Gewerbemietvertrag - Nachschieben von Kündigungsgründen

2. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dadud4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbemietvertrag - Nachschieben von Kündigungsgründen

Hallo liebes Forum!

Ich versuche zur Zeit die folgende fiktive Situation einzuschätzen:

Als gewerblicher Mieter hat M einen Supermarkt von V gemietet. Das Gebäude ist stark undicht, so dass M dem V eine Frist zur Abhilfe setzt und nach erfolglosem Ablauf die außerordentliche Kündigung (ordentliche ist laut Vertrag nicht möglich) erklärt. In dem Abmahnungsschreiben wird als Mangel die Feuchtigkeit beschrieben (bei Regen Wasser in den Gängen).

Einige Wochen später stellt ein Gutachter fest, dass das gesamte Dach baufällig ist und zudem Einsturzgefahr besteht.

Die Frage ist nun, kann M sich in einem Prozess um die Wirksamkeit der Kündigung auch auf das Gutachten und die dort beschriebene Mangelhaftigkeit des Daches beziehen (welche ja so vorher nicht bekannt war und daher auch nicht Gegenstand der Abmahnung / Aufforderung) ? Oder wird als Kündigungsgrund nur die Erheblichkeit der Feuchtigkeit geprüft? Bzw. sollte M trotz geräumter Räume noch eine weitere Kündigung hinterherschieben?

Ich bin auf Eure Einschätzungen gespannt...

vg

Dadud

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