Gewofag München verlangt hohe Renovierungskosten nach Räumung

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)
Gewofag München verlangt hohe Renovierungskosten nach Räumung

Hallo, meine Oma ist nach ca. 35 Jahren letzten Oktober aus ihrer Sozialwohnung geräumt worden. Grund war, dass sie ihre Enkelin aufgenommen hatte und diese den Hass eines Nachbarn auf sich zog, welcher es dann durch massives Mobbing schaffte, dass die Wohnung gekündigt wurde usw.......jedenfalls geht es darum, dass vor kurzem eine Rechnung eingetrudelt ist, in der die Gewofag ca. 3000€ einfordert für Reparaturen etc., ohne überhaupt detailliert aufzuführen, was gemacht wurde usw. Die Wohnung war bei der Räumung fast leer, nicht vermüllt. Dübellöcher waren nicht zugespachtelt worden. Türstöcke und Türen waren teilweise durch Hunde verkratzt. Diese sind jedoch in den 35 Jahren Mietzeit von der Gewofag nie in Stand gesetzt worden. Ansonsten war nichts kaputt, im Gegenteil, die Wohnung war im Laufe der Zeit durch Arbeiten, die meine Oma in Auftrag gegeben hatte, aufgewertet worden. Wie sollen wir jetzt verfahren?

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143 Antworten
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#1
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von DieZahnfeee):
Wie sollen wir jetzt verfahren?


Eine detaillierte Kostenaufstellung verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Gewofag hat auf Anfrage Kopien der Rechnungen der beauftragen Firmen vorgelegt. Was genau gemacht wurde ist jedoch weiterhin nicht wirklich ersichtlich. Ich werde diese mal einstellen, leider bin ich etwas gehandicapt, da mein Laptop den Geist aufgegeben hat und ich jetzt mit dem Handy zugange bin. Wenn die Gewofag dann als nächstes die detaillierten Arbeiten dargelegt hat und diese objektiv nicht unter die Pflichten des Mieters fallen, müssen wir dann einen Anwalt nehmen oder sollen wir selber gegenargumentieren? Es wäre vielleicht noch hinzuzufügen, dass als meine Großeltern die Wohnung 1982 übernahmen diese einem anderen Vermieter gehörte und in einem unrenovierten Zustand übernommen wurde (dafür gibt es leider nur Zeugenaussagen).

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von DieZahnfeee):
Türstöcke und Türen waren teilweise durch Hunde verkratzt. Diese sind jedoch in den 35 Jahren Mietzeit von der Gewofag nie in Stand gesetzt worden.

Schon mal nachgedacht, das ist schon mal ein Schaden welcher zu ersetzen ist. Und so mal gerechnet, einen Türstock spachteln, schleifen, grundieren und Lackieren sind locker 5 bis 6 Stunden Aufwand, dann für die Türe ebenfalls, die gleichen Arbeiten nochmal 3 bis 4 Stunden. Da sind pro Türe schon mal locker an die 500€ plus Material fällig, Und es war bestimmt nicht nur eine Türe?
Dann sollte man vielleicht noch beachten, das Hunde, wenn schon Türen und Türstöcke einen Schaden davon tragen, auch wohl an den Wänden die Spuren zu sehen sind.
Da wären echt Bilder vor dem Auszug schon von Interesse, der Vermieter hat bestimmt alles dokumentiert.
Zitat (von DieZahnfeee):
Die Wohnung war bei der Räumung fast leer, nicht vermüllt.

Auch der Aufwand ist nicht zu Unterschätzen. bis alles entsorgt und gereinigt ist.
Zitat (von DieZahnfeee):
Hallo, meine Oma ist nach ca. 35 Jahren letzten Oktober aus ihrer Sozialwohnung geräumt worden. Grund war, dass sie ihre Enkelin aufgenommen hatte und diese den Hass eines Nachbarn auf sich zog, welcher es dann durch massives Mobbing schaffte, dass die Wohnung gekündigt wurde

Von einer Kündigung bis zur Räumung vergeht auch Zeit, warum wurde nach der Kündigung nicht freiwillig die Wohnung geräumt und übergeben?

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#4
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Warum die Wohnung nicht geräumt wurde wäre ein Thema für sich, das spielt jetzt keine Rolle. Es sind anscheinend Türen / Türstöcke ersetzt worden gegen neue, obwohl die alten einen geringen Zeitwert hatten und gar nicht hätten ausgetauscht werden müssen. Wer entscheidet überhaupt was gemacht wird? Ein Sachverständiger von der Gewofag? Wie gesagt, die Wohnung war in einem guten Zustand, es gibt Fotos, die kurz vor der Räumung aufgenommen wurden. Die Hunde haben sonst nichts hinterlassen. Ich warte jetzt die genaue Auflistung der getätigten Arbeiten ab.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

@DieZahnfeee: Hier im Forum schreiben User mit unterschiedlichen Erfahrungen, die meistens die dazugehörigen Meinungen prägen. Von daher würde ich dir nicht empfehlen, auf hier gemachte Aussagen zu vertrauen, wenn diese Aussagen zur Schadensersatzhöhe oder generell zu einem Verschulden des Mieters machen. Dazu sollte man besser einen Fachmann vor Ort befragen. Wo das Forum helfen kann, ist bei den rechtlichen Grundlagen und bei der Suche nach einem sinnvollen Vorgehen.

Und da wurde dir ja schon ein Hinweis gegeben: Der ehemalige Vermieter muss begründen, wofür er einen Schadensersatz und in welcher Höhe er diesen haben will. Offenbar wurden inzwischen Kopien geschickt. Die muss der Mieter dann halt überprüfen. Da es diverse rechtliche Grundlagen für solche Forderungen geben kann, ist eine allgemeine Darstellung hier nicht möglich. Du solltest hier also konkret Schadenspositionen und deren Grundlage bennen.

Eines kann man aber schonmal sagen: Wenn über 30 Jahre alte Türen ersetzt wurden, so ist in aller Regel ein Abzug alt-für-neu vorzunehmen.

PS: Wurde ein Übergabeprotokoll erstellt? Was ist mit der Kaution passiert?

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#6
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Da es sich ja um eine Räumung handelte, gab es natürlich kein Übergabeprotokoll. Kaution wurde von meinen Großeltern nicht gezahlt, die Gewofag ist erst seit einigen Jahren der Besitzer des betreffenden Gebäudes.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich poste demnächst alle Rechnungen und auch die Auflistung der Mängel, die uns angelastet werden, so bald wir Antwort von der Gewofag bekommen. Danke schon mal für eure (gegebenen) Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Die Räumung koennte in dem Zusammenhang durchaus relevant sein. Kernfrage wird hier aber sein, was nach 35 Jahren schlicht abgenutzt ist und defakto keinen Zeitwert mehr hat. bei diesen Dingen hat der Vermieter nichts zu fordern.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#9
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Deshalb warten wir jetzt die genaue Auflistung ab und geben Sie hier weiter. Ich würde jetzt schon gerne die Rechnungen posten, aber mit dem iPhone gestaltet es sich etwas schwierig.

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#10
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Eine Frage hätte ich noch, wenn die Forderung nicht oder nur teilweise rechtens ist und das von einem Anwalt festgestellt wird, müssen wir trotzdem die Anwaltskosten tragen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von DieZahnfeee):
wenn die Forderung nicht oder nur teilweise rechtens ist und das von einem Anwalt festgestellt wird, müssen wir trotzdem die Anwaltskosten tragen?


Warum soll jetzt ein Anwalt da eingreifen? Den könnt ihr nehmen, sobald ihr auf Zahlung verklagt werdet. Dann wird das in dem Gerichtsverfahren festgestellt. Genauso, wie bei dem Räumungsverfahren. Da musste die Großmutter ja auch die gesamten RAs- und Gerichtskosten zahlen. Für die Räumung kam noch der Gerichtsvollzieher und die Entsorgung dazu.

Wenn es nicht rechts oder nur teilweise rechtens ist, kann nur ein Richter feststellen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von DieZahnfeee):
wenn die Forderung nicht oder nur teilweise rechtens ist und das von einem Anwalt festgestellt wird, müssen wir trotzdem die Anwaltskosten tragen?


Warum soll jetzt ein Anwalt da eingreifen? Den könnt ihr nehmen, sobald ihr auf Zahlung verklagt werdet. Dann wird das in dem Gerichtsverfahren festgestellt. Genauso, wie bei dem Räumungsverfahren. Da musste die Großmutter ja auch die gesamten RAs- und Gerichtskosten zahlen. Für die Räumung kam noch der Gerichtsvollzieher und die Entsorgung dazu.

Wenn es nicht rechts oder nur teilweise rechtens ist, kann nur ein Richter feststellen.


Wäre auch meine Argumentation.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von DieZahnfeee):
Türstöcke und Türen waren teilweise durch Hunde verkratzt. Diese sind jedoch in den 35 Jahren Mietzeit von der Gewofag nie in Stand gesetzt worden.


Der Vermieter muss das Alter der Türen und eine ggf. erfolgte Verbesserung berücksichtigen. Bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 50 Jahren bei Innentüren und gleicher Qualität würden vielleicht 30% beim ehemaligen Mieter hängen bleiben. Zu begründen wäre allerdings, warum ein Austausch notwendig war und keine Lackierung möglich.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von DieZahnfeee):
Türstöcke und Türen waren teilweise durch Hunde verkratzt. Diese sind jedoch in den 35 Jahren Mietzeit von der Gewofag nie in Stand gesetzt worden.

Schon mal nachgedacht, das ist schon mal ein Schaden welcher zu ersetzen ist. Und so mal gerechnet, einen Türstock spachteln, schleifen, grundieren und Lackieren sind locker 5 bis 6 Stunden Aufwand, dann für die Türe ebenfalls, die gleichen Arbeiten nochmal 3 bis 4 Stunden. Da sind pro Türe schon mal locker an die 500€ plus Material fällig, Und es war bestimmt nicht nur eine Türe?
Dann sollte man vielleicht noch beachten, das Hunde, wenn schon Türen und Türstöcke einen Schaden davon tragen, auch wohl an den Wänden die Spuren zu sehen sind.
Da wären echt Bilder vor dem Auszug schon von Interesse, der Vermieter hat bestimmt alles dokumentiert.


Immer der gleiche Quatsch.

Es ist immer nur der Zeitwert zuersetzen - inkl. der Arbeitskosten - was bereits in einem anderen Thread, bei dem du mitgewirkt hast, auch belegt wurde.

Bei Türrahmen aus Holz wird in der Regel eine Lebensdauert von 30 Jahren berücksichtigt. Das gleiche bei Türen.

Insofern besteht meiner Meinung nach gar kein Anspruch. Eine Bereicherung des Vermieters muss der Mieter nicht bezahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Bei Türrahmen aus Holz wird in der Regel eine Lebensdauert von 30 Jahren berücksichtigt. Das gleiche bei Türen.

Insofern besteht meiner Meinung nach gar kein Anspruch. Eine Bereicherung des Vermieters muss der Mieter nicht bezahlen.


Gerade in den letzten Tagen habe ich gelesen, dass bei Schäden der Zustand und die Tauglichkeit des Produkts vor Beschädigung mit zu berücksichtigen wäre. So z.B. eine Wohnungstüre, die bei Anmietung keinen Makel/Fehler hat, nicht automatisch als "abgeschrieben" zu nennen ist, selbst wenn diese bereits 30 Jahre auf dem Buckel hat. Mir erscheint dies logisch. Was meint Ihr?

Leider kann ich im Moment die Quelle nicht benennen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von asd1971):
Bei Türrahmen aus Holz wird in der Regel eine Lebensdauert von 30 Jahren berücksichtigt. Das gleiche bei Türen.

Insofern besteht meiner Meinung nach gar kein Anspruch. Eine Bereicherung des Vermieters muss der Mieter nicht bezahlen.


Gerade in den letzten Tagen habe ich gelesen, dass bei Schäden der Zustand und die Tauglichkeit des Produkts vor Beschädigung mit zu berücksichtigen wäre. So z.B. eine Wohnungstüre, die bei Anmietung keinen Makel/Fehler hat, nicht automatisch als "abgeschrieben" zu nennen ist, selbst wenn diese bereits 30 Jahre auf dem Buckel hat. Mir erscheint dies logisch. Was meint Ihr?

Leider kann ich im Moment die Quelle nicht benennen.


Würde mich da sehr wundern. Es gibt zu allem einen Zeitwert. Und der ist in der hiesigen Rechtsprechung eben 30 Jahre. Insofern ist der Drops gelutscht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von asd1971):


Würde mich da sehr wundern. Es gibt zu allem einen Zeitwert. Und der ist in der hiesigen Rechtsprechung eben 30 Jahre. Insofern ist der Drops gelutscht.



Mal so nebenbei: Wie verhält sich das denn mit dem Zeitwert im Altbau? oder bei Antiquitäten?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)



Zitat (von Baldwin123):
Zitat (von asd1971):


Würde mich da sehr wundern. Es gibt zu allem einen Zeitwert. Und der ist in der hiesigen Rechtsprechung eben 30 Jahre. Insofern ist der Drops gelutscht.



Mal so nebenbei: Wie verhält sich das denn mit dem Zeitwert im Altbau? oder bei Antiquitäten?


Demnach wäre es im Altbau so, dass der Mieter die Wohnung bzw. keinen Gegenstand pfleglich behandeln müsste. Bei Auszug hat
theoretisch ohnehin nichts mehr einen Wert, ist sozusagen abgeschrieben und damit wertlos.
Wenn Zeitwert berechnet werden kann ist der Gegenstand nicht abgeschrieben, wenn abgeschrieben gibt es keinen Zeitwert.

Ich werde zu #15 die Quelle diese Zitats nachliefern. Mir scheint es eigentlich logisch zu sein, dass ein tadelloses Produkt nicht automatisch nach xJahren keinen Wert -auch keinen Zeitwert- aufweisen soll. Angenommen eine Wohnung wird nur sporadisch bewohnt, allein die Jahre dürfen nicht zu "abgeschrieben" führen, oder ist das nicht zu berücksichtigen? Ich bin hier unsicher.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Bevor wir hier wild über den Zeitwert von Türen diskutieren, sollte man meiner Meinung nach die weiteren Informationen des Teilnehmers abwarten. Aktuell ist ja noch unklar, auf welchen Grundlagen die Forderung des ehemaligen Vermieters beruht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Würde mich da sehr wundern. Es gibt zu allem einen Zeitwert. Und der ist in der hiesigen Rechtsprechung eben 30 Jahre. Insofern ist der Drops gelutscht.

Wie wäre es wenn man auch ein OLG Urteil aufwärts bringen könnte.
Mit der Einstellung kann man jeden Oldtimer in der Stadt mal so mit dem Hammer bearbeiten, ach war doch nichts wert :)
Im Zweifel wird ein Gutachter den Wert festlegen, eine Türe wo nur unterhalb die Zarge beschädigt ist, und das Türblatt ebenfalls, und sonst in tadellosem Zustand ist, auf den Entscheid eines Richters warten wird dann mal.

Gerade im Fall, erst Kündigung, danach Räumungsklage und der Mieter lässt es noch auf die Räumung ankommen, da ist gewiss das der Vermieter auch hier wohl nach nicht Zahlung die Klage einreichen wird. Schon die Vorgeschichte mit der Räumung macht selbst auf den sonst Mieterfreundlichen Richter schon ein gutes Bild.

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#21
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

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#22
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Mein Laptop läuft wieder, stelle hier schon mal die Rechnungen ein, die von der Gewofag vorgelegt wurden.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

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#24
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

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Zitat:
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#25
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

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#26
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

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#27
 Von 
DieZahnfeee
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 9x hilfreich)

Zur Räumung kann ich nur folgendes sagen: Meine Schwester ist extrem gemobbt worden und wurde letztes Jahr mit einem schweren posttraumatischen Stresssyndrom (welches unter dem Mobbing noch stärker wurde) mit ihren beiden Hunden auf die Straße gesetzt und musste Wochen in einem Auto "wohnen", später Wohnwagen am Straßenrand, zurzeit in einem Wohnwagen auf einem Bahngelände, wo sie in Ruhe gelassen wird und auf eine Sozialwohnung wartet. Unterkünfte gibt es in München keine für Wohnungslose mit Hunden. Meine Schwester war zum Zeitpunkt der Räumung in einem desolaten seelischen und körperlichen Zustand, weshalb sie auch ein leichtes Ziel für Mobbing war. Sie hatte noch versucht durch ein Attest die Räumung zu verhindern. Dadurch dass sie aber ein halbes Jahr zuvor bei einer außergerichtlichen Einigung ihre Zustimmung zum Auszug gegeben hatte (es wurde von allen Seiten Druck ausgeübt und durch ihren seelischen Zustand war sie in gewisser Weise willenlos) war es eigentlich aussichtslos, etwas zu erreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Diese Kopien können doch nicht alles sein. Es muss doch irgendwo eine Abrechnung geben, wo die einzelnen Kosten aufgeführt und begründet werden. Vielleicht gibt es auch ein Wohnungsübergabeprotokoll, indem sich eine Beschreibung des Zustandes der Wohnung findet.

Aber mal überschlägig: Es wurde zunächst 6 Stunden gearbeitet und dabei 340 kg behandeltes Holz entsorgt. Was war denn so an Holz in der Wohnung? Gab es eine Vertäfelung oder Parkett? Oder waren das nur die Türen?

Dann wurden 2 unterschiedliche Türen (Glas und nicht Glas) angeliefert und eingebaut. Das ist der größte Brocken in der Rechnung.

Der zweitdickste Punkt ist die Rechnung vom Fliesenleger. Der hat unter anderem eine Tür zugemauert und den Küchenboden herausgerissen und neu verspachtelt. Was war da los? Was hat der MIeter mit einer zugemauerten Tür zu tun? Wurde da vom Mieter in Eigenregie eine Tür eingebaut, welche nun zurückgebaut wurde?

Zu guter Letzt folgte noch eine Putzfrau nach den ganzen Renovierungsarbeiten.

Wenn all diese Kosten so vom MIeter gefordert werden, so fehlt mit großer Sicherheit ein Abzug alt für neu. EIne über 30 Jahre alter Fußboden und über 30 Jahre alte Türen. Bin mal gespannt, was nach einem angemessenen Abzug von den Kosten noch übrigbleibt. Und die zugemauerte Tür verstehe ich aktuell noch überhaupt nicht.

PS: Nochmal die Frage nach der Kaution. Wurde eine geleistet und wenn ja ist die noch übrig?

3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von DieZahnfeee):
Was genau gemacht wurde ist jedoch weiterhin nicht wirklich ersichtlich.


Das steht doch auf den Rechnungen:

Geputzt, den Küchenboden ausgetauscht, eine Tür zugemauert, Schutt abgefahren, Türen erneuert.



Zitat (von cauchy):
Wenn all diese Kosten so vom MIeter gefordert werden, so fehlt mit großer Sicherheit ein Abzug alt für neu. EIne über 30 Jahre alter Fußboden und über 30 Jahre alte Türen.


Mag sein, doch sich mit so einem Konzern anzulegen, mit Hilfe eines Forums, keine gute Idee....

Nur mal so....
Zitat:
Der GEWOFAG-Konzern, die größte städtische Wohnungsbaugesellschaft der Landeshauptstadt München, ist mit rund 35.000 Wohnungen Münchens größte Vermieterin. Die GEWOFAG stellt Münchner Bürgerinnen und Bürgern seit über 85 Jahren Wohnraum zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung und bietet damit Alternativen im angespannten Münchner Wohnungsmarkt.


Das ist doch ein Kampf David gegen Goliath.

Die haben es geschafft, eine Mieterin nach 35 Jahren (!) aus der Wohnung zu bekommen. Glaubst Du, dass die mit eigener Rechtsabteilung nicht in der Lage sind, eine Protokoll beim Auszug mit Sachverständigen anzufertigen, dass rechtssicher ist?

Da jetzt einen Rechtsstreit anzufangen, heißt nach dem verlorenen Räumungsprozess, gutes Geld noch verlorenen hinterher zu werfen. Doch wenn es zum Prozess kommt, bitte informieren.

Zitat (von DieZahnfeee):
Meine Schwester war zum Zeitpunkt der Räumung in einem desolaten seelischen und körperlichen Zustand, weshalb sie auch ein leichtes Ziel für Mobbing war.


Die Schwester war doch wohl garnicht Mieterin, sondern die arme Oma hat nach 35 (!) Jahren ihr Heim verloren, weil sich die Schwester mit dem Nachbarn angelegt hat. Was ist eigentlich aus der Oma geworden?

Zitat (von DieZahnfeee):
Dadurch dass sie aber ein halbes Jahr zuvor bei einer außergerichtlichen Einigung ihre Zustimmung zum Auszug gegeben hatte (es wurde von allen Seiten Druck ausgeübt und durch ihren seelischen Zustand war sie in gewisser Weise willenlos) war es eigentlich aussichtslos, etwas zu erreichen.


Also erst einigt man sich und dann muss doch noch geräumt werden. Warum hat man sich dann geeinigt oder war das ein Anerkenntnis? Wurde der Oma für die Einigung was versprochen?

Zitat (von 0815Frager):
da ist gewiss das der Vermieter auch hier wohl nach nicht Zahlung die Klage einreichen wird.


Klar, die wird in den nächsten Tagen zugestellt werden. Es geht um die Verschlechterung der Mietsache und da muss innerhalb der 6 Monate entweder ein Mahnbescheid raus oder Klage erhoben werden. Möglicherweise haben die noch ein paar Rechnungen in der Hinterhand. Jedenfalls tut denen eine Klage nicht weg.

Zur Seite der Mieter:

Hier sollte auf keinen Fall, selbst und alleine gehandelt werden.

Und ob sich eine RA findet, der für einen Beratungsschein gegen diesen Konzern angeht, sei mal dahin gestellt.

Und ob das AG München bei diesem Sachverhalt (Renovierung nach Räumung) PKH bewilligt, weil die Erfolgsaussichten gegen den GEWOFAG-Konzern (= Stadt München) sehen, halte ich für kritisch.

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von DieZahnfeee):
zurzeit in einem Wohnwagen auf einem Bahngelände, wo sie in Ruhe gelassen wird und auf eine Sozialwohnung wartet.


Eine Sozialwohnung der Stadt München? Na, Ihr seit ja Optimisten :devilangel:

Der GEWOFAG-Konzern "gehört" quasi der Stadt München, wie wahrscheinlich ist es, dass der Name der Schwester in einer Schwarzen-Liste steht, nach der Nr. mit der Räumung nach der gerichtlichen Einigung.

1x Hilfreiche Antwort

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