Hallo,
ein Bekannter hat folgendes Problem.
Er hat als Vermieter einen Laden, Frisör, vermietet. Dieser Mieter hat nun 4 Monate keine Miete
gezahlt. Nun hat er ihm eine Kündigung, fristlos aber dennoch eine 2 Wochenfrist überreicht. Vorher hat er aber das Wasser für ihn abgedreht.
Man muß dazusagen, das der VM die Wasserkosten der Gemeinde vorstrecken muß. Da er aber keine Miete bekommt hat er den Hahn zugedreht.
Nachdem er beim Mieter wegen der Kündigung war, hat er aber wieder um des Friedens willen das Wasser wieder aufgedreht.
Nun wirft der Mieter dem VM vor, er hätte ihn genötig, weil er das Wasser abgestellt hat. Und außerdem geht er nicht raus, er solle ihn doch rausklagen.
Wie ist eurer Meinung denn nach vorzugehen??
Vielen Dank für die Hilfe.
Gewerblichen Mieter wegen Mietschulden fristlos kündigen??
21. August 2006
Thema abonnieren
Frage vom 21. August 2006 | 22:07
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 43x hilfreich)
Gewerblichen Mieter wegen Mietschulden fristlos kündigen??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 21. August 2006 | 22:11
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo!
Ich meine gelesen zu haben, dass ein Vermieter nach ausbleiben der Mietzahlungen eine Abmahnung an den Mieter schicken sollte und nach doppelter Nichtzahlung eine fristlose Kündigung. Sollte dies nicht fruchten, kann er meines Wissens nach eine Räumungsklage erheben, was sich aber hinziehen kann. Wegen dem abgedrehten Hahn, hab ich leider auch keine Ahnung.
#2
Antwort vom 21. August 2006 | 22:18
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 43x hilfreich)
Hallo,
der VM möchte natürlich auch mit einem potenziellen Nachmieter die Räumlichkeiten betreten. Darf er dies nach Ankündigung und welche Ankündigungsfristen sind denn einzuhalten?
Danke.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
240.650
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
15 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten