Geschätzte Kaltwasserkosten

18. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sven9570
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Geschätzte Kaltwasserkosten

Hallo, folgender fiktiver Fall.

In meiner Mietwohnung ist unterjährig der Kaltwasserzähler ausgefallen. In der Nebenkostenabrechnung des betreffenden Jahres wurde der Verbrauch dann geschätzt. Das allerdings um Dimensionen zu hoch. Mein Verbrauch in den Vorjahren und im Jahr danach schwankte zwischen 5-10m³ Kaltwasserverbrauch. Geschätzt wurden mit über 60m³. Durchgerechnet müsste aus meiner Nebenkostenabrechnung so 200€ mehr erstattet bekommen, als ursprünglich der Fall war.

Ich habe meinen Vermieter angeschrieben, der hat mich an den Energieversorger weitergeleitet, die die Messstellen betreiben und die Abrechnung erstellen. Ich verlangte eine realistischere Schätzung, die meinen realen Verbrauch nicht um über das sechsfache erhöht. Dafür gibt es ja verschiedene Methoden. Der Durchschnitt aus den Vorjahren und dem Jahr danach. Das Hochrechnen der anteilig gemessenen Werte auf das ganze Jahr (der Zähler war 10 von 12 Monaten kaputt, also einfacher Dreisatz die 2 gemessenen Monate auf die 12 Monate hochzurechnen) oder das Verhältnis von Warmwasser / Kaltwasser heranzuziehen. Der Faktor ist ja mehr oder weniger konstant und das Warmwasser wurde ja gezählt.

Als Antwort erhielt ich nur den Verweis auf HKVO §9a Absatz 1 und vergleichbarer Räume

Zitat:
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)
§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen


(1) Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen.


Jetzt sind 200€ garnicht mal so wenig Geld. Mir geht es aber vor allem auch ums Prinzip. Kann man mit dem Verweis auf die HKVO diese Schätzung wirklich effektiv durchsetzen? Oder kann der Mieter sich da effektiv irgendwie wehren? Was kann der Mieter dafür, dass a) sein Zähler ausfällt und b) irgendein anderer Mieter in einem vergleichbaren Raum einen ausufernden Wasserverbrauch hat, der sodann auch auf mich angewendet wird?

Ganz nebenbei, wieso wird die HKVO, also die HEIZkostenverordnung auf Kaltwasser angewendet?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6672 Beiträge, 2344x hilfreich)

Zunächst fält mal auf, daß es in der Schilderung heißt:

Zitat:
In meiner Mietwohnung ist unterjährig der Kaltwasserzähler ausgefallen.

Das Zitat enthält dann aber Vorschriften über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten.
Wieso soll dies zusammen passen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48980 Beiträge, 17247x hilfreich)

Zitat (von Sven9579):
Kann man mit dem Verweis auf die HKVO diese Schätzung wirklich effektiv durchsetzen?

Nein, in so einem Fall sind als Schätzgrundlage die Vorjahresverbräuche zu nehmen.

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#3
 Von 
Sven9570
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Das Zitat enthält dann aber Vorschriften über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten.
Wieso soll dies zusammen passen ?


Ja schau mal am Ende meines ersten Posts. Da erwähne ich auch schon, dass das irgendwie nicht zusammenpasst. Vielleicht sind diese Vorschriften irgendwie übertragbar?

Zitat (von hh):
Nein, in so einem Fall sind als Schätzgrundlage die Vorjahresverbräuche zu nehmen.


Hättest du da irgendeine Vorschrift oder einen Paragraphen zur Hand? Irgendwas worauf ich verweisen kann, damit ich denen da mal bisschen Nachdruck verschaffen kann

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36022 Beiträge, 6107x hilfreich)

Zitat (von Sven9570):
Mein Verbrauch in den Vorjahren und im Jahr danach schwankte zwischen 5-10m³ Kaltwasserverbrauch.
Das ist nicht nachvollziehbar. Könnte der KW-Zähler auch in den Vorjahren schon defekt gewesen sein?
Oder bist du quasi so gut wie nie zu Hause? Seid ihr ein 2-Personen-Haushalt?

Du musst die überhöhten Kosten jetzt nicht zahlen. Nicht, bis das geklärt ist.
Erstattet/Ausgezahlt wird aber bis dahin auch nichts.

Aus dem Kaltwasser wird ein Teil Warmwasser bereitet.
Wieviel m³ WW wurde lt. Abrechnung verbraucht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go620574-42
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

-


-- Editiert von User am 18. August 2024 17:41

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#6
 Von 
Sven9570
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja also das ist nur ein 1 Zimmer Appartment und ich nutze es fürs Studium. Bin oft auf Heimatbesuchen, über die Semesterferien auch mal mehrere Wochen. Dazu kam Corona, in der Zeit war ich auch oft in der Heimat. Und auch sonst Verbrauch ich recht wenig Wasser. Zb dusche ich meist im Fitness nach dem Training und so weiter

Gezahlt hab ich die Schätzung bislang. Bzw ich bekam eine Rückzahlung, diese wäre mit realistischem Wasserverbrauch aber noch höher ausgefallen

Zb 2020 ~1m³ Warmwasser und 3,5m³ Kaltwasser

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36022 Beiträge, 6107x hilfreich)

Zitat (von Sven9570):
Und auch sonst Verbrauch ich recht wenig Wasser.
Ja. Wenn die Kaltwasserkosten in der Heizkostenabrechnung auftauchen, ist es korrekt. Nur gezählt werden konnte in 2023 nicht.

Zitat (von Sven9570):
Zb 2020 ~1m³ Warmwasser und 3,5m³ Kaltwasser
Dann wirst du hoffentlich nachweisen können, dass du nicht nur in 2020 mit 1.Lockdown diesen Miniverbrauch hattest. Hast du die Abrechnungen von 2021 und 2022 nicht?
Es geht doch vermutlich um den Vorjahresverbrauch, also um 2022.
Und wie viele 1-Zi-Appt. (vergleichbar) gibts in dem Haus?
Wenn 60 m³ für 1Person geschätzt werden, geht man wohl nicht von vergleichbaren Räumen oder Nutzergruppen aus.

Zitat (von Anami):
Wieviel m³ WW wurde lt. Abrechnung verbraucht?
Ich meinte 2023.
Da du jetzt alles erstmal bezahlt hast, wirst du wohl um *mehr Guthaben zurück* kämpfen müssen.
Oder du setzt ab jetzt deine Vorauszahlungen herunter, wenn du eh immer Guthaben hast?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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