Gerade in neue Wohnung eingezogen, in Allen Räumen Schimmel entdeckt!

4. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
BunsenBrenner2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerade in neue Wohnung eingezogen, in Allen Räumen Schimmel entdeckt!

Hallo,

erstmal vorweg ich bin am 01.05.21 in eine Neue Wohnung gezogen. Die Schlüsselübergabe erfolgte am 30.04.21 (aber ohne Protokoll) Der Vermieter hatte den Termin vergessen und hat deswegen bei der Übergabe kein Protokoll mitgehabt bzw. aufgeschrieben. (Er ist eig. sehr nett, und mit ihm kann man auch über alles reden)

So und jetzt zu dem eigentlichen Problem:
Ich habe in allen Räumen (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Bad, Wohnzimmer, Flur) Schimmel entdeckt. Schwarzen Schimmel, der Vormieter hat alles einfach mit weißer Farbe überstrichen bis man den Schimmel nicht mehr gesehen hat, und falls doch hat er einfach 2-3 mal überstrichen.

Ich bin Allergiker, und schwer anfällig gegen Schimmelsporen und Hausstaub.
das war nun meine 3. Nacht in der Wohnung und bereits heute war ich beim Arzt weil ich keine Luft mehr bekomme. Ich habe natürlich auch gelüftet wie ein irrer, Gestaubsaugt und geputzt weil ich dachte es wäre halt staub vom Umzug oder so, aber es kratzt bei mir richtig im Hals (wo ich dann auf die Idee gekommen bin, mal nach Schimmel zu suchen)

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Ich bin 25 Jahre alt, und das ist meine erste eigene Wohnung, wo ich jetzt seit 01.05. auch drin Wohne.
Ich habe viel gelesen von Kündigung, Sonderkündigung usw. aber ich möchte gerne hier Wohnen bleiben weil die Wohnung an sich sehr schön ist, von der Aufteilung der Räume und auch von der Lage usw.

Muss oder soll ich die Miete kürzen?

Mein erster Schritt wäre jetzt morgen das ich dem Vermieter ein Mängelprotokoll mit Fotos zukommen lasse. Was muss ich genau darin erwähnen? muss ich eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen? kann ich hier Wohnen bleiben wenn die Wohnung doch Professionell Saniert werden muss?

(PS: Die Vormieter waren sehr sehr dreckig, sie hatten einen Hund in der Wohnung und auch noch 2 Mehr*******chen und wahrscheinlich auch noch nie richtig gelüftet. Dann ist dem Vormieter im Badezimmer auch noch ein Wasserschlauch geplatzt, was ich auch als Quelle vermute das der Schimmel entstanden ist. )

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Philipppc9000):
Schimmel entdeckt.
Wie denn entdeckt, wenn mehrfach überstrichen wurde?
Wer hat die *Diagnose* Schwarzer Schimmel gestellt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer hat die *Diagnose* Schwarzer Schimmel gestellt?


Das frage ich mich auch.

Zitat (von Philipppc9000):
erstmal vorweg ich bin am 01.05.21 in eine Neue Wohnung gezogen. Die Schlüsselübergabe erfolgte am 30.04.21 (aber ohne Protokoll) Der Vermieter hatte den Termin vergessen und hat deswegen bei der Übergabe kein Protokoll mitgehabt bzw. aufgeschrieben. (Er ist eig. sehr nett, und mit ihm kann man auch über alles reden)


Dann mal sofort den VM informieren, allerdings stellt sich mir die Frage, warum du ihn nicht direkt bei Übergabe darauf hingewiesen und zur Mängelbeseitigung aufgefordert hast

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Philipppc9000):
Muss oder soll ich die Miete kürzen?


Das wäre der zweite Schritt. Erst mal mit dem VM abklären, wie weiter vorzugehen ist. Meine Empfehlung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BunsenBrenner2008
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie denn entdeckt, wenn mehrfach überstrichen wurde?
Wer hat die *Diagnose* Schwarzer Schimmel gestellt?


weil an den ecken gelbe Ränder waren, und da ist die Farbe abgeblättert, das habe ich aber vorher nicht genau gesehen. dann habe ich mal ein bisschen dran geklopft und es ist sofort alles abgebröckelt





PS: Ich weiß über Internet ist es immer schwierig zu beurteilen ob einer richtig liegt oder nicht, aber in dem fall bin ich mir zu 100% sicher das es schimmel ist

-- Editiert von BunsenBrenner2008 am 04.05.2021 23:45

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Und du hast natürlich sofort - noch vor diesem Forum - den Vermieter diese Fotos geschickt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 550x hilfreich)

Und du hast natürlich sofort - noch vor diesem Forum - den Vermieter diese Fotos geschickt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von BunsenBrenner2008):
aber in dem fall bin ich mir zu 100% sicher das es schimmel ist
Bitte lies mal im Netz nach, was der Unterschied zwischen Schimmel und Schwarzer Schimmel ist.
Zitat (von BunsenBrenner2008):
und es ist sofort alles abgebröckelt
Nicht schön.
Du hast die Mietsache (den Putz an *verdächtigen Stellen*) beschädigt.
Zitat (von BunsenBrenner2008):
aber ich möchte gerne hier Wohnen bleiben weil die Wohnung an sich sehr schön ist, von der Aufteilung der Räume und auch von der Lage usw.
Als Allergiker in einer Schimmelwohnung willst du wohnen bleiben??
Zitat (von BunsenBrenner2008):
Muss oder soll ich die Miete kürzen?
Willst du deine Gesundheit dann für eine evtl. X € günstigere Miete ruinieren? Müssen musst du gar nicht.

Wie die Wände an Bodenanschlüssen und Fensterbänken schon ohne Abbröckelungen aussehen, hast du bei der Besichtigung nicht bemerkt ?
Zitat (von BunsenBrenner2008):
Ich bin Allergiker, und schwer anfällig gegen Schimmelsporen und Hausstaub.
Wenn man das weiß, sollte man sich nicht eine solche Altbauwohnung anmieten. Erst recht nicht, wenn man was vom Vormieter weiß.

Die Stelle neben der Fensterbank hat nichts mit einem geplatzten Wasserschlauch zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Als Allergiker in einer Schimmelwohnung willst du wohnen bleiben??

Naja, da ist ja nicht nur der Schimmel, sondern vermutlich noch die Restposten vom Vormieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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