Hallo,
ein "Gewerbemietvertrag von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel" enthält folgende Regelung zur Kündigung:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2012 und endet am 31.01.2017
Es verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht eine Seite unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten der Verlängerung schriftlich widerspricht."
Und (leider): "Nach Beendigung des Mietverhältnisses kommt eine stillschweigende Vertragsverlängerung gem. § 545 BGB nicht in Betracht."
Der Mietvertrag wurde 2017 nicht explizit verlängert (sowohl Mieter als auch Vermieter haben das versäumt), aber die Miete wurde weiter regelmäßig bezahlt.
Der Mieter hat am 15.02.2021 zum 31.08.2021 gekündigt.
Fragen:
1. gilt der Mietvertrag mit seinen weiteren Bestimmungen (Schönheitsrep. usw.) weiterhin?
2. Ich war immer davon ausgegangen, dass nach der obigen Klausel der Vertrag jeweils bis zum 31.1. weiterläuft, falls er nicht bis 31.7. (=6 Monate vor Ablauf) gekündigt wird. (Also im vorliegenden Fall frühestens zum 31.01.2022, nicht zum 31.08.2021)
Ist meine Auslegung richtig oder falsch?
Ich freue mich auf Antworten bzw. Meinungen
Gewerbemietvertrag von bestimmter Dauer
2. März 2021
Thema abonnieren
Frage vom 2. März 2021 | 14:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbemietvertrag von bestimmter Dauer
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. März 2021 | 19:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatDer Mietvertrag wurde 2017 nicht explizit verlängert :
Aber er wurde immerhin verlängert.
Zitat1. gilt der Mietvertrag mit seinen weiteren Bestimmungen (Schönheitsrep. usw.) weiterhin? :
Ich sehe keinen Grund für eine Ungültigkeit.
ZitatIch war immer davon ausgegangen, dass nach der obigen Klausel der Vertrag jeweils bis zum 31.1. weiterläuft, falls er nicht bis 31.7. (=6 Monate vor Ablauf) gekündigt wird. (Also im vorliegenden Fall frühestens zum 31.01.2022, nicht zum 31.08.2021) :
So würde ich das auch sehen.
Und jetzt?
Schon
266.801
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten