Gesamtschuldnerische Haftung - Mietvertrag

6. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tilla
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesamtschuldnerische Haftung - Mietvertrag

Hallöchen,

hab da eine dringende Frage, auf die ich leider bis jetzt nirgends Antwort gefunden habe.

Habe mit einem Freund zwei Jahre in einer WG gewohnt. Jeder von uns hatte aber einen eigenen Mietvertrag für ein Zimmer zur alleinigen und Küche, Bad, Flur zur gemeinsamen Nutzung.

Nun habe ich die Betriebskostenabrechnung für die gemeinsame Wohnung erhalten, wobei der Vermieter für den Wohnraum für meinen WG - Partner eine saftige Nachzahlung fordert.

In meinem Vertrag steht bei Personenmehrheit:
1. ... mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen AUS DEM MIETVERTRAG als Gesamtschuldner

Muß ich für den WG - Partner zahlen (der das nicht kann), obwohl wir jeder einen eigenen Vertrag hatten.

Bin über jede Antwort dankbar.

Tilla

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Grundsätzlich muß bei einer gesamtschuldnerischen Haftung jeder für jeden haften, also auch zahlen.
Da Ihr aber jeder einen Mietvertrag habt, weiß ich nicht weiter. Diese Haftungsbestimmung bezieht sich doch eigentlich nur auf Miter innerhalb EINES Vertrages?
Weitere Meinungen erwünscht!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Es sind ja zwei unterschiedliche Mietverträge und nicht ein Mietvertrag worauf zwei Mietern geschrieben stehen.

Ich denke, dass die gesamtschuldnerische Haftung sich nur auf Personen beziehen können welche in einem Mietvertrag aufgeführt sind.

Bitte aber ebenfalls um weitere Meinungen !

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Ich schließe mich der Meinung von ikarus02 und meharis an. Im konkreten Fall gibt es keine gesamtschuldnerische Haftung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Die Ansicht von hh teile ich auch. Da es zwei Mietverträge gibt (für das jeweilige Zimmer), gilt die gesamtschuldnerische Haftung hier nicht.

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