Gewerblicher Untermietvertrag

27. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Labor2020
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerblicher Untermietvertrag

Hallo zusammen, und zwar bin ich zur Zeit zur gewerblichen Untermiete in einem Dentallabor eingemietet.

Ich möchte dort jetzt raus. In dem Mietvertrag den wir damals abgeschlossen haben ist die Kündigungfrist nicht richtig geregelt. Es wird nur darauf hingewiesen das alles nach dem Hauptmietvertrag geregelt ist.

Ich habe allerdings keine Kopie von dem Mietvertrag bekommen.

Jetzt ist noch folgendes, ich habe heute den Hauptvermieter angerufen, der weiß gar nicht das ich dort zur Untermiete bin.

Kann ich das auch als Kündigungsgrund nehmen ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße
Dennis

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Labor2020):
Ich habe allerdings keine Kopie von dem Mietvertrag bekommen.

Dann sollte man das doch mal zeitnah ändern ...



Zitat (von Labor2020):
Kann ich das auch als Kündigungsgrund nehmen ?

Klar.
Ist nur nutzlos ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Labor2020
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso nutzlos ? Im Vertrag steht das die Hauptmieter die schriftliche Genehmigung vom Vermieter haben.

Da dies nicht gegeben ist, ist es Vertragsbruch oder nicht ?

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6417 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Im Vertrag steht das die Hauptmieter die schriftliche Genehmigung vom Vermieter haben.

Das bedeutet doch aber nicht, daß der Hauptvermieter ihr Vertragspartner ist.
Außerdem, isg dies nur Ihre Auffasssung:
Zitat:
In dem Mietvertrag den wir damals abgeschlossen haben ist die Kündigungfrist nicht richtig geregelt. Es wird nur darauf hingewiesen das alles nach dem Hauptmietvertrag geregelt ist.


-- Editiert von User am 27. Januar 2023 20:16

-- Editiert von User am 27. Januar 2023 20:18

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Labor2020):
Im Vertrag steht das die Hauptmieter die schriftliche Genehmigung vom Vermieter haben.

Und in wie weit beeinträchtigt das den Vertrag aktuell negativ? Gar nicht ...


Im übrigen würde ich wegen der schriftlichen Genehmigung vom Vermieter genau wie bei dem Vertrag vorgehen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Labor2020
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja es geht ja nicht darum ob es negativ ist oder nicht. Es ist nicht so wie es im Vertrag steht.
Frage ist halt wie ich aus dem Vertrag komme. Im Hauptmietvertrag steht nämlich das die eine mindest Mietzeit bis 2027 haben. Bin ich dann als Untermieter auch davon betroffen oder kann ich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen ?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Labor2020):
Es ist nicht so wie es im Vertrag steht.

Und das weis man nun woher? Das entsprechende Dokument scheint man ja noch gar nicht angefordert zu haben?



Zitat (von Labor2020):
Bin ich dann als Untermieter auch davon betroffen oder kann ich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen ?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6417 Beiträge, 2315x hilfreich)

Warum ist es so schwer anzugeben, wieder Text im Mitvertrag lautet ? Jetzt ist immer nur zu lesen, wie der Fragesteller den Text versteht.

Steht da im eigenen Vertrag vielleicht eine genaue Mietdauer zum Beispiel "mietet bis zum 1.1.2027 ?
Dann wäre es ein befristeter Vertrag und vorher nicht kündbar.
Oder es ist gar kein Untermietvertrag sondern mantritt auch in den Hauptmietvertrag als zusätzlicher Mieter ein.

Ohne genauen Text ist alles fraglich.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Labor2020
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir haben den gewerblichen Untermietvertrag von vertragsfix damals genommen. Kann man im Netz sich anschauen. In diesem Vertrag ist keine Frist angegeben. Es ist so ich Versuche das nochmal zu erklären.

Ich bin seit dem 01.11.2020 dort Untermieter.
Für die Haupträume haben wir damals diesen Untermietvertrag gemacht.

Nun war es so das die Räume langsam zuklein waren und wir haben im Mai 2022 noch Nebenräume dazu gemietet bzw. Meine Vermieter.
In unseren Untermietvertrag wurde darauf hin nur die Miete angepasst mehr nicht.

Jetzt ist es aber so das meine Vermieter durch die neuen Räume eine mindest Mietdauer bis 2027 haben.

Die Frage ist jetzt nur ob ich theoretisch auch bis 2027 dafür zahlen muss .
In unseren Untermietvertrag steht auch nur das der Vertrag für die Räume auf Hausnummer 27 ist und nicht für die Räume auf Hausnummer 27a.

Und in unseren Untermietvertrag steht halt nichts genaues zur Kündigungsfrist zur Paragraph 7 Verweis auf den Hauptmietvertrag. Das alles danach geregelt wird. Genaue Angaben weiß ich jetzt nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Labor2020):
Genaue Angaben weiß ich jetzt nicht.

Dann halt erst mal Fakten beschaffen.


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#10
 Von 
Labor2020
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich merk schon, hier komme ich nicht weiter. Egal was man schreibt man bekommt keine Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Labor2020):
Ich merk schon, hier komme ich nicht weiter.

Nun, wenn man keine Fakten liefert ... was sollen wir dann machen?
Eventuell mal beim Hellseherforum versuchen.



Zitat (von Labor2020):
Egal was man schreibt man bekommt keine Hilfe.

Es gab Hilfe.
Wenn man das nicht umsetzen will ... selber schuld.


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