Guten Abend alle zusammen!
Wir wohnen in einem kleinen Mehrfamilienhasu in einer kleinen ländlichen Gegend.
Wir sind zu dritt und bewohnen das Erdgeschoss;
seit ein paar Wochen hat die Tochter der Vermieterin in eben diesem haus eine Fußpflegepraxis eröffnet und empfängt zu allen möglichen Tagezeiten dort mit lautem Gebrüll und Gequatsche ihre Kunden.
Wir wurden nicht groß gefargt oder informiert, das ganze war ziemlich schnell eingerichtet und beschlossene Sache.
Ist sowas denn überhaupt zulässig?
Im Haus war es bisher immer ruhig und wir kommen alle gut miteinander aus, z.B. auch mit der Einhaltung der Ruhezeit, und Rücksichtnahme auf den anderen, was durch das "Geschäft" jetzt leider nicht mehr so ist,
oft kommen und gehen Leute noch nach 22:00 Uhr.
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Gewerbe im Mietshaus?
Fragen zur Miete?
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Auch zu Unzeiten?
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Es geht ja darum, dass es mit der Rücksicht nicht weit hin ist, es ist unglaublich laut, es wird laut im Flur diskutiert, Türen werden geknallt,; und sowas gab es eben früher nicht, wir haben alle Rücksicht aufeinander genommen und dieser Krach ist weit nach 22:00 Uhr; also wenigstens an die Nachtruhe könnte sie sich halten.
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Also wenn ein Mieter in einem für reine Wohnzwecke gedachten Mehrfamilienhaus eine mit Publikumsverkehr einhergehende Fusspflegepraxis aufmacht, dann wäre das ein Kündigungsgrund.
Wenn ein Vermieter das macht, soll das für die anderen Mieter ok sein?
Mietminderung ist da auf jeden Fall drin. M.E.
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Ich will ja noch nicht mal ne Mietminderung oder irgendwas, ich wollte nur Zwecks der auf uns mit Sicherheit zukommender Auseinandersetzung mit der Betreiberin wissen wie die Rechtslage ist.
Tagsüber ist das für uns ja auch kein Problem, aber Abends? Das muss nicht sein, und wenn doch, dann kann man das ganze in einem Mehrfamilienhaus, kleine Kinder; Schichtarbeiter; etwas ruhiger gestalten.
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