Gewerblicher Mieter nutzt seit Jahren Freifläche ohne Zustimmung - Räumung der Fläche gewünscht

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Canellas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Gewerblicher Mieter nutzt seit Jahren Freifläche ohne Zustimmung - Räumung der Fläche gewünscht

Guten Abend,

ein gewerblicher Mieter (Reifenhändler) einer Halle nutzt seit einigen Jahren auch eine Freifläche außerhalb der Halle für Altreifen (Industrieware), die er noch verwerten möchte.

Mehrere Versuche dies einvernehmlich zu regeln - es ist auf jeden Fall die Räumung der Fläche gewünscht, keine Vermietung - haben nicht gefruchtet, er hat immer wieder vertröstet.

Wie geht man jetzt sinnvollerweise vor, Fristsetzung mit Androhung der Räumung auf seine Kosten? Wie ist die Rechtsgrundlage? Wie bekommt man das Geld wieder, wenn die Androhung nicht fruchtet?

Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung und ein stressfreies Jahr
Grüsse
Canellas

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Hallo Canellas,

verstehe ich dich richtig: Du bist der Eigentümer dieses Grundstücks, welches du als Freifläche bezeichnest und der Reifenhändler hat damit nichts zu tun, ist kein Mieter dieses Areals und lagert dort trotzdem Materialien?

Wen dem so ist: gerichtsfest nachweisbare Fristsetzung zur Räumung und wenn diese fruchtlos verstrichen ist, Räumung auf Kosten deines Mieters.

Danach gerichtsfest nachweisbare Frist zur Erstattung deiner Räumungskosten, wenn diese ebenfalls fruchtlos verstreicht, Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Gibt es für Reifenlagerung nicht auch besondere Brandschutzvorschriften? Nicht, dass dir da zusätzlich von der Ordnungsbehörde noch an den Karren gefahren werden kann.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Wen dem so ist: gerichtsfest nachweisbare Fristsetzung zur Räumung und wenn diese fruchtlos verstrichen ist, Räumung auf Kosten deines Mieters.

Klingt nach Faustrecht (verbotene Eigenmacht). § 858 BGB
Zitat:
nutzt seit einigen Jahren

jetzt nach Jahren eigenmächtig räumen ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Zitat (von Canellas):
Mehrere Versuche dies einvernehmlich zu regeln.....



Ich bin davon ausgegangen, dass sich der Versuch zum Räumen lassen, über die 2 Jahre hingezogen hat.


Zitat (von Canellas):
.........er hat immer wieder vertröstet.



Verhält es sich anders, sehe ich natürlich auch die gezeigte Problematik von dir......

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Canellas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Morgen zusammen,
und ganz herzlichen Dank für die Antworten!!!
@iceman: ja, es ist so, ich bin Eigentümer der an den Reifenhändler vermieteten Halle und der davor liegenden Freifläche, die der Reifenhändler auch peu a peu "belagert" hat, ohne darauf einen Anspruch zu haben.
Das ganze wurde dann immer mehr und - wie gesagt - mehrere Versuche, den Händler mündlich und freundlich zu einer Räumung der Freifläche zu bewegen, haben nicht geholfen, immer wieder nur Vertröstungen ("machen wir, wenn wir Zeit haben").
Das mit den Brandschutzvorschriften liegt mir dabei natürlich auch schwer im Magen, deswegen soll er ja jetzt endlich räumen, bevor noch etwas passiert.

Also mache ich es jetzt so?:
Anschreiben (per Einschreiben), Schilderung des SV mit Hinweis auf die seit Jahren zugesagte Räumung und die Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes; Fristsetzung mit Androhung der Räumung auf seine Kosten.

Falls er die Frist verstreichen lässt, die Androhung wahr machen und die Kosten einfordern; falls er nicht zahlt, Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens?

Kurzes ok oder Kommentar wäre toll, vielen Dank nochmal, es ist toll, dass es so hilfsbereite Menschen gibt!
Ein gesundes Jahr für Euch alle
Canellas

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Canellas):
Anschreiben (per Einschreiben), Schilderung des SV mit Hinweis auf die seit Jahren zugesagte Räumung und die Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes; Fristsetzung mit Androhung der Räumung auf seine Kosten.


Besser:

1. Schreiben per Boten in Kenntnis des Inhalts zustellen. Mit Fristsetzung mit Androhung von recht
2. Nach Fristablauf muss - meiner Meinung nach - auf Räumung geklagt werden.
3. Mit Räumungsurteil den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen.

Warum nicht das Ordnungsamt (oder wer auch immer für den Brandschutz verantwortlich ist) einspannen? Natürlich mit dem Schreiben nach Fristablauf. Das ist doch viel billiger und nachhaltiger.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Canellas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Ver,
vielen Dank!!
Die Zustellung werde ich dann wohl persönlich übernehmen und mir quittieren lassen, wir reden ja normal miteinander, ansosten ist das Verhältnis völlig okay.
Nur, warum kann man nicht wie von iceman123 vorgeschlagen, die Räumung auf Kosten des Mieters selber durchführen, wenn man es doch mit Fristsetzung angedroht hat? Immerhin gibt es für die Fläche ja KEINEN Mietvertrag, es ist fast so, als hätte jemand Müll vor Deiner Haustür abgeladen - nur, dass der Verursacher bekannt ist.
Die Brandschutzbehörde schalte ich mal lieber nicht ein, ich fürchte, dass die es eh zu meinem Problem machen.
Herzliche Grüsse und einen schönen Sonntagabend
Canellas

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Canellas):
Nur, warum kann man nicht wie von iceman123 vorgeschlagen, die Räumung auf Kosten des Mieters selber durchführen, wenn man es doch mit Fristsetzung angedroht hat?


Weil Du dafür beweispflichtig bist, welche Sachen Du entfernen läßt. D.h. Du musst jeden Reifen aufnehmen und durch einen Fachmann entscheiden lassen, was davon Schrott ist. Behauptet der Mieter, Du hättest superduper-Reifen weggeworfen, musst Du beweisen, dass das es den nicht gegeben hat.

Der Aufwand und das Risiko wäre mir zu groß.

Zitat (von Canellas):
Immerhin gibt es für die Fläche ja KEINEN Mietvertrag, es ist fast so, als hätte jemand Müll vor Deiner Haustür abgeladen - nur, dass der Verursacher bekannt ist.


Deshalb kann Du auch auf Kosten des Mieters auf Räumung der Fläche klagen, sobald die Frist abgelaufen ist. Dann befindet sich der Mieter im Verzug.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Canellas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Super, verstanden; herzliche Grüsse!!!

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Weil Du dafür beweispflichtig bist


Hi zusammen,

das sehe ich jetzt ein wenig anders.

Wenn der Reifenhändler tatsächlich der Meinung sein sollte, er hätte dort wertvolles Zeug gelagert und macht dementsprechend Schadensersatzansprüche geltend, müsste er dann vor Gericht seinen Schaden nachweisen.

Warum sollte es hier eine Beweislastumkehr geben?


....und Tante Edit meint, dass der Händler nach der Räumungsaufforderung Zeit genug gehabt hätte, "wertvolle" Sachen vor
der Räumung "in Sicherheit" zu bringen.
Würde er das nicht machen, wäre das ein Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht und man könnte ihm unterstellen, er hätte das sogar vorsätzlich gemacht, um hinterher kassieren zu können.



-- Editiert von iceman123mitglied am 10.01.2016 23:30

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

.....aber so, wie Ver vorschlägt, geht's natürlich auch ...und ist kostengünstiger. ....dauert nur etwas länger ;)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von iceman123mitglied):
Wenn der Reifenhändler tatsächlich der Meinung sein sollte, er hätte dort wertvolles Zeug gelagert und macht dementsprechend Schadensersatzansprüche geltend, müsste er dann vor Gericht seinen Schaden nachweisen.

Warum sollte es hier eine Beweislastumkehr geben?


Wegen der verbotenen Eigenmacht des TEs. Wenn der Richter der Meinung ist, dass der TE nicht berechtigt war, den Platz zu räumen, sondern eher auf Räumung hätte klagen müssen. Schließlich hat er es lange genug geduldet....

Das er Mieter räumungspflichtig wäre, muss dann spätestens geklärt werden, wenn er die Kosten für die Räumung nicht zahlen will.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Zitat (von Ver):
......Schließlich hat er es lange genug geduldet....


Hi Ver,

gerade eben nicht.

Er hat in den vergangenen Jahren ja vergeblich versucht, sich mit seinem Mieter einvernehmlich zu einigen. Hier sehe ich keine verbotene Eigenmacht.

schmunzelt, .....aber ich bin ja auch kein Richter, geschweige Jurist

:cheers:

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von iceman123mitglied):
Er hat in den vergangenen Jahren ja vergeblich versucht, sich mit seinem Mieter einvernehmlich zu einigen.


Kann er das vor Gericht auch beweisen? Wenn der Mieter das abstreitet, ist der Vermieter in Beweisnot und die verbotene Eigenmacht ist gleich wieder drin.

Zitat (von iceman123mitglied):
schmunzelt, .....aber ich bin ja auch kein Richter, geschweige Jurist


Ich auch nicht......

-- Editiert von Ver am 11.01.2016 09:57

2x Hilfreiche Antwort

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