Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage die ich gerne geklärt haben möchte
Ist es möglich in einer öffentlich gefördete Wohnung(WBS Schein Wohnung) ein Gewerbe(Kleinunternehmer nach §19 UStG
) anzumelden? Kein Lager,kein Verkauf. Die Wohnung wird normal bewohnt. Es soll von Zuhause aus Bürotätigkeiten durchgeführt werden und diese gewerblich angemeldet werden.
Mit besten Dank für die Antwort
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Gewerbe in WBS Wohnung
6. Oktober 2012
Thema abonnieren
Frage vom 6. Oktober 2012 | 13:48
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 32x hilfreich)
Gewerbe in WBS Wohnung
#1
Antwort vom 6. Oktober 2012 | 15:24
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1468x hilfreich)
Soweit ich weiß nicht. Zumal eine gewerbliche Nutzung sowieso vom Vermieter genehmigt werden müßte.
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#2
Antwort vom 6. Oktober 2012 | 15:41
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1395x hilfreich)
Wenn du keinen Publikumsverkehr haben wirst und deine "Firma" keinen eigenen Namen haben wird, sehe ich keine Probleme. Dem Finanzamt und auch der IHK (wegen der Gewerbesteuer) dürfte egal sein, wie und wo du wohnst.
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#3
Antwort vom 6. Oktober 2012 | 17:36
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 32x hilfreich)
quote:
Wenn du keinen Publikumsverkehr haben wirst und deine "Firma" keinen eigenen Namen haben wird
Publikumsverkehr ist nicht vorhanden... Und warum darf die Firma kein eingenen Namen haben ???
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-- Editiert Botox24 am 06.10.2012 17:37
#4
Antwort vom 6. Oktober 2012 | 18:10
Von
Status: Junior-Partner (5962 Beiträge, 2623x hilfreich)
quote:
Und warum darf die Firma kein eingenen Namen haben ???
Wenn du das nicht weißt, solltest du kein Gewerbe eröffnen.......
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#5
Antwort vom 6. Oktober 2012 | 22:26
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 32x hilfreich)
Deshalb bin ich ja hier. Um mich schlau zu machen und dazu zu lernen.
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#6
Antwort vom 7. Oktober 2012 | 08:52
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1395x hilfreich)
quote:
und dazu zu lernen.
Egal ob eine Sozialwohnung oder nicht, du solltest dein Gewerbe nicht unbedingt an die große Glocke hängen. Ein Vermieter könnte nämlich nicht so begeistert sein, wenn er vermutet, dass seine Wohnung zu anderen Zwecken als zum Wohnen genutzt wird.
Wenn du also Post bekommst, egal von wem, und da nur dein Name steht drauf, ist es unverfänglicher, als wenn dort eine Firma genannt ist und dieser Name auch noch am Briefkasten steht.
Jetzt verstanden?
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