Gewerbe in der Mietwohnung

26. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)
Gewerbe in der Mietwohnung

Hallo!

Darf der Eigentümer bzw. der Vermieter in einem Mehrfamilienhaus einem Mieter die Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit in seiner Mietwohnung untersagen oder durch die Hausordung verbieten wenn durch die Ausübung die Mitbewohner nicht nennenswert gestört werden?

Der Fall:
Eine Freundin führt ein Versandhandel in Ihrer Wohnung. Einmal am Tag kommt die Post und holt die Pakete ab und so ca. 2-3 mal im Monat wird mal was angeliefert. Die Nachbarn (Mitbewohner) werden nicht sonderlich durch Krach oder ähnliches belästigt. Da die anderen Bewohner auch Miteigentümer des Hauses sind und die Hausordnung die Ausübung eines Gewerbes verbietet, wurde nun mündlich mitgeteilt die Ausübung des Gewerbes im Haus sofort zu unterlassen. Wie sieht die Rechtslage aus?

Gruß,
Axel

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Es kommt schon sehr dabei auf den Einzelfall an.
Das wichtigste Kriterium ist dabei die
Beeinträchtigung anderer Mieter.

Wenn allerdings der VM das generell verbietet, bliebe ja nur der Weg über eine Gerichtsentscheidung. Ob sich das lohnt?

http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-immo230101j.htm

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#2
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Die Hausbewohner werden durch das Gewerbe nicht gestört. Es fahren keine Lastwagen und es kommt auch keiner vorbei, vor allem nicht nachts. Ich weiß zwar nicht wie laut der Postmann ist der täglich die Pakete abholt, aber ich kann mir nicht vorstellen das dieser stampfend und schreiend durch das Treppenhaus läuft.

Gehen wir mal davon aus die Nachbarn bzw. die Mitbewohner werden nicht sonderlich gestört. Kann man dann trotzdem das Gewerbe verbieten?

Ein Gericht lohnt sich auf alle Fälle. Schließlich sind da zunächst einmal tausende von Euros Verdienstausfall. Zum zweiten müssen schnellstens andere Räumlichkeiten angemietet werden und letztendlich führt dies zu einem kompletten Umzug in eine andere Wohnung.

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#4
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Also ich würde mich zuerst mit den Mitbewohnern verständigen und ihnen erklären, was evtl. an Belastung auf sie zukommt. Vielleicht kannst Du dann Deinem
VM sagen, dass niemand etwas dagegen hat.

Hier Entscheidungen dazu:
Welchen Umfang darf der Betrieb haben?

Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Wohnung nicht zu mehr als der Hälfte gewerblich nutzen. Sie muss vielmehr nach wie vor überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, anderenfalls läge Zweckentfremdung vor (AG Köln, WM 90, S. 162).

Solange Sie einen Kleingewerbebetrieb ohne Hilfskräfte (z.B. ein Schreibbüro, ein Planungsbüro, eine Hausschneiderei oder ähnliches) betreiben, halten Sie sich jedenfalls in den Grenzen des Erlaubten.

Sie dürfen daheim auch Kunden, allerdings nur in sehr geringem Umfang (höchstens zwei Personen täglich, LG Hamburg, WM 93, S. 188) empfangen

Stellen Sie Hilfskräfte ein oder kommen auf Dauer mehr Kunden oder verwenden Sie Maschinen, deren Betriebsgeräusch auch von den Nachbarn zu hören ist, dann muss dies Ihr Vermieter nicht mehr genehmigen.

Er muss ferner keinen Betrieb genehmigen, von dem von vornherein feststeht, dass von ihm Lärm ausgeht, der die Nachbarn belästigen könnte (entschieden für eine Bewegungstherapeutische Praxis, LG Stuttgart, WM 97, S. 215 und erst vor kurzem durch AG Köln (noch ohne Fundstelle) für die Betreuung von vier Kindern als Tagesmutter. Generell gilt: Wenn Sie Laufkundschaft haben, können Sie in einer Mietwohnung nicht mehr arbeiten.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/gewumfng.htm

.....................


-- Editiert von odil am 27.05.2006 11:09:42

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#6
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Die anderen Parteien im Haus (Nachbarn/Mitbewohner) sind auch gleichzeitig die Miteigentümer. Meine Freundin wohnt als einzigste als normale Mieterin im Haus.

Meine Freundin will kein Schadensanspruch geltend machen. Sie ist nun auf der Suche nach einer neuen Wohnung deswegen. Sie mag keine Konflikte und geht dessen lieber aus dem Weg.

Nur bis zum Umzug vergehen ein paar Monate.
Und da ist die Frage wie gehabt, kann man Ihr das Gewerbe verbieten oder nicht?

Gruß,
Axel

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#7
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Wie oben gesagt.
Es kommt auf den Einzelfall an.
Die Urteile (oben) zeigen das auch.

Ihr könnt einfach NICHT auf das Verbot der Eigentümer reagieren und eine Unterlassungsklage abwarten.

*Meine Freundin will kein Schadensanspruch geltend machen*....
Damit käme sie auch ganz sicher nicht durch
und dazu hat sie auch keinen Grund.
Die Wohnung wurde immerhin als Wohnraum gemietet!:(

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#8
 Von 
Tichuminator
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich bringe mal Licht ins dunkel.

1. Die Hausbewohner werden überhaupt nicht gestört. Kein Lärm, kein Dreck, nur saubere Pakete.
2. Die Abholung erfolgt drei mal wöchentlich durch DPD.
3. Anlieferungen gibt es nicht. wir lassen extern anliefern. Wir lagern extern. Wir tragen nur saubere Kartons mit ca. einem Wochenbedarf durch den Hausflur.
4. Ganz wichtig. Der Vermieter hat sich bisher nicht geäußert. Nur die Mietervereinigung vertreten durch einen Vertrauensmann hat mündlich die Unterlassung gefordert.
5. die wohnung wird zu ca 20 % gewerblich genutzt. (ein Arbeitszimmer)

Ich hoffe, das klärt ein wenig die Sachlage.
Falls jemand damit was anfangen kann, wäre ich über einen rat sehr dankbar

Gruß Tichuminator

-- Editiert von Tichuminator am 27.05.2006 21:24:24

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#9
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 30x hilfreich)

Es ist doch alles gesagt.
Welchen Rat bitte möchtet Ihr haben?
und wer ist nun der *Frager*?


Tichuminator oder AxSG ??????????;);)

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#10
 Von 
AxSG
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

Tichuminator ist das Sorgenkind(er).
Nur Sie kannte(n) das Forum vorher noch nicht, daher fing ich mit Fragen an ;-)

Danke für die Antworten!

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