Hallo in die Runde,
meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt: Es besteht seit mehreren Jahren ein gewerbliches Untermietverhältnis über einen separat liegenden Büroraum. Die Untermietvertragsdauer ist an den Haupmietvertrag geknüpft, welcher sich im März dieses Jahres um weitere fünf Jahre verlängert hat, was auch schriftlich für den Untermietvertrag bestätigt wurde. Es gibt im Untermietvertrag keine Klausel, dass der Mietvertrag außerordendlich endet, wenn der Hauptmietvertrag außerordendlich enden sollte.
Nun ist das Objekt in welchem sich die Räumlichkeiten befinden verkauft worden und der Hauptmieter wird den Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit beenden und mit seinem Betrieb umziehen.
Wie verhält es sich dann mit dem Untermietvertrag? Gibt es einen Anspruch diesen weiterzuführen, ggf. mit dem neuen Mieter? Muss der Untermietvertrag durch den neuen Eigentümer dann in einen Hauptmietvertrag umgewandelt werden? Oder endet der Untermietvertrag trotz schriftlich bestätigter Laufzeit mit der Beendigung des Hauptmietverhältnisses?
Danke für den Input!