Hallo Zusammen.
Gleich mal zur Problematik
Es wurde ein befristeter Gewerbemietvertrag zwischen Kaufmännern geschlossen. In diesem wurde dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht am 01.06.17 zum 01.01.18 eingeräumt.
Wenn der Mieter nun kündigt mit Einschreiben eingegangen am 19.05.17, ist das dann gültig? Da er ja ein Sonderkündigungsrecht Am 01.06 und nicht Zum 01.06. hat.
Oder Ist das rechtlich nicht zulässig nur diesen einen Tag als Frist zu bestimmen?
Vielen Dank im voraus
Gewerbemietvertrag Sonderkündigungsrecht am...
16. August 2017
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Frage vom 16. August 2017 | 18:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbemietvertrag Sonderkündigungsrecht am...
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