Hallo,
mir wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt.
Die Forderung der Gegenseite bezieht sich auf Mietrückständen aus Gewerbemiete.
Im Mahnbescheid ist von "Wohnraum" die Rede.
Kann ich alleine wegen der Angabe "Wohnraum" dem Mahnbescheid grundlos widersprechen?
Besten Dank & viele Grüße!
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Gerichtl. Mahnbescheid falsche Angaben
20. Dezember 2012
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Frage vom 20. Dezember 2012 | 10:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtl. Mahnbescheid falsche Angaben
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2012 | 18:51
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 134x hilfreich)
Den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid muss man nicht begründen. Auf Grund des Widerspruchs wird der Anspruchsteller vermutlich Klage auf Zahlung erheben. Darin kann er den Sachverhalt dann richtig darstellen.
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#2
Antwort vom 20. Dezember 2012 | 21:25
Von
Status: Lehrling (1204 Beiträge, 475x hilfreich)
quote:
Den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid muss man nicht begründen. Auf Grund des Widerspruchs wird der Anspruchsteller vermutlich Klage auf Zahlung erheben. Darin kann er den Sachverhalt dann richtig darstellen.
von Eric61 am 20.12.2012 18:51
Was für den Mieter einen gewissen Zeitgewinn bringen wird. Falls es gegen den Anspruch allerdings nur die hier vorgetragene Erbsenzählerei vorzubringen gibt, wird der Mieter für diesen Zeitgewinn allerdings Verzugszinsen und deutlich erhöhte Verfahrenskosten deutlich zu zahlen haben.
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