Gewerbemietvertrag - Berufsunfähigkeits-Klausel greift nicht?

30. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
neko85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbemietvertrag - Berufsunfähigkeits-Klausel greift nicht?

Hallo,

Folgender Fall:
Mieter: Mieter eines Ladenlokals in Sachsen seit 1.1.2018. Muss Gewerbe aufgeben. Zieht nach NRW
Vermieter: immbolibielgeselschaft, ist erst seit dem1.1.2019 tätig
Eventueller Nachmieter: hat bereits das Ladenlokal neben dem Mieter vom gleichen Vermieter angemietet. Möchte zusätzlich das Ladenlokal des jetzigen Mieter anmieten.

Der Mieter kündigt Mitte/Ende August das Gewerbe zum 30.09.2019 und beruft sich auf folgenden § des Mietvertrages:
„-Berufsunfähigkeit-
Wird der Mieter berufsunfähig oder kann er aus anderen Gründen sein Gewerbe nicht fortführen, so hat er das Recht, den Mietvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals zu kündigen oder die Mietsache einem anderen Betreiber zu übertragen. Die Beweislast liegt beim Mieter"

Der Mieter hat angeben dass er das Gewerbe nicht mehr fortführen kann. Hat als 1. Beweis für den Umzug in eine neues Bundesland den Mietvertrag gesendet und gesagt dass er die Gewerbeabmeldung nachreichen kann sobald das Gewerbe Ende September abgemeldet wird.
Zudem hat er einen Nachmieter angeboten.


Vermieter reagiert wie folgt:
„Einen Nachmietervorschlag wird nicht angenommen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und wird erst zum 30.11.gekündigt"

Kann der Vermieter den Paragrafen einfach ignorieren?
Der Gründstücksverwalter mit dem der Miter den Mietvertrag unterschrieben habt und der ebenfalls den Mietvertrag unterschrieben hat, würde von der Immobiliengesellschaft gekündigt. Könnte es dein dass dadurch der Paragraph nicht mehr gültig ist?
Ist der Mieter eventuell im Unrecht und der Paragraph ist indem Fall unnütz?

Bitte um schnellen Rat.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von neko85):
… Kann der Vermieter den Paragrafen einfach ignorieren?

Macht er doch nicht. Er legt die Vereinbarung offensichtlich nur nicht als Freifahrtschein für den Mieter aus.

Bis hierher gibt es lediglich die freie Entscheidung des Mieters zu einem Umzug. Das wird nicht ausreichen. Voraussetzungen sind "Berufsunfähigkeit oder "andere Gründe". "Unlust" des Mieters wird nicht als "andere Gründe" anzusehen sein.

Unnütz ist die Vereinbarung keineswegs. Immerhin wird dem Mieter dadurch unter gewissen Voraussetzungen ein Recht zur Beendigung des Mietverhältnisses eingeräumt. Die Voraussetzungen werden allerdings beim beschriebenen Sachverhalt nicht vorliegen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
neko85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Umzug ist nicht der Grund für die Ladenschliesung, sondern mangelnde Umsätze. Das Gewerbe wird Ende September abgemeldet. (Dass das Gewerbe abgemeldet wird habe ich aber auch oben schon geschrieben)

In dem Mietvertrag steht zudem „oder kann er aus anderen Gründen sein Gewerbe nicht fortführen, "
Bei Vertragsunterzeichnung wurde (leider nur mündlich) gesagt, dass darunter auch zählt, wenn man das Gewerbe wegen mangelndem Umsatz beenden muss. Jedoch von der alten Verwaltung.


-- Editiert von neko85 am 30.08.2019 18:15

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Die neue Verwaltung wird aber nicht gebunden sein, wenn es nur eine mündliche Absprache oder Zusicherung gab. Sie werden vermutlich Schwierigkeiten haben, diese Vereinbarung glaubhaft zu machen .

Da in dem bewussten Passus von Berufsunfähigkeit "oder anderen Gründen" die Rede ist, würde *ich persönlich* das tatsächlich oder hauptsächlich auf gesundheitliche Gründe beziehen, jedenfalls halte ich eine Geschäftsaufgabe, weil die Firma nicht mehr läuft, für wahrscheinlich keinen wichtigen Grund vor den Augen des Gerichts. Und dahin müssen Sie früher oder später, wenn der Verwalter Ihren Kündigungsgrund nicht anerkennt... :sad:

"Berufsunfähigkeit" und Aufgabe aus wirtschaftlichen Gründen sind für mich zwei Paar Schuhe. Denn berufsunfähig sind Sie ja nicht.

Viele Grüße aus Bonn!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
neko85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte es damals anders aufgefasst und daher damals auch genau deshalb nachgefragt.

Meine Auffassung davon war/ist :
wird der Mieter berufsunfähig (=Geschäftsaufgabe wegen Krankheit) oder kann er aus anderen gründen sein Gewerbe nicht fortführen (=wirtschaftliche Gründe)

Ich habe den Vermieter heute nochmal kontaktiert, vll handelt es sich ja nur um ein Missverständnis. Da ich mitbekommen habe dass ich einen anderen Gewerbemietvertrag als die anderen Läden habe.

Falls das nichts bringen sollte bin ich jedoch am überlegen ob ich zu einem Anwalt gehe, da ich die Anwaltskosten bezahlt bekommen würde.

Zitat:

[=fb367463-2]Da in dem bewussten Passus von Berufsunfähigkeit "oder anderen Gründen" die Rede ist, würde *ich persönlich* das tatsächlich oder hauptsächlich auf gesundheitliche Gründe beziehen,
......

"Berufsunfähigkeit" und Aufgabe aus wirtschaftlichen Gründen sind für mich zwei Paar Schuhe. Denn berufsunfähig sind Sie ja nicht.!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von neko85):
Hat als 1. Beweis für den Umzug in eine neues Bundesland den Mietvertrag gesendet und gesagt dass er die Gewerbeabmeldung nachreichen kann sobald das Gewerbe Ende September abgemeldet wird.
Diese beiden "Beweise" sind ja nichtmal Beweise für eine etwaige Berufsunfähigkeit.
Die beweisen höchstens, dass der Mieter aus eigener Veranlassung a) sein Gewerbe abgemeldet hat und b) seinen Umzug in ein anderes Bundesland vorbereitet.

Ansonsten schließe ich mich fb367463-2 an.
"mangelnder Umsatz" ist das ganz persönliche Risiko eines jeden Unternehmers
daraus eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit wegen "Berufsunfähigkeit und ähnlichem" stricken zu wollen, dürfte nicht gelingen

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Diese beiden "Beweise" sind ja nichtmal Beweise für eine etwaige Berufsunfähigkeit.
Die beweisen höchstens, dass der Mieter aus eigener Veranlassung a) sein Gewerbe abgemeldet hat und b) seinen Umzug in ein anderes Bundesland vorbereitet.

Richtig, das kommt ja noch dazu.

Na, ich bin mal gespannt - halten Sie uns doch bitte auf dem Laufenden!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.839 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen