Gewerbl. Miete / Pacht; fristlose Kündigung - Nachzahlung

26. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Gewerbl. Miete / Pacht; fristlose Kündigung - Nachzahlung

Hey,
der A hat von der V Geschäftsräume gepachtet und dort ein Eiscafe betrieben.
Aufgrund eines Missverständnisses hat er die Miete für 01 und 02/2008 nicht bezahlt. Die V hat nun fristlos gekündigt (und nicht noch hilfsweise ordentlich) und zur Räumung aufgefordert.

A hat gleich nach der Kündigung die Miete nachbezahlt. Er will unbedingt in dem Laden bleiben!
Frage: ist durch die Nachzahlung der Miete / Pacht die Kündigung unwirksam geworden? Im Wohnraummietrecht gibts doch den § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB . Gilt der auch hier?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.179 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen