Gewerbemieter will gekündigten Mietvertrag außerordentlich früher kündigen, wie darauf reagieren

28. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hirsch_Ferkel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbemieter will gekündigten Mietvertrag außerordentlich früher kündigen, wie darauf reagieren

Hallo zusammen,

ich bin Mieter in einem Gewerberaum. In diesem habe ich mit Einverständnis des Vermieters zwei Arbeitsplätze vermietet, damit ich die Räume nicht aufgeben muss. Das Vermietungsverhältnis mit dem Untermieter war nur kurz und wurde bis Endi Juli ordentlich gekündigt.

Allerdings hat sich nun ein komisches Problem ergeben, auf das ich nicht weiß wie man reagieren muss. Vielleicht weiß jemand Rat?

Der Untermieter der Räume wurde über bestimmte Verhaltensregeln bei Einzug aufgeklärt, z.B. musste er externen Besuch in einen gemeinsamen Kalender eintragen, da in den Räumlichkeiten auch sensible Informationen einsehbar sind, die nicht an Externe gelangen dürfen. Dies hat er mehrfach versäumt. Im konkreten Fall habe ich den Büroraum in dem die Arbeitsplätze standen dann mit der Frage betreten, ob ich kurz stören darf. Mir wurde daraufhin keine negative Antwort gegeben. Ich ging auch davon aus, dass es sich um ein Gespräch mit seinen Mitarbeitern handelte. Die Räume standen zudem offen, es bestand kein Grund nicht in den Raum zu gehen, in dem auch weitere Arbeitsplätze von uns stehen. Der Untermieter hat keinen Raum gemietet, sondern nur zwei Arbeitsplätze in einem unserer Räume. Ich hatte dann beim betreten des Raumes lediglich anschließen darauf hingewiesen, wie man die Fenster, die offen standen, richtig arretieren muss, da diese ansonsten zuschlagen. In den letzten Tagen hatte diese immer wieder mal zugeschlagen, da sie eben nicht festgemacht waren. Dann bin ich wieder gegangen.

Am nächsten Tag will mich der aufgebrachte Untermieter dann am Morgen zur Rede über mein unmögliches Verhalten beleheren, worauf hin die Situation etwas lauter wird und er mich bittet nicht zu schreien. Grundlafge für die Aufregung ist explizit mein aus seiner sich "Fehlverhalten" und kein anderer Grund. Aus seiner Sicht habe ich kein Recht einfach in den Raum zu "platzen. Zu diesem Zeitpunkt stehe ich außerhalb des Raumes und habe mein Fahrrad in der Hand, weil ich auf dem Weg bin und zu einem Termin muss. Ich weise ruhig darauf hin, dass der Untermieter dann selbst nicht schreien soll, wenn er dasselbe von mir erwartet. Als er meint, dass das sein normaler Ton sein, stelle ich fest dass ich unter diesen Umständen dann nicht mit ihm reden will und verlasse die Räume ohne weiter mit ihm zu sprechen. Er hat mir noch hinterhergebrüllt, na gut dann werde ich schon sehen dann machen wir das eben anders. Was er damit meinte, wusste ich zu diesem Zeitpunkt nicht.

Als ich später am sleben Tag zurückkomme, ist der Arbeitsplatz verlassen, die Räume sind nicht abgesperrt und die Alarmanlage ist deaktiviert. Das nehem ich als Anlass um Ihn in einer freundlichen Mail darauf hinzuweisen, dass er bitte die Räume sachgemäss abschliesen soll und dass mein Verhalten nich unangemassen war, da ich gefragt hatte ob ich kurz stören darf und für den Tag kein Besuch eines Externen angekündigt war. Außerdem hatte ich lediglich die Fenster sachgemäss arretiert um zu verhindern dass durch ein zuschlagen (was die letzen Tage immer wieder der Fall war) ein Schaden entsteht. Außerdem hatte ich geschrieben, dass ich denke für beide Seiten wäre es das einfachste das Mietverhältnis ganz normal zu beenden.

Gestern dann wurden die Räume vom Untervermieter komplett geräumt und heute erhalte ich ein Einschreiben, dass er die Räume wegen wichtigem Grund außerordentlich bis 30. Juni kündigt. Dem Schreiben liegen die Schlüssel bei. Als Begründung behauptet der Untermieter, ich wäre auf ihn zugekommen, hätte ihn minutenlang angebrüllt (nur wir beide waren bei dem Gespräch anwesend) und er hätte nun Angst um seine Sicherheit. Darum sei ihm die Nutzung der Arbeitsplätze nicht mehr zuzumuten. Er behält sich eine Schadenersatzforderung vor, da ihm durch die Störung ein Nachlass bei einem Lieferanten entgangen sei, da er nach meiner Störung das Gespräch mit dem Lieferanten nicht mehr habe richtig fortsetzen können.

Wie muss ich mich nun verhalten, denn ich kann auf die Miete nicht verzichten? Vielleicht hat mir jemand einen Rat, einen Anwalt zu nehmen ist ein enormes Kostenrisiko bei dieser Schadenshöhe.

Schönen Gruß und vielen Dank, Hirsch



-- Editiert von Hirsch_Ferkel am 28.06.2018 12:04

-- Editiert von Hirsch_Ferkel am 28.06.2018 12:04

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120347 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Hirsch_Ferkel):
da er nach meiner Störung das Gespräch mit dem Lieferanten nicht mehr habe richtig fortsetzen können.

Dann möge er seine Berufswahl überdenken - wenn er Mängel in der Verhandlungsfähigkeit hat, ist das sein Problem.



Zitat (von Hirsch_Ferkel):
Wie muss ich mich nun verhalten, denn ich kann auf die Miete nicht verzichten?

Tja, da wird man erstmal an die Rücklagen ran müssen.

Denn freiwillg wird der Untermieter nicht zahlen, man wird ihn also verklagen müssen.
Das dauert erfahrungsgemäß je nach Gericht 3-12 Monate.



Zitat (von Hirsch_Ferkel):
einen Anwalt zu nehmen ist ein enormes Kostenrisiko bei dieser Schadenshöhe.

Verfügt man denn über juristische Kenntnisse im Bereich Forderungsklage?
Ansonsten dürfte es mit Anwalt wesentlich besser laufen.



Über welche Summen reden wir hier?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hirsch_Ferkel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also vielen Dank für die Antwort!

Es ist eine Kaution in Höhe einer Miete hinterlegt. Es geht also vor allem um die Regelung der ganzen Angelegenheit und ich bin einfach nicht bereit, auf wichtige Einnahmen zu verzichten während der Mieter einfach versucht die letzte Miete zu prellen. Es geht um ca. 600€.

Muss ich dem Mieter auf seine außerordentliche Kündigung überhaupt antworten, wenn ich diese nur als vorgeschoben betrachte? Oder stelle ich einfach bei Nicht-Eingang der Miete eine Abmahnung und beantrage im nächsten Schritt dann einen Mahnbescheid?
Wenn ich einen Anwalt einschalte, habe ich am Ende dann nicht sogar noch zusätzliche Kosten zu tragen oder kann ich diese einfach zuätzlich einfordern?

Mir ist klar, dass es für einen Rechtsstreit um eine geringe Summe geht. Allerdings ist es für mich wirtschaftlich keine geringe Summe. Ich scheue mich etwas davor einen Anwalt zu nehmen, da ich befürchte dann noch mehr Kosten tragen zu müssen.

Insofern geht es darum abzwägen welche Möglichkeiten es gibt.
Im Moment ist das für mich schwierig einzuschätzen, denn selbst wenn ich einfach die Kündigung akzeptiere, so befinde ich mich dann ja noch in der Unsicherheit, dass der Mieter mit seinem gestiegenen Selbstvertrauen dann nicht auch noch eine haltlose Schadenersatzforderung stellt. Spätestens dann hätte ich sowohl die Miete verloren, als auch noch weiter Kosten zu tragen, weil ich mich dann wirklich rechtlich zur Wehr setzen müsste, selbst wenn die Forderungen haltlos sind.

Im Moment erscheint es mir so als würde der Mieter mir persönlich ein's auswischen wollen, um es umgangssprachlich zu formulieren.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe



-- Editiert von Hirsch_Ferkel am 29.06.2018 08:38

-- Editiert von Hirsch_Ferkel am 29.06.2018 08:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Muss ich dem Mieter auf seine außerordentliche Kündigung überhaupt antworten, wenn ich diese nur als vorgeschoben betrachte?


Das ist rechtlich nicht unbedingt erforderlich, dennoch würde ich empfehlen das zu tun.

Zitat:
Oder stelle ich einfach bei Nicht-Eingang der Miete eine Abmahnung und beantrage im nächsten Schritt dann einen Mahnbescheid?


Du kannst auch gleich einen Mahnbescheid beantragen. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich.

Zitat:
Ich scheue mich etwas davor einen Anwalt zu nehmen, da ich befürchte dann noch mehr Kosten tragen zu müssen.


Wir haben bisher nur Deine Version der Geschichte gehört. Es ist durchaus denkbar, dass der Mieter die Sache völlig anders darstellt. Ein Selbstläufer ist die Klage nach meiner Einschätzung nicht.

Das führt auch dazu, dass man ohne Anwalt ggf. Fehler begeht, die dann gerade zu einer Niederlage im Prozess führen. Mit Anwalt hat man allerdings auch keine Garantie, dass der Prozess gewonnen wird.

Die gesamten Prozesskosten für die unterlegene Partei betragen 770€, wenn beide Seiten durch einen Anwalt vertreten sind und die Entscheidung in der ersten Instanz fällt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hirsch_Ferkel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss aber denn nicht der Mieter klagen?
Dass der Mieter die Sache anders schildern wird ist natürlich richtig und vollkommen klar.

Sollte der Mieter Klage einreichen, gibt es dann noch einen Weg vor anfallenden Prozesskosten die Kündigung doch noch zu akzeptieren ohne das weitere Kosten entstehen, oder ist mit Einreichung der Klage dann ein bestimmer fester Prozess angestossen, der dann z.B. nur noch frühestens in einem Vergleich enden kann?

Schönen Gruß und vielen Dank

-- Editiert von Hirsch_Ferkel am 29.06.2018 11:13

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120347 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Hirsch_Ferkel):
Muss aber denn nicht der Mieter klagen?

Auf die Auszahlung der Kaution? Ja, muss er.

Für die ausstehenden Mieten muss allerdings der Vermieter klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hirsch_Ferkel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Mietverhältnis ist ja bereits ordentlich gekündigt, der Mieter will nur die letze Miete nicht mehr bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Dann ist es am einfachsten, die ausstehende Miete mit der Kaution aufzurechnen. Dann muss der Mieter entscheiden, ob er klagen will. Der Vermieter sollte dazu aber die Kündigung zurückweisen und diese Vorgehen ankündigen.

Zur Klarstellung: Es gibt kein Recht des Mieters, die letzte Miete mit der Kaution aufzurechnen. Ob das gemacht wird entscheidet alleine der Vermieter. Der Vermieter könnte die letzte Miete auch dann einklagen, wenn die Kaution ausreichend hoch ist um diese Miete abzudecken.

Zitat:
Sollte der Mieter Klage einreichen, gibt es dann noch einen Weg vor anfallenden Prozesskosten die Kündigung doch noch zu akzeptieren ohne das weitere Kosten entstehen, oder ist mit Einreichung der Klage dann ein bestimmer fester Prozess angestossen, der dann z.B. nur noch frühestens in einem Vergleich enden kann?


Der Mieter kann die Klage jederzeit zurückziehen, wenn man sich außergerichtlich auf einen Kompromiss einigt. Auch im eigentlichen Gerichtsverfahren gibt es erst einmal einen Gütetermin, in dem versucht wird, einen Vergleich zu erzielen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hirsch_Ferkel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin absoluter Laie, habe aber mehrfach gelesen, dass es bei einer ausbleibenden Miete nicht notwendig ist diese anzumahnen und man diese einfach mit der Kaution verrechnen kann. Wenn eine Kündigung zudem aus Sicht des Vermieters unrechmässig ist, wäre das wie gar keine Kündigung, und auch darauf müsste man nicht reagieren. Ist das so richtig und was ist der Vorteil wenn man die Kündigung zurückweist und das Vorgehen ankündigt?

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