Hallo, folgender fiktiver Fall.
In meiner Mietwohnung ist unterjährig der Kaltwasserzähler ausgefallen. In der Nebenkostenabrechnung des betreffenden Jahres wurde der Verbrauch dann geschätzt. Das allerdings um Dimensionen zu hoch. Mein Verbrauch in den Vorjahren und im Jahr danach schwankte zwischen 5-10m³ Kaltwasserverbrauch. Geschätzt wurden mit über 60m³. Durchgerechnet müsste aus meiner Nebenkostenabrechnung so 200€ mehr erstattet bekommen, als ursprünglich der Fall war.
Ich habe meinen Vermieter angeschrieben, der hat mich an den Energieversorger weitergeleitet, die die Messstellen betreiben und die Abrechnung erstellen. Ich verlangte eine realistischere Schätzung, die meinen realen Verbrauch nicht um über das sechsfache erhöht. Dafür gibt es ja verschiedene Methoden. Der Durchschnitt aus den Vorjahren und dem Jahr danach. Das Hochrechnen der anteilig gemessenen Werte auf das ganze Jahr (der Zähler war 10 von 12 Monaten kaputt, also einfacher Dreisatz die 2 gemessenen Monate auf die 12 Monate hochzurechnen) oder das Verhältnis von Warmwasser / Kaltwasser heranzuziehen. Der Faktor ist ja mehr oder weniger konstant und das Warmwasser wurde ja gezählt.
Als Antwort erhielt ich nur den Verweis auf HKVO §9a Absatz 1 und vergleichbarer Räume
Zitat:Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen
(1) Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen.
Jetzt sind 200€ garnicht mal so wenig Geld. Mir geht es aber vor allem auch ums Prinzip. Kann man mit dem Verweis auf die HKVO diese Schätzung wirklich effektiv durchsetzen? Oder kann der Mieter sich da effektiv irgendwie wehren? Was kann der Mieter dafür, dass a) sein Zähler ausfällt und b) irgendein anderer Mieter in einem vergleichbaren Raum einen ausufernden Wasserverbrauch hat, der sodann auch auf mich angewendet wird?
Ganz nebenbei, wieso wird die HKVO, also die HEIZkostenverordnung auf Kaltwasser angewendet?