Geschirrspüler defekt EBK

19. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tk456
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschirrspüler defekt EBK

Hallo,

mein Geschirrspüler ist kaputt gegangen über die Feiertage. Leider waren wir nicht da und nun ist durch das austetende Wasser ein Schaden beim Mieter unter uns entstanden. Die EBK ist mitvermietet so steht es im Vertrag. Dort ist aber auch ein Zusatz vermerkt, dass etwaige Reperaturen zur Hälfte vom Mieter und zur Hälfte vom Vermieter getragen werden. Ist das rechtens oder besser gefragt, wer zahlt nun in diesem Fall?? Mein Vermieter zahlt nicht gerne und deswegen wollte ich mal nachfragen:D Dieser Zusatz ist in der Anlage zum Mietvertrag vermerkt. Die Maschine ist schon alt und wir wohnen erst seit 2 Jahren in dieser Wohnung.

Vielen Dank für die Hilfe

Frank

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4364 Beiträge, 2288x hilfreich)

Zitat (von Tk456):
Leider waren wir nicht da und nun ist durch das austetende Wasser ein Schaden beim Mieter unter uns entstanden.


War der Wasserhahn zu oder gibt es einen Aquastop? Lief die Maschine noch, als man das Haus verließ?

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#2
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Was ist denn nun genau kaputt? Türdichtung, Pumpe, Schlauch, Aquastop? Oder die Dichtung des Aquastop? Oder liegt es garnicht an der Machine, sondern am Eckventil?

-- Editiert von Beduine am 19.04.2017 09:44

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#3
 Von 
Tk456
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Maschine war aus beim verlassen der Wohnung. Ich hatte sie aber nochmal durchlaufen lassen und danach ausgemacht. Das Wasser tropft unter der Maschine aus, also als wäre diese nicht dicht. Als ich in die Maschine geguckt habe war noch etwas wasser am Boden in der Maschine aber selbst wenn dort noch wassser ist darf es ja nicht aus der Maschine tropfen. Aquastopp ist vorhanden.

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#4
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Hm, und das bisschen Wasser soll einen Schaden beim Mieter unter euch verursacht haben? Da muss aber schon deutlich mehr Wasser ausgetreten sein. Oder die Maschine tropft seit langer Zeit vor sich hin?
Ist denn schon vorher aufgefallen, dass da eine Restpfütze in der Maschine bleibt? Wie siehts mit dem Sieb aus? Regelmäßig gereinigt?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Zitat:
Dort ist aber auch ein Zusatz vermerkt, dass etwaige Reperaturen zur Hälfte vom Mieter und zur Hälfte vom Vermieter getragen werden.


Diese Klausel ist unwirksam. Die Reparatur am Geschirrspüler muss daher der Vermieter alleine zahlen.

Im Hinblick auf den Wasserschaden muss derjenige den Schaden zahlen, der ihn fahrlässig verursacht hat. So jemanden scheint es aber hier nicht zu geben, da die Maschine einen Aquastop hat und Euch auch sonst keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorzuwerfen ist. Wenn es aber keinen Verursacher gibt, dann zahlt jeder seinen Schaden selbst.

Für den Gebäudeschaden und den Schaden an der Küche muss der Vermieter bzw. dessen Gebäudeversicherung aufkommen. Den Schaden am Eigentum des Mieters unter Euch muss dessen Hausratversicherung zahlen. Wenn er keine hat, bleibt er auf dem Schaden sitzen. Sollte an Eurem Eigentum ein Schaden entstanden sein, zahlt Eure Hausratversicherung, bzw. Ihr bleibt auf dem Schaden sitzen.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10134 Beiträge, 4540x hilfreich)

Zitat (von Tk456):
Dort ist aber auch ein Zusatz vermerkt, dass etwaige Reperaturen zur Hälfte vom Mieter und zur Hälfte vom Vermieter getragen werden. Ist das rechtens
Als Formularklausel ist eine solche Klausel nicht rechtens. Google mal nach Kleinreparaturenklausel. Dann bekommst du Hinweise darauf, unter welchen Umständen Kleinreparaturenklauseln gültig sind. Eine anteilige Kostenbeteiligung ist auf jeden Fall ungültig.

Es ist übrigens egal unter welchem Punkt oder wie hier in der Anlage sich diese Klausel befindet. Einzig relevant ist die Frage, ob die Klausel vom Vermieter vorgegeben wurde oder ob darüber ernsthaft und ergebnisoffen verhandelt wurde. Nur wenn das geschehen ist, wäre es eine Individualvereinbarung, die dann gültig wäre. Der Vermieter ist dabei beweispflichtig, dass solche Verhandlungen stattgefunden haben.

Zitat (von Tk456):
oder besser gefragt, wer zahlt nun in diesem Fall??
Die Rückfragen zielen auf ein Verschulden des Mieters ab. Wenn der Mieter Schuld war, dann zahlt er. Die Klausel ist dann irrelevant. Wenn der Mieter nicht Schuld war, dann zahlt meiner Meinung nach der Vermieter, sofern er nicht nachweisen kann, dass diese Klausel wirklich eine Individualklausel ist.

Bei der Schuldfrage selber halte ich mich raus. Gibt es eine Haftpflichtversicherung? Dann kann man denen den Schaden vorsichtshalber melden. Die sollten sich dann auch um die Abwehr unberechtigter Forderungen kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tk456
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja also das Sieb habe ich regelmäßig gereinigt und in der Maschine stand sonst, soweit ich das sagen kann, kein Wasser. Der Verwaltung und mir ist aufgefallen, dass die Fuge der Fliesen bei der Maschine, Risse aufweist. Dadurch konnte das Wasser natürlich in die Wand laufen. Sind auch nur Rigips wände. Also vor den Feiertagen war beim Mieter unter mir noch nix zu sehen. Nun sind an seiner Wand/Decke Wasserflecken zu sehen. Habe es mir gestern selber angeguckt. Den Zulauf habe ich gestern erstmal zugedreht. Ich würde die Maschine heute nochmal anstellen und dann gucken ob es läuft. so ist nur ein bisschen Wasser in der Schale unter der Maschine.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Tk456):
Ja also das Sieb habe ich regelmäßig gereinigt und in der Maschine stand sonst, soweit ich das sagen kann, kein Wasser. Der Verwaltung und mir ist aufgefallen, dass die Fuge der Fliesen bei der Maschine, Risse aufweist. Dadurch konnte das Wasser natürlich in die Wand laufen. Sind auch nur Rigips wände.


Dann dürfte dich keinerlei Schuld an dem Schaden treffen. Die Spülmschine muss der Vermieter reparieren/ersetzen, für den Wasserschaden muss man die Versicherungsverhältnisse abklären.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124451 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von Tk456):
Dort ist aber auch ein Zusatz vermerkt, dass etwaige Reperaturen zur Hälfte vom Mieter und zur Hälfte vom Vermieter getragen werden.

Genauer Wortlaut?
Individuell vereinbart oder vom Vermieter vorgegeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tk456
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Anlage ist vom Vermieter vorgegeben. Dort wurde nix vereinbart.
Wortlaut: Die EBK ist mitvermietet. Etwaige erforderliche Reparaturen an der EBK oder den Einbaugeräten werden vom Vermieter und Mieter je zur Hälfte getragen. Hiervon ausgenommen sind Reparaturen die unter die Gewährleistung fallen und Reparaturen, die eindeutig von der einen oder anderen Vertragspartei verschuldet wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124451 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von Tk456):
Diese Anlage ist vom Vermieter vorgegeben. Dort wurde nix vereinbart.

Damit ist "halbe/halbe" vom Tisch, die Klausel ist ungültig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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