Geschätzter Ablesewert nicht der Endwert bei auszu

10. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
mdhomer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Geschätzter Ablesewert nicht der Endwert bei auszu

Hallo !

Mieter erhält im Oktober 2012 die betriebskostenabrechnung für 2011.

Dort wird der Ablesewert für Heizung und Wasser geschätzt.
zb. heizung 41000
kaltwasser 250,00
Warmwasser 118,00

Der Mieter ist beruflich mehrer Wochen nicht zuhause.

Mieter zieht aber im Dezember 2012 aus der Wohnung aus.
und erhält als Endwert beim Auszug folgende werte.

heizung 38000
kaltwasser 230,00
warmwasser 110,00

Der Mieter denkt naja wird ja dann mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnet.

Mieter erhält nun die betriebskostenabrechnung für 2012.

Dort steht aber als anfangsjahreswert und endwert bei heizung. 38000

Bei Kalt und warmwasser das selbe.also 230,00 und 110,00 als anfang und endwert.

Die Differenz zwischen geschätzten wert und endwert wurde nicht berechnet.

Hat der Mieter anspruch auf die Differenz zwischen geschätzten wert und tatsächlichen wert.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Natürlich hat eine Erstattung zu erfolgen. Abrechnung widersprechen und Korrektur fordern.

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