Hey,
der A hat von der V Geschäftsräume gepachtet und dort ein Eiscafe betrieben.
Aufgrund eines Missverständnisses hat er die Miete für 01 und 02/2008 nicht bezahlt. Die V hat nun fristlos gekündigt (und nicht noch hilfsweise ordentlich) und zur Räumung aufgefordert.
A hat gleich nach der Kündigung die Miete nachbezahlt. Er will unbedingt in dem Laden bleiben!
Frage: ist durch die Nachzahlung der Miete / Pacht die Kündigung unwirksam geworden? Im Wohnraummietrecht gibts doch den § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
. Gilt der auch hier?
Gewerbl. Miete / Pacht; fristlose Kündigung - Nachzahlung
26. Februar 2008
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Frage vom 26. Februar 2008 | 14:47
Von
Status: Schüler (386 Beiträge, 70x hilfreich)
Gewerbl. Miete / Pacht; fristlose Kündigung - Nachzahlung
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#1
Antwort vom 26. Februar 2008 | 16:30
Von
Status: Praktikant (698 Beiträge, 214x hilfreich)
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