Gewerbemietvertrag nach Unterschrift widerrufen

14. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Gewerbemietvertrag nach Unterschrift widerrufen

Hallo,

mein Freund hat einen Mietvertrag für eine Ladenfläche (Untermietvertrag) unterzeichnet. Der (Unter)Vermieter sitzt aber nicht am Ort und bekam den Mietvertrag per Post zugeschickt. Er hätte diese jedoch auch noch unterzeichnen müssen.Was noch nicht geschah.
Jedoch hing das von der Zustimmung des Vermieters/Eigentümers ab. Was auch ganz klar im (Unter)Mietvertrag so geschrieben wurde (Gültig erst nach Zustimmung der Eigentümers)
Jetzt dauerte es meinem Freund zu lange und er Widerrief den Vertrag, innerhalb der vom Eigentümer/meinem Freund anberaumten Frist zur Zustimmung/Absage.

Ist das Möglich?
Was hat er zu befürchten?

Kann der (Unter)Vermieter durch das zu frühe Kündigen Schadensersatz verlangen? Denn der Untermieter droht das an, da vor Fristablauf gekündigt wurde.
Kann er Makler Provision/Schadensersatz verlangen, da mein Freund das Mietverhältnis vor einer Zusage/Absage der Vermeiters kündigte.

Was könnte ihm noch passieren?
Wenn der (Unter)Vermieter nun unterschreibt muss mein Freund dann auch die Maklerprovision zahlen? Obwohl er gar nicht mehr Mieten mag?

Wie kann er das am besten Widerrufen?

Vielen Dank für die Antworten

Grüße


-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
innerhalb der vom Eigentümer/meinem Freund anberaumten Frist zur Zustimmung/Absage.


Wei war diese denn genau formuliert?
Und in welcher Form wurde sie fixiert?



quote:
Kann der (Unter)Vermieter durch das zu frühe Kündigen Schadensersatz verlangen? Denn der Untermieter droht das an, da vor Fristablauf gekündigt wurde.

Der Teil entbehrt jeder Logik. Sollte also noch mal neu formuliert werden damit man weis was du sagen wolltest.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.06.2011 09:49:04
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten, freue mich natürlich über weitere. :grins:

Die Frist wurde mündlich bei einem Treffen mit dem Untermietervertreter, dem Eigentümer und den Mietern vereinbart.

Der neue Mieter hat seine Unterschrift zurückgezogen, noch vor der Unterzeichnung des Untermieters. Kann er das machen, obwohl der Mieter (er) bereits unterschrieben hatte? Kann der Untermieter Schadensersatz verlangen?

Der Mietvertrag war die finale Fassung. Es wurde nur noch auf die Zustimmung des Eigentümers gewertet. Was meinem Freund zu lange dauerte.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Die Frist wurde mündlich bei einem Treffen mit dem Untermietervertreter, dem Eigentümer und den Mietern vereinbart.

Wohl schwer beweisbar.

Da Untermieter den Vertrag unterzeichnet hat, hängt der Untervermietung nun davon ab, ob der Eigentümer die Untervermietung zustimmt; der Untervermieter den Untermietvertrag auch unterzeichnen will, oder den Widerruf akzeptiert.

Wenn der Untervermieter auf Untermietvertrag besteht,
hat der Untermieter die Mieten bis zur frühesten Kündigungsfrist, oder eine Pauschalentschädigung zu zahlen. Gangbar wäre auch einen Nach-Untermieter zu finden.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

>Gewerbemietvertrag nach Unterschrift widerrufen

quote:Die Frist wurde mündlich bei einem Treffen mit dem Untermietervertreter, dem Eigentümer und den Mietern vereinbart.


Wohl schwer beweisbar.

__________________________________________________________

doch die Fristsetzung schon, da waren 5 Leute anwensend!
_________________________________________________________

Der Untervermieter hat seine Mitarbeiter schon gekündigt, und deshalb will er eben, dass das Mietverhältnis in Kraft tritt um evtl. Schadensersatz zu erhalten.

Ab wann ist denn ein Mietvertrag zustande gekommen?

Wann hat der Makler Anspruch auf seine Provision?
(Im Expose stand: 3,0 Monatsmieten zzgl. MwSt. vom neuen Mieter, fällig bei Mietvertragsabschluss.").
Wie gesagt, den Mietvertrag hat mein Freund unterschrieben und eben zurückgezogen?



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Der Untervermieter hat seine Mitarbeiter schon gekündigt, und deshalb will er eben, dass das Mietverhältnis in Kraft tritt um evtl. Schadensersatz zu erhalten.


Dann hängt nur noch davon ab, ob der Eigentümer den Untermietvertrag zustimmt.
Sobald die Zustimmung vorliegt und der Untervermieter den Vertrag unterzeichnet, kommt der Untermietvertrag zustande, die Maklerprovision fällig.

Der Untermieter wußte doch schon von vorn herein über die Zustimmungsabhängigkeit des Vertrages. Warum kann er auf einmal nicht mehr warten ?
Also schnellsten den Vertrag wieder kündigen und gleichzeitig einen Nachuntermieter suchen, vielleicht hilf
nochmals der makler.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Der Vermieter kann dem Mietvertrag aus "wichtigem Grund" widersprechen. Die Gründe sind aufgeführt aber treffen nicht zu.
Somit müsste der Eigentümer dem Mietvertrag zustimmen.

Jetzt ist das Problem mit dem Makler.

Er sagt, es ist ein Mietvertrag zustande gekommen.
Denn mein Freund hatte das Angebot/Untermietvertrag des Mieters schriftlich zugestimmt. Da das Angebot an den Untermieter, also an meinen Freund, auch ohne seine Unterschrift bindend ist (ist das so?) und der Eigentümer meinen Freund/Untermieter nur nicht nehmen wollte, da er bereits in Verhandlungen mit einem anderen Mieter ist, muss der Vermieter dem Untermietverhältnis zustimmen. Und somit der Mieter auch sein Angebot der Untervermietung zustimmen und unterzeichnen.

Der Makler meint nun, auch wenn mein Freund von dem Vertrag einseitig zurückgetreten ist, ist ein Miet(unter)verhältnis zustande gekommen und somit ist mein Freund provisionspflichtig?

Ist mein Freund nun verpflichtet die Provision zu bezahlen?

Freu mich auf die Antworten

Gruß

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen