Gestank durch Mülltonnen beim Lüften

16. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Corvus corax
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gestank durch Mülltonnen beim Lüften

Liebes Forum,
ich wohne in der ersten Etage einer Mietwohnung. Mein Wohnzimmerfenster liegt zum Hof. Unter mir befindet sich ein Restaurant. Die Mülltonnen stehen direkt unter meinem Wohnzimmerfenster. Der Höhenabstand liegt bei etwa 4,5m, nicht jedoch der Abstand zur Hauswand. Direkt unter meinem Fenster befindet sich ein blaues Fass, dass eine undefinierbare, eklig stinkende Substanz enthält, die offenbar aus dem Restaurant stammt. Der Gestank ist penetrant. Möglicherweise handelt es sich um Fleischabfälle.

Bereits beim Öffnen der Tür zum Hof, schlägt mir der Gestank entgegen. Geradezu unerträglich wird es, wenn ich im Wohnzimmer lüfte oder gar für Durchzug sorge, da der Gestank dann die gesamte Wohnung erfasst. Kurzum, ich kann im Sommer im Wohnzimmer nicht lüften.

Die Frage, die mich umtreibt, welche Möglichkeiten habe ich mich dagegen zu wehren?

Der Hinterhof ist sehr klein. Tatsächlich gibt es nur diesen Bereich die verschiedenen Mülltonnen zu platzieren. Nach vorne befindet sich direkt der Bürgersteig, dort ist also auch keine Möglichkeit gegeben die Mülltonnen aufzustellen.

Andersherum ist das auch nicht mein Problem hier eine Lösung zu finden. Meine Wohnqualität wird durch den Gestank massiv beeinträchtigt. Aktuell besteht meine Wahl darin, mich für abgestandene Luft zu entscheiden oder den Gestank von Verwesung hinzunehmen. Beides keine schönen Optionen.

Hat irgendjemand eine Idee, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, hier die Abhilfe zu sorgen?
Liebe Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116139 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat (von Corvus corax):
Hat irgendjemand eine Idee, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, hier die Abhilfe zu sorgen?

Dem Vermieter den Mangel melden, Beseitigung fordern und Mietmindrung ankündigen.



Zitat (von Corvus corax):
Mein Wohnzimmerfenster liegt zum Hof.

Wenn es nur das Fenster ist, gäbe es aich eine technische Lösung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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