Habe eine kleine Frage:
Ich hatte ein kleines Ladengeschäft für 800 Euro monatlich seit Ende 2005 angemietet und eine Kaution von 1000 Euro hinterlegt. Für den Monat August konnte ich keine Miete zahlen und erhielt anfang August ein handschriftliches Mahnschreiben im dem ich aufgefordert wurde bis zum 6.9.06 die ausstehende Miete zuzahlen, ansonsten erfolgt sofort eine fristlose Kündigung. Desweiteren wurde angekündigt das die hinterlegten Kaution in diesem Fall mit der ausstehende Miete sowie die Räumung des Ladens (zu diesem Zeitpunkt befanden sich nur noch eine leere Kartons und ein paar Regale in dem Laden) verrechnet wird.
Da ich die Rate nicht begleichen konnte und ich zu dieser mich nicht zuhause aufgehalten habe (die Mahnung wurde nicht als Einschreiben versand) ging ich beim späteren Erhalt des Schreibens davon aus das die paar Regale und leeren Kartons entsorgt worden sind und ich evtl. die Miete für den angefangen Monat September nachzahlen muss. Aus beruflichen Gründen war ich dann wieder etwa zwei Wochen weg. In dieser Zeit erhielt ich von einem Anwalt eine fristlose Kündigung zum 15.9 sowie eine zwei wöchige Frist zum räumen der Mietsache. Da ich wie geschrieben nicht anwesend war konnte ich die Mietsache erst zum 6.10 räumen.
Für die fristlose Kündigung durch einen Anwalt werden mir ca. 650 Euro angerechnet (Berechung erfolgt nach dem Gegenstandswert aller bereits gezalhenten Mieten!!!), desweiteren soll ich die Miete für August, Septmeber und Oktober also 2400 Euro nachzahlen, auf die Miete wird die Kaution angerechnet.
Ist dies rechtens da ja angekündigt wurde das eine Räumung am 7.9 erfolgt?
Muss ich die Kosten für den Anwalt tragen? Meiner Meinung nach hätte der Vermieter die Kündigung auch selbst schreibewn können.
Ist die Brechnung nach nach Gegenstandswert richtig?
Gewerbliche Vermietung- Fristlose Kündigung
5. Januar 2007
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Frage vom 5. Januar 2007 | 13:21
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbliche Vermietung- Fristlose Kündigung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2007 | 14:56
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 95x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 5. Januar 2007 | 15:10
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
In dem Schreiben wird eher eine eigenständige Räumung angekündigt Zitat "und das ausräumen der Mietsache verrechnet"
Im ersten Schreiben hat der Vermieter nur angekündigt das ansonsten der Vetrag fristlosgekündigt wird, von einem Anwalt wurde nichts geschrieben. Muss ich nun die Anwaltskosten tragen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Januar 2007 | 15:19
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 95x hilfreich)
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