Hallöchen,
hab da eine dringende Frage, auf die ich leider bis jetzt nirgends Antwort gefunden habe.
Habe mit einem Freund zwei Jahre in einer WG gewohnt. Jeder von uns hatte aber einen eigenen Mietvertrag für ein Zimmer zur alleinigen und Küche, Bad, Flur zur gemeinsamen Nutzung.
Nun habe ich die Betriebskostenabrechnung für die gemeinsame Wohnung erhalten, wobei der Vermieter für den Wohnraum für meinen WG - Partner eine saftige Nachzahlung fordert.
In meinem Vertrag steht bei Personenmehrheit:
1. ... mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen AUS DEM MIETVERTRAG als Gesamtschuldner
Muß ich für den WG - Partner zahlen (der das nicht kann), obwohl wir jeder einen eigenen Vertrag hatten.
Bin über jede Antwort dankbar.
Tilla
Gesamtschuldnerische Haftung - Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Grundsätzlich muß bei einer gesamtschuldnerischen Haftung jeder für jeden haften, also auch zahlen.
Da Ihr aber jeder einen Mietvertrag habt, weiß ich nicht weiter. Diese Haftungsbestimmung bezieht sich doch eigentlich nur auf Miter innerhalb EINES Vertrages?
Weitere Meinungen erwünscht!
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Es sind ja zwei unterschiedliche Mietverträge und nicht ein Mietvertrag worauf zwei Mietern geschrieben stehen.
Ich denke, dass die gesamtschuldnerische Haftung sich nur auf Personen beziehen können welche in einem Mietvertrag aufgeführt sind.
Bitte aber ebenfalls um weitere Meinungen !
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Ich schließe mich der Meinung von ikarus02 und meharis an. Im konkreten Fall gibt es keine gesamtschuldnerische Haftung.
Die Ansicht von hh teile ich auch. Da es zwei Mietverträge gibt (für das jeweilige Zimmer), gilt die gesamtschuldnerische Haftung hier nicht.
Und jetzt?
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