen oder gibt es eine "Schonfrist" für Mieter in der keinerlei Mieterhöhungen ausgeführt werden dürfen ?

Danke für die Hilfe Christian

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Stoffelchen1973
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Philphob,
also, die Regelung für Mieterhöhung sieht vor
innerhalb von 3 Jahren bis max. 20% kann die
Nettomiete angehoben werden. D.b. die erste Erhöhung kann erst nach 1 Jahr nach Einzug erfolgen - 01.08.2005!
Wenn die Fenster wirklich defekt sind (was sind eigentlich morsche Fenster..?? Etwa Holzrahmen - du meine Güte...)

sollte der Hauptmieter dies schriftlich dem Vermieter mitteilen (Fenster sind undicht und
somit "zieht" es in der Wohnung o.ä.)
und eine Frist setzen bis wann die Fenster
repariert werden sollen. Ansonsten könnt
ihr sogar eine Mietminderung durchsetzen.
Wenn die Fenster nicht repariert weden, ab zum Mieterverein!

Viel Glück!

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