Gestellten Nachmieter Akzeptieren in einer WG

18. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
dimegoli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gestellten Nachmieter Akzeptieren in einer WG

Meine Tochter hat einen Platz im Studentenwohnheim bekommen und hat das Zimmer Ihrer bisherigen WG beim Vermieter gekündigt. Sie hatt eine potentielle Nachmieterin (auch Studentin) der WG vorgestellt,die dann aber kurz vor knapp mittels Anruf eines WG-Mitglieds bei der Hausverwaltung abgelehnt wurde. Es handelt sich um einen Einzelmietvertrag.

Ist es rechtens dass die WG die Nachvermietung so blockieren kann?

Danke für eure kompetenten Antworten.
Gruß

-- Editiert von Moderator am 19.06.2013 23:22

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

klar kann der Vermieter entscheiden, an wen er vermieten möchte. Lehnt er aber einen akzeptablen Nachmieter ab, kann er vom Vormieter keinen Ausfall geltend machen.

Ob die Nachmieterin nun akzeptabel war oder nicht, können wir natürlich nicht wissen.

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#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Ist es rechtens dass die WG die Nachvermietung so blockieren kann?
Es handelt sich um einen Einzelmietvertrag

von dimegoli am 18.06.2013 19:51


"Die WG" gibt es nicht. Entweder es handelt sich um ein gemeinsames Mietverhältnis, dann müssen sämtliche Beteiligte einem Wechsel zustimmen oder es handelt sich um einzelne Mietverhältnisse für Zimmer und Mitbenutzung von gemeinschaftlichen Räumen, dann sind die übrigen Mieter nicht Vertragspartei und haben damit auch kein Mitspracherecht.

Das hilft dem Mieter aber dann nicht weiter, wenn der Vermieter sich bei seiner Entscheidung über einen Vertragsabschluss an der Meinung der übrigen Bewohner orientiert. Der Vermieter ist im Grundsatz frei darin, ob er einen Mieter gegen Nachmieterstellung aus dem Mietverhältnis entlassen will oder ob er auf Vertragserfüllung besteht.

Ob ein Nachmieter akzeptabel wäre, wird erst dann relevant, wenn der Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung gegen Nachmieterstellung hat. Dies wird bei einer Frist für eine ordentliche Kündigung von 3 Monaten regelmäßig nicht der Fall sein.

-- Editiert Moderator am 19.06.2013 23:23

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Lehnt er aber einen akzeptablen Nachmieter ab, kann er vom Vormieter keinen Ausfall geltend machen.

Rechtsgrundlage?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Amtsgericht München / Urteil (Az.: 412 C 3825/08 )

"Ein Vermieter sei grundsätzlich nicht verpflichtet, einen bestimmten Nachmieter anzunehmen oder dem Mieter die Ablöse von Einrichtungsgegenständen zu ermöglichen. Bei der Auswahl des Nachmieters sei er völlig frei. Wer einen Nachmieter stelle, habe lediglich einen Anspruch darauf, aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden. Er könne jedoch nicht verlangen, dass mit diesem Nachmieter auch ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Das Urteil ist rechtskräftig."


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Nein, ich möchte die Rechtsgrundlage für dieses von Dir verbreitete Märchen wissen:

quote:
Lehnt er aber einen akzeptablen Nachmieter ab, kann er vom Vormieter keinen Ausfall geltend machen.



Es ist schlichtweg egal ob ich einen oder 100 akzeptable Nachmieter stelle, es ergibt sich daraus kein Anspruch vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden.


Damit hat das oben genannte Urteil nichts zu tun, da hatte der Mieter aus dem Mietvertrag einen entsprechenden Anspruch auf Nachmieterstellung aus dem sich wiederum der Anspruch aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden ergab.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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