Gestörtes Restmietverhältnis bis Februar 2022

21. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
MsRenky
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gestörtes Restmietverhältnis bis Februar 2022

Hallo an alle.

Mein Partner und ich wohnen seit April 2021 in einem Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus im ausgebauten Kellergeschoss. Unser Vermieter wohnt über uns.
Seit Mai ist dauerhafter Lärm unser ständiger Begleiter. Von 5 Uhr morgens bis 23:00 , teils 00:00 uhr, ist eine Dauerhafte Lärmbelastung vorhanden. Es word gehämmert (ohne hammer sondern auf Möbelstücken "klopfen", das Kind fährt mit dem Bobycar schon um 5:30 durch die Wohnung und das fast durchgehend bis in den Abend hinein. Sonntags ist es doppelt so laut, da wird dann gebohrt, möbel gerückt und laut Musik gemacht. Polizei sagt können sie nichts machen.
Lediglich wurde er ermahnt solche Lärmstärken zu vermeiden, da wir nachweislich teils mehr als 99Db
Haben und der standart pegel hier bei 70-85 db liegt.
Ich geh arbeiten, momentan jeden Tag 11 Stunden (eine kollegin fehlt und wir sind nur noch 2 Mitarbeiter) und zuhause komm ich nicht mehr zur Ruhe, selbst einen freien Tag kann ich nicht zur Erholung nutzen, da ich spätestens von dem Lärm um 6 geweckt werde.
Lärmprotokolle, audioaufnahmen sowie dezibel Aufnahmen wurden alle genaustens protokolliert und an einen Anwalt weitergeleitet.
Dennoch behauptet die Gegenseite sie würden keinen Lärm verursachen und wir hätten nur ein persönliches Problem gegen die und wären Kinderhasser. Mein Mann hat selber einen Sohn und wir wollten das kind ja nicht wegsperren, lediglich kann man doch darauf achten, das das Kind nicht 24/7 mit dem Bobbycar (gerade um 5 uhr morgens!) Genau über unserem schlafzimmer herumfährt. Und einfach etwas Rücksicht darauf nehmen, das hier unten auch welche leben, die schlafen müssen und mal Ruhe brauchen.
Mein Mann ist krankgeschrieben wegen seiner Psyche und soll eigentlich Entspannungsübungen u .ä. machen, leider wird das hier nichts. Er schläft auch kaum noch, ist dauergereizt und lässt das auch an mir dann aus.

Ich bin am ende meiner kräfte
Unser anwalt schreibt eigentlich immer nur briefe an die gegenseite, mehr auch nicht.
Wenn wir darum bitten ob es nicht irgendwelche Maßnahmen gibt um das wirkungsvoll zu erwirken kommt nur wieder, er würde mal denen schreibe . Nur leider bringen die schreiben herzlich wenig, da der anwalt der Gegenseite behauptet wir würden lügen, trotz Nachweise.
Wir haben sogar Arztbescheinungen, das es die Gesundheit von uns beiden beeinträchtigt. (Auf Anraten der polizei)

Nach einer alternativen Wohnung wird seit Juli 21 aktiv gesucht, leider ist der Wohnungsmarkt derzeit sehr angespannt hier.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16539 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Unser anwalt schreibt eigentlich immer nur briefe an die gegenseite, mehr auch nicht.

Der Anwalt weiß wahrscheinlich, dass in Zweifamilienhäusern kein Kündigungsschutz besteht, wenn Mieter und vermieter unter einem Dach wohnen. Der Vermieter kann Ihnen also jederzeit grundlos kündigen - nur die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate. Es ist also ziemlich sinnlos, sich am Vermieter "abzuarbeiten" - wenn Sie den Vermieter zu sehr bedrängen, kommt einfach die Kündigung, gegen die Sie sich nicht erfolgreich werden wehren können.

Ihre Druckmittel sind also sehr begrenzt, wenn Sie selbst noch keine neue Wohnung in Aussicht haben.

Sie sollten Ihre Energie in die Wohnungssuche stecken, nicht in den Kampf mit dem Vermieter.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der Vermieter kann Ihnen also jederzeit grundlos kündigen - nur die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate.

Das Zeitfenster wird er aber nicht mehr hinbekommen.

Der Anwalt wird wohl eher keine Klage initiieren wollen, weil die Verhandlung wohl kaum innerhalb der nächsten 3 Monate stattfinden würde.

Noch dazu dürfte die Beweislage alles andere als gut sein.



Zitat (von MsRenky):
da wir nachweislich teils mehr als 99Db Haben und der standart pegel hier bei 70-85 db liegt.

Nachweislich durch was genau? Ich vermute mal das man kein Gutachten eines Sachverständigen hat, der mit geeichten Messgeräten gearbeitet hat?


Das zweite Problem ist, das die Geräusche die durch Kinder entstehen, in der Regel nicht als "Lärm" gelten, somit auch nicht wirklich sanktionierbar sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von MsRenky):
Ich bin am ende meiner kräfte
Unser anwalt schreibt eigentlich immer nur briefe an die gegenseite, mehr auch nicht.

[
Zitat (von drkabo):
Sie sollten Ihre Energie in die Wohnungssuche stecken, nicht in den Kampf mit dem Vermieter.

Dem kann ich nur zustimmen.
Ihre Situation läßt eine andere Möglichkeit leider nicht zu, denn nach Ihrer Schilderung könnte man den VM nur um Rücksicht bitten/betteln, was wohl in's leere läuft.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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