Gewerbemietvertrag Kosten

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb486924-2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbemietvertrag Kosten

Habe vor Monaten einen Gewerbemietvertrag geschlossen und sollte eine Nutzungsänderung einreichen. Dann würde der Vermieter auf seine Kosten die laut Vertrag zugesicherten Eigenschaften einbauen. (Heizung,WC,etc.)
Die Mietzahlung soll ab nächsten Monat erfolgen. Nachdem der Bauantrag erstellt wurde aber noch nicht der Stadt eingereicht kam der Vermieter und wollte einen Baukostenzuschuss von mir haben in einer 5 stelligen Höhe. Dieser stand nicht im Mietvertrag drin. Ich sagte ich zahle nicht. Könnte es auch gar nich. Wochen sind ins Land gegangen hin und her. Jetzt will er von mir Miete.

Darf er die Miete verlangen? Er sagt ich sei selber Schuld das ich den Bauantrag nicht eingereicht habe.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Was steht den im Mietvertrag zu den Pflichten des Mieters hinsichtlich des Nutzungsänderungsantrages? Und was steht im Vertrag wenn die Stadt eine beabsichtigte Nutzungsänderung grundsätzlich ablehnt oder nur unter hohen Auflagen zustimmt.

Wenn der neue Mieter laut Vertrag in der Pflicht ist den Nutzungsänderungsantrag zu stellen und dies nicht umsetzt, warum sollte dadurch die Pflicht zur Mietzahlung entfallen?

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#2
 Von 
fb486924-2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mieter muss die Nutzungsänderung einholen.
Aber der Vermieter muss Heizung und WCs einbauen. Macht er aber nicht.
Und weil er es nicht macht frage ich mich warum Miete bezahlt werden soll?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von fb486924-2):
Der Mieter muss die Nutzungsänderung einholen.

Hat er das gemacht? Nein. Ende der Fahnenstange



Zitat (von fb486924-2):
Aber der Vermieter muss Heizung und WCs einbauen. Macht er aber nicht.

Logisch, warum auch. Er ist noch nicht an der Reihe.



Zitat (von fb486924-2):
Und weil er es nicht macht frage ich mich warum Miete bezahlt werden soll?

Weils so im Vertrag steht.
Und es nicht das Problem des Vermieters ist, wenn der Mieter die Grundlagen nicht schafft die er schaffen sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von fb486924-2):
Aber der Vermieter muss Heizung und WCs einbauen. Macht er aber nicht.


In ihrem Eingangbeitrag hatten sie geschrieben,

Zitat (von fb486924-2):
... und sollte eine Nutzungsänderung einreichen. Dann würde der Vermieter auf seine Kosten die laut Vertrag zugesicherten Eigenschaften einbauen.


Das kann nur so verstanden werden das Sie zuerst den Nutzungsänderungsantrag stellen und dann (danach) der Vermieter die baulichen Veränderungen vornimmt.
Wenn der Vermieter Geld für die Umbauarbeiten fordert (entgegen ihren Angaben zum Mietvertrag) müssen sie dem nicht folgen, allerdings wird der Mietvertrag dadurch auch nicht hinfällig. Alle Parteien müssen weiterhin den Vertrag erfüllen.

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#5
 Von 
fb486924-2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein er kann ohne Nutzungsänderung keine Wand einbauen den Rest aber schon.
Aber er will einen Baukostenzuschuss von dem nie die Rede war nicht mal mündlich.
Das ganze sieht nach einem Betrug aus.

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#6
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Ja, er könnte mit den Umbauarbeiten anfangen. Laut ihren Angaben zum Mietvertrag muss er das aber noch nicht.

Er fordert einen Baukostenzuschuss, sie lehnen die ab, soweit so (un)gut.

Bis dato hat der Vermieter aber noch immer keine vertraglichen Pflichten vernachlässigt!
Deshalb haben sie vermutlich auch keine Handhabe die Mietzahlung zu kürzen oder gar gänzlich zu verweigern.

Erst wenn der Nutzungsänderungsantrag gestellt (ggf. von der Stadt auch genehmigt) ist und der Vermieter beginnt immer noch nicht mit den Umbauarbeiten, erst dann ist er im Leistungsverzug und sie haben eine Handhabe gegen ihn.

Aber solche Umbauarbeiten (Heizung, WC) können ohnehin lange dauern, daher ist es ohnehin ungünstig das sie vertraglich einem Mietbeginn vor Abschluss der Umbauarbeiten zugestimmt haben.




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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von fb486924-2):
Nein er kann ohne Nutzungsänderung keine Wand einbauen den Rest aber schon.
Trotzdem solltest du ---zuerst-- die Nutzungsänderung beantragen und wenn die bewilligt ist /sie dir vorliegt-- dann wollte der Vermieter mit den Bauarbeiten auf seine Kosten beginnen.

Warum hast du die Nutzungsänderung denn nicht längst vor Monaten beim Bauamt beantragt?

Zitat (von fb486924-2):
Das ganze sieht nach einem Betrug aus.
Kann ich nicht erkennen.

Kostenzuschuss und Miete--- ganz andere Schublade.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
fb486924-2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil er mir das Objekt mit einer halle plus einem teilstück vermietet steht auch so im MV. Dann nach einem monat gekommen ist und gesagt hat ohne Teilstück nur die Halle der MV ist gleich geblieben wurde nicht geändert.
Ich habe über diese Veränderung nachgedacht und bin ihm entgegengekommen in dem ich dann einfach mehr qm nehme. Dann haben wir bei die Nutzungsänderung mit dem Architekten gemacht

Als die dann fertig war hat er gesagt ich ändere den Mietvertrag aber nur wenn du eine 5 Stellige Summe als Zuschuss bezahlst. Als ich verneinte sagte er aber wir haben einen 800m2 vertrag. Also müsste ich nochmal Geld in die Hand nehmen und eine Nutzungsänderung bezahlen. Aber dann kam er aber ab nächsten Monat hast du Miete zu zahlen.

Dieser V ist nicht konkret. Un im MV steht nicht das ich zuerst das machen müsste und er später dass.





-- Editiert von fb486924-2 am 12.09.2019 13:18

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Das hätte alles in den 1.Beitrag gehört.
Warum soll man hier rumrätseln und dir alles aus der Nase ziehen?

Zitat (von fb486924-2):
Un im MV steht nicht das ich zuerst das machen müsste und er später dass.
Und was steht nun lesbar im Mietvertrag?
Was genau? Denn es gilt ja nur der Mietvertrag--- und nicht, was noch so *besprochen* wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
fb486924-2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mietvertrag wurde von der Gegenseite mit dem Kürzel i.A. unterschrieben.(Es ist eine GmbH)
Dann steht drin das eine 800 qm Halle vermietet wird für den Zweck den ich nutzen will. Also abweichend von der bisherigen Nutzung. Ohne Grundrisse nichts. Eine 800m2 Halle gibt es nicht. Das ist einfach die insgesammt Zahl mit irgendwelchen Nebenräumen. Irgendwelche desshalb was um diese gestritten wird. Mündlich entzogen. Mündlich neue zugesagt.
Dann "Der Vermieter leistet keine Gewähr dafür, dass die gemieteten Räume den in Frage kommenden technischen Anforderungen sowie den behördlichen und anderen Vorschriften entsprechen."
Letztendlich das Mietverhältniss begint 1.10 .Folgende Umbauarbeiten sind vom Vermieter vereinbart: aufzählunh.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Nö. So steht es nicht in diesem Mietvertrag.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö. So steht es nicht in diesem Mietvertrag.


Interessanter Beitrag! Woher wollen Sie wissen was im Mietvertrag steht und was nicht?

Zitat (von fb486924-2):
Dann steht drin das eine 800 qm Halle vermietet wird für den Zweck den ich nutzen will. Also abweichend von der bisherigen Nutzung. Ohne Grundrisse nichts. Eine 800m2 Halle gibt es nicht.


Das ist natürlich ein Ausgangspunkt für Streitereien wenn im Mietvertrag das eigentliche Mietobjekt schon nicht hinreichend klar beschrieben ist!

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Woher wollen Sie wissen was im Mietvertrag steht und was nicht?

Weil es lebensfern ist, anzunehmen, dass eine GmbH eine mietvertragliche Vereinbarung in so einem hingestammelten Text verfasst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von pk2019):
Woher wollen Sie wissen was im Mietvertrag steht und was nicht?

Weil es lebensfern ist, anzunehmen, dass eine GmbH eine mietvertragliche Vereinbarung in so einem hingestammelten Text verfasst.


GmbH's schreiben keine Mietverträge, Menschen schreiben Mietverträge und die Geschäftsführer sind i.d.R. auch keine Notare sondern mitunter auch ganz einfach gestrickte Leute.

Und vielleicht hat der TE ja sogar Recht wenn er meint man will ihn über den Tisch ziehen. Das sind aber alles nur Vermutungen die keinem weiterhelfen.

-- Editiert von pk2019 am 12.09.2019 15:26

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
aber alles nur Vermutungen
Nun ja, gern endlose Vermutungen. Weil man eben nicht lesen kann, was tatsächlich vorliegt und was im MV steht.
Ich hatte nicht umsonst gefragt:
Zitat (von Anami):
Und was steht nun lesbar im Mietvertrag?
Was genau? Denn es gilt ja nur der Mietvertrag--- und nicht, was noch so *besprochen* wurde.
Und dann kommt... ja, danke @HvS
Zitat (von Harry van Sell):
dass eine GmbH eine mietvertragliche Vereinbarung in so einem hingestammelten Text verfasst.
Und völlig nebensächlich dürfte sein, wer hier der Vermieter und die Rechtsform ist. SOWAS schreibt niemand.

Zitat (von fb486924-2):
Darf er die Miete verlangen?
Meine Antwort: Natürlich darf der Vermieter ab 1.10. Miete verlangen. Wahrscheinlich steht genau das sehr deutlich im MV.

Heute ist übrigens der 12.9.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
fb486924-2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Falls das ganze vor Gericht landen würde, wird alles herangezogen. 1 Monat Beschaffung von Grundrissen vom V.
1 Monat Erstellung der Nutzungsänderung dann 1 Monat Streit. Und auch hat der V eine Schadensminderungspflicht. Außerdem weiß ich nicht was das ganze Theater soll wenn dieser V einen Leerstand verzeichnet. Ob das Betrug war ist nicht zu erkennen. Vielmehr würde ich das ganze hin und her als "Planung einer Vermietung" nennen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Also sind deine Fragen beantwortet?
Viel Spaß weiterhin.

Zitat (von fb486924-2):
Habe vor Monaten einen Gewerbemietvertrag geschlossen
Einen Mietvertrag mit 2 Unterschriften hast du aber. Das ist mehr als Planung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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