Ist ein Mietvertrag für eine Gewerbefläche - abgerechnet wurde bis Juni 2011.... jetzt ziehe ich da aus... Mein Vermieter hat mich stets abgebügelt mit den Worten, es käme ja hin. Habe ihm mit der Kündigung im Oktober 2014 nochmals mitgeteilt, dass ich die Nebenkostenabrechnung
erwarte und wo er diese dann hinzusenden hat. Aufgrund diverser Unregelmäßigkeiten gehe ich aber davon aus, dass ich all die Jahre etwas zu viel bezahlt habe. Wie sieht das mit der Verjährung aus, wenn der Vermieter keine Abrechnung erstellt?
-- Editier von kaffeetante am 18.05.2015 16:40
Gewerbe - Auszug- meine letzte Nebenkostenabrechnung ist von 2011!!! Wie sind da die Fristen?
18. Mai 2015
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Frage vom 18. Mai 2015 | 16:36
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 15x hilfreich)
Gewerbe - Auszug- meine letzte Nebenkostenabrechnung ist von 2011!!! Wie sind da die Fristen?
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#1
Antwort vom 19. Mai 2015 | 10:33
Von
Status: Bachelor (3595 Beiträge, 1461x hilfreich)
Im Gewerbemietrecht gilt die Frist von einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums nicht als feste Frist, es sei denn, es wurde so vertraglich vereinbart. D.h. im Großen und Ganzen muß er zwar auch hier nach spätestens 12 Monaten abgerechnet haben, aber das ist keine Ausschlußfrist, d.h. wenn er später abrechnet, kann er auch noch immer Nachforderungen geltend machen.
Da das Vertragsverhältnis offenbar beendet ist, kannst du anschließend die geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern, um den Vermieter unter Druck zu setzen. Lies mal hier, da steht alles: http://www.mietrecht.org/gewerbe/gewerbemietrecht-nebenkostenabrechnung/
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