Gesamtschuldnerische Haftung im Mietvertrag?

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Schnulli99
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)
Gesamtschuldnerische Haftung im Mietvertrag?

Ein junges, nicht verheiratetes Paar mietet eine Wohnung. Es kommt zum Abschluss eines Mietvertrages.
ER steht im Vertrag als Mieter genannt, mit vollem Namen, Geburtstag, Geburtsort, Pass-Nr.
SIE ist im Vertrag nicht unter der Rubrik Mieter(in) eingetragen, d.h. es gibt im gesamten Vertrag keine Angaben über ihren Geburtstag, Geburtsort, Pass-Nr. oder sonst irgendetwas.
Lediglich auf dem ersten Blatt, dem Vordruck des Kölner Haus- und Grundbesitzvereins stehen beide, ER und SIE mit ihrem Namen und Vornamen vermerkt.
Am Ende des Vertrages unterschreiben beide ER und SIE und natürlich der Vermieter.
Während der folgenden Monate kommt es zum Streit, SIE zieht aus.
Es steht eine Nebenkostenabrechnung an und damit ein weiterer Streit.
SIE will sich an den Kosten nicht beteiligen.
Frage: Ist SIE juristisch gesehen überhaupt haftbar für die auftretenden Nebenkosten nach ihrem Auszug?
Sind die beiden nach Mietvertrag überhaupt gesamtschuldnerisch haftbar, auch wenn Ihre Personaldaten im Vertrag nicht festgehalten wurden und obwohl sie den Vertrag unterschrieben hat?
Darf man SIE überhaupt als Mieterin bezeichnen? Oder war sie nur beiläufig die Partnerin von IHM ohne weitere rechtliche Haftung?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
ER steht im Vertrag als Mieter genannt, mit vollem Namen, Geburtstag, Geburtsort, Pass-Nr.
SIE ist im Vertrag nicht unter der Rubrik Mieter(in) eingetragen, d.h. es gibt im gesamten Vertrag keine Angaben über ihren Geburtstag, Geburtsort, Pass-Nr. oder sonst irgendetwas.
Lediglich auf dem ersten Blatt, dem Vordruck des Kölner Haus- und Grundbesitzvereins stehen beide, ER und SIE mit ihrem Namen und Vornamen vermerkt.
Am Ende des Vertrages unterschreiben beide ER und SIE und natürlich der Vermieter


Die von dir genannten Angaben müssen nicht im Vertrag stehen. Ihr Name steht vorne drin und sie hat unterschrieben. Fertig. Sie ist Mieter und damit gesamtschuldnerisch haftbar.

Das interessiert jedoch wiederum den Vermieter nicht. Der holt sich die Kohle von einem von beiden, und das wirst vermutlich zu sein. D.h. du mußt dann notfalls deine Forderungen gerichtlich gegen deine Ex geltend machen.

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#2
 Von 
Schnulli99
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Also ist ein Mietvertrag auch gültig wenn nur ein Name, Vorname angegeben wurde und anschließend von der Person die Unterschrift geleistet wurde.

Übrigens ich bin der Bekannte von IHR und IHM. Ich bin an der Sache nicht beteiligt, wohl aber interessiert.

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#3
 Von 
Schnulli99
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Noch etwas zur weiteren Erläuterung

Auf der ersten Seite des Mietvertrages stehen die Namen der Mieter, d.h. ER und SIE.

Auf der 3. Seite, dem Mietvertragsrubrum sind die Namen des Vermieters und die Personalien von IHM eingetragen, IHR Name fehlt hier.

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

das ist egal, wenn sie auf der ersten Seite steht und hinten mit unterschrieben hat, dann haftet sie mit.

Warum hätte sie denn sonst unterschreiben sollen ?!?!

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"Chylla"

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

quote:
Also ist ein Mietvertrag auch gültig wenn nur ein Name, Vorname angegeben wurde und anschließend von der Person die Unterschrift geleistet wurde.


Ja und das gilt sogar dann, wenn diese Person ein Pseudonym verwendet hat.

Mietverträge können sogar mündlich abgeschlossen werden, d.h. ohne Namensnennung und Unterschrift.

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