Gewerbemietvertrag Tod eines Mieters

16. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ludi2000
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Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbemietvertrag Tod eines Mieters

Hallo,

habe folgende Frage:
Für ein Einzelunternehmen wurde ein Gewerbemietvertrag (Zeitvertrag 5 Jahre) abgeschlossen.
Als Mieter wurden 3 private Personen benannt. Es wurde keine Gesellschaft gegründet.
nun ist von diesen 3 Personen eine verstorben.
Was passiert mit dem Mietvertrag?
Gilt da das Sonderkündigungsrecht oder muss der Mietvertrag mit den beiden übrigen Parteien fortgeführt werden?
Bisher konnte mir noch niemand helfen.
Im Mietvertrag selber steht, dass beide Parteien aus wichtigen Gründen nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen können.

Bitte helft mir :-)
Danke schön
Gruß
Ludi

-- Editiert von Ludi2000 am 16.09.2008 08:31:50

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#1
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guest123-2083
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#2
 Von 
Ludi2000
Status:
Frischling
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Gibt es da irgendwo ein Urteil zu oder kann ich das irgendwo nachlesen?

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#3
 Von 
guest123-2122
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#4
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guest123-2125
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#5
 Von 
Ludi2000
Status:
Frischling
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Naja, ganz einfach. Ich habe ein Unternehmen gegründet und meine Eltern wurden zur Sicherheit mit in den Mietvertrag eingetragen. Nun ist meine Mutter verstorben und ich muss erstmal alles regeln.

Die Frage nach dem Sonderkündigungsrecht bezog sich darauf, weil es bei Privatmieten auch ein solches Sonderkündigungsrecht gibt.
Es muss doch aber eine Rechtsgrundlage dafür geben

Gruß
Ludi2000

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#6
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#7
 Von 
Ludi2000
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht um die Verkürzung der Mietzeit.
Der Mietvertrag läuft noch über 2 Jahre.
Meine Mutter hatte auch einen Gewerbemietvertrag alleine. Der können wir mit der Kündigungsfrist für Geerberäume zum 31.3.2009 kündigen.
Nun wäre meine Vermutung, dass es hier auch gehen müßte.
Deswegen nochmal die Frage, liegt hier auch ein Fall vor, wo das Sonderkündigungsrecht greift und wir zum 31.03.2009 kündigen können?

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#8
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#9
 Von 
guest123-2122
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#10
 Von 
Ludi2000
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

naja, bei einer Wohnung besteht auch ein Sonderkündigungsrecht.
Deswegen meine Frage.
Ich weiss auch, dass es bei Gewerbeflächen zu unterschieden kommen kann.
Hat da jemand nicht irgendwo ein Urteil oder ein Gesetz wo mein Problem geregelt ist?

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#11
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#12
 Von 
guest123-2083
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Praktikant
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#13
 Von 
Ludi2000
Status:
Frischling
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Gibt es dazu ein Urteil oder ist das einfach so?
Oder sogar ein Gesetz?

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#14
 Von 
guest123-2085
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#15
 Von 
Ludi2000
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Das war mal eine Antwort. Danke.
Aber wir sind keine GbR. Wir haben kein GbR-Vertrag abgeschlossen.
Nur der Vermieter wollte für seine Sicherheit meine Eltern mit im Mietvertrag rein haben. Daraus kann sich doch keine GbR gründen.
Aber scheinbar ist mein Fall nicht so alltäglich wie ich zuerst dachte :-(

Gruß
und Danke allen bisher
Ludi

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#16
 Von 
guest123-2085
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Praktikant
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#17
 Von 
guest123-2083
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#18
 Von 
Ludi2000
Status:
Frischling
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Die Nebenkosten sind für ein Gewerberaum.

In der Sache hast Du recht, dass meine Eltern als Bürgen vorgesehen waren.
Es steht nirgends im Mietvertrag etwas von Bürgen.
Trotzdem besteht dann kein Sonderkündigungsrecht? oder wäre dass das zu erwartende Ergebnis falls man in einem Rechtsstreit kommt?
Ok, anstelle des Richters wäre die Sache dann eindeutig, obwohl der Mietvertrag auf 3 Personen aufgebaut wurden in dem alle 3 gleichbehandelt werden.
Deswegen war meine Frage auch, ob es dann Sonderkündigungsrecht geben könnte.
Eine GbR haben wir nicht gegründet.

Der Grund für die Hoffnung auf ein SOnderkündigungsrecht liegt einfach drin, dass die KOsten zu hoch geworden sind und ich vielleicht so, vorzeitig aus dem Vertrag rauskommen kann.
Aber wenn ich das bisher richtig gelesen habe, besteht 0% Hoffnung, dass es möglich wäre.

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#19
 Von 
guest123-2085
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Praktikant
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