Hallo miteinander,
folgendes Problem hat sich ergeben. Ich habe einen Hallenteil angemietet. Laut Mietvertrag ist es ein Gewerbemietvertrag. Im Vertrag sind auch die Arten der von uns zu tragenden Betriebskosten aufgelistet. Es soll jährlich eine Abrechnung erfolgen und mit den Vorrauszahlungen abgerechnet werde. Soweit so gut und in Ordnung.
Wir haben das Dingen seit 2015 angemietet, und nun die Abrechung der letzten 3 Jahre bekommen, also 2017-19. Ausser das diese irgendiwe überhaupt nicht zu verstehen ist, stellt sich mit die Frage ob tatsächlich für einen Gewerbemietvertrag die 3 jährige Verjährungsfrist nicht gilt? Wenn doch, kann ich meine Vorrauszahlungen zurück verlangen? Für 2015 und 2016 haben wir nichts bekommen.
Als Mieter sind 2 Leute eingetragen. Er hat die Kosten für Entwässerung und Niederschlag nach Personenzahl berechnen, wobei diese von 6 über 8 auf 10 Leute gestiegen sein soll? Bei uns hat sich nichts geändert, und die Berechnung dürfte doch eh Quatsch sein? Er berechnet uns Kosten für Abfallentsorgung, obwohl wir überhaupt keine Mülltonnen oder dergleichen haben, und auch nicht brauchen. Genauso hat er uns in jedem Jahr einen Posten Reinigungen/ Entrümpelungen berechnet, und das nicht gerade wenig. Das Gelände wurde niemals gereinigt. Und entrümpelt werden musste nur wenn ein anderer Mieter mal wieder schnell ausgezogen ist und alles hat stehen und liegen lassen. Diese Position dürft doch auch Quatsch sein, oder? Zusätzlich hat er einen Hausmeister und eine Position "wartung Haus und Grund" aufgelistet. Weiß einer was normalerweise damit gemeint ist, und wie müsste er die Kosten für den Hausmeister belegen? Ausser das ich noch nie einen hier gesehen habe, hat er noch andere Objekte und Freiflächen in der Vermietung.
Für eine ungefähre Einschätzung der Sachlage wäre ich dankbar.
Gewerbemietvertrag Betriebskosten verjähurng und fehlerhaft
20. Dezember 2020
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Frage vom 20. Dezember 2020 | 23:12
Von
Status: Praktikant (683 Beiträge, 250x hilfreich)
Gewerbemietvertrag Betriebskosten verjähurng und fehlerhaft
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2020 | 23:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120045 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatAusser das diese irgendiwe überhaupt nicht zu verstehen ist, :
Dann sollte man mal als erstes gerichtsfest Belegeinsicht einfordern und dann den Vermieter zur verständlichen, nachvollziehbaren und korrekten Berechnung auffordern.
Zitatstellt sich mit die Frage ob tatsächlich für einen Gewerbemietvertrag die 3 jährige Verjährungsfrist nicht gilt? :
Doch, die gilt, aber kann sein, das die Verjährungsfrist gerade erst begonnen hat.
Zitatund wie müsste er die Kosten für den Hausmeister belegen? :
Durch entsprechende Belege (Rechnungen, Quittungen, Tätigkeitsnachweise, ...).
#2
Antwort vom 20. Dezember 2020 | 23:36
Von
Status: Schlichter (7208 Beiträge, 1514x hilfreich)
Zitat:Für eine ungefähre Einschätzung der Sachlage wäre ich dankbar.
Dafür würde ich doch mal die Abrechnung anonymisiert hier einstellen. Ansonsten heisst es Glaskugel-lesen
Und jetzt?
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