Guten Tag,
folgende Annahme:
Jemand bekommt vor 15 Jahren in voller Freundschaft zu seinen Eltern ein 3 Parteien Haus geschenkt.
Das Verhältnis zu den Eltern zersteitet sich, die Person wird enterbt und hat bis zum Tod der Eltern keinen Kontakt. Irgendwann sterben die Eltern und die beschenkte Person erhält Zugriff auf die Immobilie.
Als würden die Eltern aus dem Grabe einen Finger stecken erfährt man nach Einsicht der Unterlagen das alle Wohnungen seit Jahren viel zu günstig vermietet sind. In etwas 60% der ortsüblichen Miete zum Vertragsabschluss. Eine Erhöhung der Miete ist nicht möglich, da es sich um Staffelmietverträge mit einer Erhöhung von 20cent pro m2 alle 2 Jahre handelt. Vorgesehen im Schnitt für 10 Jahre. Die Botschaft ist verstanden. Man will dem beschenkten eins auswaschen, da die Schenkung sich nicht anfechten ließ.
Was wäre hier rechtlich möglich?
Geschenktes Mehrparteienhaus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatMan will dem beschenkten eins auswaschen, da die Schenkung sich nicht anfechten ließ. :
Froh sein, dass eine Rückforderung nicht möglich war.
Die 10 Jahresfrist wird irgendwann vorbei sein. Sich im Vorfeld informieren, um wieviel er die derzeitigen Mieten erhöhen darf.
ZitatHaus geschenkt :
ZitatIn etwas 60% der ortsüblichen Miete :
ZitatDie Botschaft ist verstanden. Man will dem beschenkten eins auswaschen :
Mein Beileid.
Verschenken sie es doch an die Mieter.
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Es geht ja offenbar um Nießbrauch. Wenn die Mietverträge nach Übertragung der Immobilie und damit während des Nießbrauchs abgeschlossen wurden, gibt es ein Sonderkündigungsrecht nach Tod der Nießbraucher, siehe https://www.anwaltonline.com/familienrecht/urteile/9667/vom-verstorbenen-niessbraucher-abgeschlossener-mietvertrag.
ZitatDie 10 Jahresfrist wird irgendwann vorbei sein. :
Das mit den Grundrechenarten üben wir noch mal ...
ZitatJemand bekommt vor 15 Jahren in voller Freundschaft zu seinen Eltern ein 3 Parteien Haus geschenkt. :
ZitatSich im Vorfeld informieren, um wieviel er die derzeitigen Mieten erhöhen darf. :
Scheint er schon gemacht zu haben ...
Zitatda es sich um Staffelmietverträge mit einer Erhöhung von 20cent pro m2 alle 2 Jahre handelt. :
ZitatWas wäre hier rechtlich möglich? :
A) weiterverschenken
B) damit leben und sich freuen das man eine Immobilie für "lau" bekam
C) einen (spezialisierten) Rechtsanwalt beauftragen der alle Unterlagen prüft und erfolgversprechendes Vorgehen auslotet
ZitatDas mit den Grundrechenarten üben wir noch mal ... :
Ja, Harry, dann fang mal an.
ZitatAls würden die Eltern aus dem Grabe einen Finger stecken erfährt man nach Einsicht der Unterlagen das alle Wohnungen seit Jahren viel zu günstig vermietet sind. :
Da steht nicht, dass die Wohnungen seit der Schenkung zu günstig vemietet sind. Man vertrug sich offenbar noch einige Zeit
ZitatVorgesehen im Schnitt für 10 Jahre. :
Ergo sind die 10 Jahre noch nicht vorbei.
ZitatWas wäre hier rechtlich möglich? :
Nichts meiner Meinung nach, aber ich lese hier doch folgendes:
Zitatdas alle Wohnungen seit Jahren viel zu günstig vermietet sind. :
Betonung auf seit Jahren, d.h. für mich, dass es keinesfalls mehr volle 10 Jahre sind für die die Staffelvereinbarung gilt. Also einfach aussitzen.
ZitatErgo sind die 10 Jahre noch nicht vorbei. :
Es gibt keine 10 Jahre ...
Zitatim Schnitt :
= durchschnittlich, im Durchschnitt, im Mittel
Hallo, danke für die Antworten.
Die Schenkung ist 15Jahre her.
Die Mietverträge laufen 6Jahre, 2Jahre und ein Jahr.
So wie ich das verstanden habe gilt doch das sonderkündigungsrecht oder? Es ist ist ja der Nießbraucher verstorben und der Beschenkte kann jetzt kündigen oder?
Zitat= durchschnittlich, im Durchschnitt, im Mittel :
Mathe? Besser in Duden lesen.
ZitatEs ist ist ja der Nießbraucher verstorben :
War es denn Nießbrauch?
Ja klar. Steht so im Schenkungsvertrag.
Also besteht dieses sonderkündigungsrecht? Wie lange dauert es wenn sich die Mieter gegen die Kündigung gerichtlich wehren?
ZitatAlso besteht dieses sonderkündigungsrecht? :
Klar, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
ZitatWie lange dauert es wenn sich die Mieter gegen die Kündigung gerichtlich wehren? :
Warum sollten die Mieter das machen?
Die machen einfach nichts, wenn der Vermieter was will, muss der Vermieter auch klagen.
Je nach Finanzkraft des Vermieters, Auslastung der Gerichte, Talent der jeweiligen Anwälte dauert das dann 6 Monate bis 3 Jahre.
ZitatAlso besteht dieses sonderkündigungsrecht? :
Nein, denn auch die Ausübung des Sonderkündigungsrechtes nach § 1056 BGB setzt das Vorliegen eines berechtigten Interesses nach § 573 BGB voraus. Ein solches berechtigtes Interesse ist aus der Darstellung des Sachverhaltes nicht erkennbar.
Zitatda es sich um Staffelmietverträge mit einer Erhöhung von 20cent pro m2 alle 2 Jahre handelt. Vorgesehen im Schnitt für 10 Jahre. :
Dann wird man wohl den Ablauf dieser Frist abwarten müssen. Ein Jahr nach der letzten Staffel ist dann eine ganz normale Mieterhöhung nach § 558 BGB möglich, allerdings begrenzt auf 20% (bzw. 15%) innerhalb von 3 Jahren.
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