Hallo zusammen,
wir sind ein zusammenschluss von Privatleuten und haben und für Freizeitaktivitäten und evtl. spätere Vereinsgründung eine Halle gemietet. Diese ist als Gewerbeimmobilie ausgewiesen. Wir zahlen ~1200 + 300 € Mehrwertsteuer darauf. Es werden in der Halle keine Umsätze gemacht.
Ist es möglich diese Mehrwertsteuer zurück zu bekommen, oder muss darf der Vermieter diese gar nicht erst abziehen?
Der Mietvertrag schreibt keine ausschließliche Gewerbenutzung vor.
Vielen Dank!
Gewerbemietvertrag bei privater Nutzung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Deine Fragestellung betrifft zum einen (Umsatz)Steuerrecht > UStG und zum anderen Mietvertragsrecht > BGB
Unter den Begriffen "Gewerbliche Nutzung" "Gewerbeimmobilie" "Gewerbemietverhältnis" läuft i.d.R. (umgangssprachlich, als Vertragsüberschrift, in den meisten Veröffentlichungen) alles, was sich nicht unter Wohnraummietverhältnis einordnen lässt. D.h. wo die besonderen Schutzvorschriften des BGB für Wohnraummietverhältnisse nicht gelten (Untertitel 2 §§ 549-577a).
Im Untertitel 3 ab § ab § 578 geht es dann um "Mietverhältnisse über andere Sachen" - den Begriff Gewerbemiete kennt das BGB gar nicht, sondern nur "Räume, die keine Wohnräume sind".
Es ist also völlig wurscht, ob "Privatleute" für "private Nutzung" oder was immer sonst ein Mietverhältnis eingehen: wenn die Mietsache nicht für Wohnzwecke gemietet ist, dann fällt das unter "andere Sachen" > "andere ... Grundstücke und Räume".
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
Wenn die Mietvereinbarung "1200€ zuzüglich 300€ Mwst" lautet, dann ist der Mieter verpflichtet, den vereinbarten Betrag an den Vermieter zu zahlen.
Erzielt der Mieter umsatzsteuerpflichtige Umsätze in den Mieträumen, dann darf er sich die gezahlte Umsatzsteuer selbst von seinem Finanzamt zurückholen. Erzielt er keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze, dann fällt das natürlich flach.
Eigentlich ist das nichts anderes, wie wenn einfach nur "1500€ Miete" vereinbart worden wäre und eigentlich enthält ja auch ein Wohnraummietpreis Umsatzsteuer - nämlich die, die in den Herstellungskosten enthalten waren und die, die bei allen Instandhaltungen/Instandsetzungen in den Kosten enthalten sind - schliesslich enthält ja jede Handwerkerrechnung und jede Materialrechnung ja die gesetzliche Umsatzsteuer - und über die Jahre/Jahrzehnte dann wieder als Miete an den Vermieter zurückgehen.
Ab jetzt wird es aber richtig interessant:
Denn nach [link=https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html]> UStG § 4 Nr. 12
[/link] ist auch die Vermietung von vielen "anderen Sachen" umsatzsteuerbefreit (z.B. auch die von Gewerberäumen, Geschäftsräumen, Nichtwohnräumen)
Der Vermieter kann aber gemäß [link=https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__9.html]UStG § 9
[/link] auf die Steuerbefreiung verzichten ("zur Umsatzsteuer optieren").
Genau das scheint hier der Fall zu sein.
Bedingung dafür ist jedoch: der Mieter erzielt umsatzsteuerpflichtige Umsätze in den Mieträumen.
Diese Bedingung scheint hier nicht erfüllt zu sein.
Daraus können dann weitreichende = weit zurück reichende Folgen entstehen (Vermieter muss die vom Finanzamt an den Vermieter erstattete Vorsteuer aus Herstellungskosten teilweise wieder zurückzahlen). Deswegen enthält im Fall der Umsatzsteuer-Option ein Mietvertrag i.d.R. auch eine entsprechende Zusicherung/Verpflichtungserklärung des Mieters oder beim Verwendungszweck den Zusatz "zur Erzielung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze".
Die Preisfrage ist hier:
Was steht zur ganzen Umsatsteuergeschichte im Mietvertrag?
Denn möglicherweise habt ihr euch mit der Unterzeichnung eines solchen Vertrages gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig gemacht.
Wow, danke für die super umfangreiche Antwort. Im Vertrag stand nichts von einer Bedingung umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu tätigen.
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