Geruchsbelästigung durch Pizzeria

13. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Graumann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geruchsbelästigung durch Pizzeria

Guten Abend!

Wir haben seit vier Jahren eine Eigentumswohnung in Bochum (EG, Hochpattere). Seitdem vor ca. sechs Monaten der Betreiber der Pizzeria im EG seine Speisekarte erweitert hat, gibt es ein erhebliches Problem mit dem Geruch.
Ausgangslage: Die Pizzeria hat durchgehend ihre Türen (sowohl die Eingangstür als auch die Nebeneingangstür zur Garage) geöffnet. Das Zimmer unserer Tochter und unser Arbeitszimmer befinden sich nebeneinander über der Eingangstür der Pizzeria. Geöffnet hat die Pizzeria täglich von 11:00 – 23:00 Uhr, sonntags von 12:00 – 23:00 Uhr.
Problem: Die Speisekarte ist unter anderem um „Schnitzel“ und „Pommes Frites“ erweitert worden. Das bedeutet, dass der Betreiber zusätzlich eine Fritteuse ins Ladenlokal gestellt hat, um genau zu sein steht die Fritteuse neben der Kellertür und hat keine Abzugshaube. Der gesamte Mief (der Bratenfettgeruch der Fritteuse) kann nur durch die beiden geöffneten Türen entweichen. Sobald die Fritteuse in Betrieb ist (zum Glück nicht permanent) haben wir hier keine andere Wahl, als die Fenster im Arbeitszimmer und Kinderzimmer zu schließen, da es sonst in der ganzen Wohnung nach Frittenfett stinkt (wirklich sehr unangenehm, insbesondere abends).
Gespräche sowohl mit dem Betreiber der Pizzeria als auch mit der Hausverwaltung haben bisher (wie bereits erwähnt seit inzwischen ca. sechs Monaten) zu keiner deutlichen Verbesserung der Situation geführt. Der Betreiber ist uneinsichtig, meint, er würde alles tun, damit keine Gerüche aus der Pizzeria dringen, die Hausverwaltung hat den Besitzer der Pizzeria (wohnt in Italien) angeschrieben und bisher noch keine Rückmeldung von diesem erhalten.
Nachbarn: Außer uns gibt es noch sechs weitere Parteien im Haus. Die einzige weitere Wohnung, welche von dem ausströmenden Gestank betroffen sein könnte, ist die Wohnung über uns (alle anderen Wohnungen liegen zur der Rückseite des Hauses). Diese Wohnung wird jedoch möbeliert immer nur kurzweilig (meist so ein halbes Jahr) an Firmen, welche ihre Mitarbeiter auf Montage unterbringen müssen, vermietet. Diese „Mieter“ sind meist früh morgens aus dem Haus, kommen abends erst recht spät zurück und sind grundsätzlich das komplette Wochenende nicht hier.
Nur eine weitere Mieterin hatte uns wegen „dem Gestank im Treppenhaus“ schon angesprochen (dieser ist jedesmal dann zu riechen, wenn Kellertür (Brandschutztür) von Pizzeria und Treppenhaus mal wieder nur angelehnt statt - wie es sein müsste - geschlossen ist).

Nun zu unseren Fragen:

1. Darf eine Pizzeria durchgehend ihre Türen offen haben?
2. Entspricht es den gesetzlichen Bestimmungen, dass über der Fritteuse einer Pizzeria keine Abzugshaube angebracht ist? Kann der Betreiber dazu verpflichtet werden? Wenn ja, von wem?
3. Müssen wir als Eigentümer den Gestank so ohne weiteres hinnehmen? Als Mieter hätte man ja wenigstens durch Mietkürzung die Möglichkeit, Druck auszuüben.
4. Wer kann überprüfen, ob die Pizzeria die geforderten gesetzlichen Bestimmungen einhält oder ob von ihrer Seite her nachgerüstet werden müsste? Das Ordnungsamt?

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ist das auch euer Verwalter? Wenn ja, dann solltet ihr dem mal Dampf machen, denn es ist eigentlich seine Aufgabe, sich um solche Dinge zu kümmern.

1. Ja, wobei Ruhezeiten wegen Musik o.Ä. zu berücksichtigen sind.
2. Weiß net, kann aber durchaus möglich sein.
3. Als Mieter müsste man dies hinnehmen, wenn im Mietvertrag steht, dass mit Geruchsbelästigung wegen der Pizzeria zu rechnen ist und das Recht einer Mietminderung daher weg fällt.
4. Dieser Punkt könnte alle Fragen und Probleme lösen, denn man erkundigt sich doch einfach mal beim Ordnungsamt ... Die wissen was zu tun ist und besichtigen vor Ort. Wenn etwas nicht ordnungsmäßig ist wird der Betreiber aufgefordert, das zu ändern.

Im übrigen wäre dieser Thread im WEG-Forum besser aufgehoben.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,
wir hatten das Gleiche Problem. Allerdings mit einem Döner-Laden. Da wir weder mit dem Betreiber, noch mit dem Eigentümer eine Einigung erziehlen konnten haben wir jetzt als letzte Möglichkeit den Auszug gewählt. Wir sind glücklicherweise nur Mieter gewesen.

Ich würde denen mal das Ordnungsamt ins Haus schicken...

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