Gewerbemietvertrag - behördliche Genehmigung

30. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
webpt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbemietvertrag - behördliche Genehmigung

dauer: 5 jahre+ option auf weitere/ physiopraxis wird betrieben+ behördliche genehmigung liegt nicht vor/ im vertrag: mieter sorgt für alle genehmigungen usw./ komme ich mit dieser begründung ( da dies fristloser kündigungsgrund ist raus ?/ vertrag seit 18 monaten und will/ muss aus finanz. gründen raus/ jedem hinweis vielen dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der Mietvertrag muß eingehalten werden. Eine behördliche Genehmigung zum Betrieben einer Physiopraxis ist unerheblich, es sei denn es wurde ausdrücklich so vereinbart:
Der Mietvertrag tritt nur in Kraft, wenn die Behörde die Genehmigung erteilt.


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
webpt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

- der antwort vielen dank
- leider habe ich keine andere möglichkeit
- der formularvertrag ist doch mit formulierungen wie.... der mieter kümmert sich um alle genehmigungen usw... ( in 2000 hat ein arzt mit dieser begründung gewonnen ),ausserordentlich kündbar oder ?
- tut mir auch leid+ war so natürlich nicht gedacht, jedoch sind die gesetzl. regelungen in sachen krankenkassen usw. so massiv, dass es keine andere möglichkeit gibt

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