Gesamtschuldnerische Haftung getragen von einen Mieter

6. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jens Carstens
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesamtschuldnerische Haftung getragen von einen Mieter

Die gesamtschuldnerische Haftung für einen Mietschuldenrückstand ist auf meine Person aufgrund meiner Bereitschaft zur Tilgung gefallen. Die beiden anderen Mitmieter sind nicht bereit und in der Lage zu bezahlen.
Dazu habe Ich 3 fragen:
1. Zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bin Ich gerade 18. geworden und war einkommenslos. Habe Ich die Möglichkeit meine Eltern rechtlich zur Unterstützung der Tilgung mit einzuklagen? Ich bin jetzt 21.
2. Einer der beiden anderen Mitmieter hat Sozialhilfe und Mietzuschuss in dem betroffenen Zeitraum erhalten aber nicht in die Mietzahlungen miteingebracht. Kann Ich hieraus für mich selbst Vorteile erringen?
3. Es existierte ursprünglich ein original Mietvertrag zum 1.8. der nur von einem der beiden anderen Mitmieter getragen wurde. Nach dem dieser erste Vertrag nach 3 monaten beim Mieter verloren ging, setzte der Vermieter einen neuen Vertrag auf, rückwirkend zum 1.8., mit allen 3 Mieter als Hauptmieter mit gesamtschuldnerischer Haftung. Ist der zweite Mietvertrag gültig? Der erste ist von seiten des Vermieters nicht gekündigt wurden, also hat der eine Mitmieter 2 Unterschriften geleistet.

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"J.C."

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 80x hilfreich)

1. bist Du berufstätig oder Schüler/Azubi?
2. Vorteile wirst Du davon keine haben. Kannst ihm nur Probleme machen, wenn das Sozialamt davon Kenntnis erlangt.
3. Wenn der Vertrag bei dem Mieter verloren gegangen ist, wo ist dann die Kopie vom Vermieter? Aber wenn Ihr natürlich den neuen Vertrag unterschrieben habt, ist das meiner Meinung nach einfach nur eine Änderung des Mietvertrages und damit gültig.

Mit diesem Problemen solltest Du Dich aber mal an einen Mieterschutzverein oder sowas wenden. Glaube, dass das alles rechtlich sehr kompliziert ist.

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