Gewerb. Mietobjekt

10. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
kicki35
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerb. Mietobjekt

Hallo an Alle,

ich weiss garnicht ob ich hier richtig bin aber ich versuche es trotzdem.....

Im Nov. 06 habe ich einen Laden gemietet und Café aufgemacht. Genau vor 2 Wochen wurde es vom Ordnungsamt geschlossen, der Grund ES LIEGEN KEINE AKTUELEN BAUPLÄNE VOR SOWIE KEIN NUTZUNGSÄNDERUNGANTRAG. Meine Vermieterin möchte mir jetzt für beide "SACHEN" die Kosten aufdrücken. Meine FRAGE:

MUSS ich das bezahlen???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47601 Beiträge, 16826x hilfreich)

Wenn die Nutzung als Café laut Mietvertrag zulässig war, dann gilt, dass Du das nicht bezahlen musst.

Im Gegenteil: Du hättest dann Schadenersatzansprüche gegen Deine Vermieterin.

Sollte das Objekt aber als Laden vermietet worden sein und das Betreiben eines Ladens auch ohne Nutzungsänderung zulässig sein, dann wäre Deine Vermieterin im Recht.

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