Meine Tochter hat einen Platz im Studentenwohnheim bekommen und hat das Zimmer Ihrer bisherigen WG beim Vermieter gekündigt. Sie hatt eine potentielle Nachmieterin (auch Studentin) der WG vorgestellt,die dann aber kurz vor knapp mittels Anruf eines WG-Mitglieds bei der Hausverwaltung abgelehnt wurde. Es handelt sich um einen Einzelmietvertrag.
Ist es rechtens dass die WG die Nachvermietung so blockieren kann?
Danke für eure kompetenten Antworten.
Gruß
-- Editiert von Moderator am 19.06.2013 23:22
Gestellten Nachmieter Akzeptieren in einer WG
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
klar kann der Vermieter entscheiden, an wen er vermieten möchte. Lehnt er aber einen akzeptablen Nachmieter ab, kann er vom Vormieter keinen Ausfall geltend machen.
Ob die Nachmieterin nun akzeptabel war oder nicht, können wir natürlich nicht wissen.
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Ist es rechtens dass die WG die Nachvermietung so blockieren kann?
Es handelt sich um einen Einzelmietvertrag
von dimegoli am 18.06.2013 19:51
"Die WG" gibt es nicht. Entweder es handelt sich um ein gemeinsames Mietverhältnis, dann müssen sämtliche Beteiligte einem Wechsel zustimmen oder es handelt sich um einzelne Mietverhältnisse für Zimmer und Mitbenutzung von gemeinschaftlichen Räumen, dann sind die übrigen Mieter nicht Vertragspartei und haben damit auch kein Mitspracherecht.
Das hilft dem Mieter aber dann nicht weiter, wenn der Vermieter sich bei seiner Entscheidung über einen Vertragsabschluss an der Meinung der übrigen Bewohner orientiert. Der Vermieter ist im Grundsatz frei darin, ob er einen Mieter gegen Nachmieterstellung aus dem Mietverhältnis entlassen will oder ob er auf Vertragserfüllung besteht.
Ob ein Nachmieter akzeptabel wäre, wird erst dann relevant, wenn der Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung gegen Nachmieterstellung hat. Dies wird bei einer Frist für eine ordentliche Kündigung von 3 Monaten regelmäßig nicht der Fall sein.
-- Editiert Moderator am 19.06.2013 23:23
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quote:
Lehnt er aber einen akzeptablen Nachmieter ab, kann er vom Vormieter keinen Ausfall geltend machen.
Rechtsgrundlage?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Amtsgericht München / Urteil (Az.: 412 C 3825/08
)
"Ein Vermieter sei grundsätzlich nicht verpflichtet, einen bestimmten Nachmieter anzunehmen oder dem Mieter die Ablöse von Einrichtungsgegenständen zu ermöglichen. Bei der Auswahl des Nachmieters sei er völlig frei. Wer einen Nachmieter stelle, habe lediglich einen Anspruch darauf, aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden. Er könne jedoch nicht verlangen, dass mit diesem Nachmieter auch ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Das Urteil ist rechtskräftig."
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Nein, ich möchte die Rechtsgrundlage für dieses von Dir verbreitete Märchen wissen:
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Lehnt er aber einen akzeptablen Nachmieter ab, kann er vom Vormieter keinen Ausfall geltend machen.
Es ist schlichtweg egal ob ich einen oder 100 akzeptable Nachmieter stelle, es ergibt sich daraus kein Anspruch vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden.
Damit hat das oben genannte Urteil nichts zu tun, da hatte der Mieter aus dem Mietvertrag einen entsprechenden Anspruch auf Nachmieterstellung aus dem sich wiederum der Anspruch aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden ergab.
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