Gibt es Härtefallregelungen bei Gewerberaumkündigung für Coronarisikogruppen?

26. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
rukmini
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Gibt es Härtefallregelungen bei Gewerberaumkündigung für Coronarisikogruppen?

Folgender Fall: Einer Freundin ist fristgerecht ohne Angabe eines Grundes der Gewerberaum gekündigt worden. Dies ist sehr hart für sie, da sie gleich zu 4 Coronarisikogruppen gehört und jetzt eine Suche nach neuen Räumlichkeiten für sie und ihre Familie, (die alle ebenfalls zu Coronarisikogruppen gehören) ein beträchtliches Risiko darstellt.
Erschwerend kommt hinzu, dass sie als Freiberufliche - etwa auf der Stufe einer Kleinstgewerbetreibenden - einen 100%igen Coronaumsatzeinbruch hat und sich in absehbarer Zeit keinen Umzug leisten kann.
Um die Sache noch "interessanter" zu machen pflegt sie ihre Mutter und hat sowieso schon einen 18 Stunden Tag.
Den Vermietern sind die Lebensumstände und Probleme bekannt, verhandeln nützt also nichts. Man müsste schon etwas Handfestes haben.
Deshalb meine Frage: Gibt es gesetzliche Härtefallregelungen für Coronarisikogruppen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von rukmini):
Gibt es gesetzliche Härtefallregelungen für Coronarisikogruppen?

Mir wäre keine bekannt.



Zitat (von rukmini):
und sich in absehbarer Zeit keinen Umzug leisten kann.

Selber machen, Freunde, Bekannte aktivieren?



Zitat (von rukmini):
jetzt eine Suche nach neuen Räumlichkeiten für sie und ihre Familie, (die alle ebenfalls zu Coronarisikogruppen gehören) ein beträchtliches Risiko darstellt.

Wieso?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Hat sie keinen Anspruch auf Soforthilfe?
Hat sie Mietschulden?
Wieso stellt die Wohnungssuche ein erhebliches Risiko dar?
Zu wann wurde ihr gekündigt?

Die Kündigung betrifft den Gewerbemietvertrag.
Warum muss dann die Familie auch leiden bzw. ausziehen?
Evtl. gibt die Gewerblerin ihr Gewerbe nun auf?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso stellt die Wohnungssuche ein erhebliches Risiko dar?

Es wird gar keine Wohnung gesucht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rukmini
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Soforthilfe: Da war ein Umzug nicht einkalkuliert.
Risiko: Die Familie ist auf Anraten der Ärzte in freiwilliger Selbstisolation. Meine Freundin ist, obwohl selbst ein Risikofall, die einzige Schnittstelle zur Außenwelt. Eine Suche nach neuen Geschäftsräumen erhöht die Ansteckungsgefahr erheblich. Wenn sie sich Corona einfängt war es das für ihre Familie.
Freunde/Bekannte aktivieren: Sie ist im Rentenalter muß aber weiterarbeiten und ihr Freundeskreis ist nicht mehr fit genug um Möbel zu schleppen. Kinder und Verwandte leben sehr weit weg - keine Chance sie heranzuziehen.
Einen professionellen Umzug stemmt sie finanziell nicht und hätte bei der Organisation zuviel Kontakt mit anderen Menschen.
Dazu kommt das Zeitproblem: Wie soll man einen Umzug organisieren, wenn man bereit 18/7 auf den Beinen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von rukmini):
Eine Suche nach neuen Geschäftsräumen erhöht die Ansteckungsgefahr erheblich.

Nö, überhaupt nicht. Wie kommt man darauf?



Zitat (von rukmini):
Wie soll man einen Umzug organisieren, wenn man bereit 18/7 auf den Beinen ist?

Sie nutzt die Zeit die sie sonst für das Unternehmen genutzt hat? Die braucht sie ja jetzt nicht mehr.
Wobei ich mich ernsthaft frage wie man bei 18/7 noch ein Unternehen führen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von rukmini):
einen 100%igen Coronaumsatzeinbruch hat


Zitat (von rukmini):
Wie soll man einen Umzug organisieren, wenn man bereit 18/7 auf den Beinen ist?


Somit ist die Kündigung doch das Beste, was ihr passieren konnte.
Keine Aufträge, keine Zeit, dann braucht man auch keine Gewerberäume mehr.

Durch die gesparte Miete hat man sogar mehr Geld zur Verfügung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rukmini
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Güte, ein Umzug ist STRESS, er ist teuer und voraussichtlich ist die Coronakrise in zwei Jahren vorbei. Die Einrichtung einlagern und später neue Räume suchen ist doppelt so teuer und doppelter Aufwand. Wobei der einfache Aufwand derzeit schon zuviel ist.
Wollte sie das Geschäft einstampfen, dann hätte sie die Räume selbst kündigen können. Will sie aber nicht.

Es ist mir auch völlig unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, dass sich das Infektionsrisiko bei verstärktem Kontakt mit anderen Menschen nicht erhöht. Selbstverständlich erhöht es sich.

Es geht hier nicht darum, Optionen zu diskutieren, sondern nur darum ob jemand weiß ob es anwendbare Härtefallregelungen gibt. Für Zwangsräumungen gibt es sie für Risikogruppen.

PS: 18 Std. = Arbeit + Pflege. Auch wenn es keine Aufträge gibt heißt es nicht, dass nichts zu tun ist. Sie bereitet ein neues Projekt vor.

-- Editiert von rukmini am 26.06.2020 23:09

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von rukmini):
sondern nur darum ob jemand weiß ob es anwendbare Härtefallregelungen gibt.

Nein.



Zitat (von rukmini):
Für Zwangsräumungen gibt es sie für Risikogruppen.

Ein Unternehmen ist keine Risikogruppe, entfällt also.



Zitat (von rukmini):
Es ist mir auch völlig unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, dass sich das Infektionsrisiko bei verstärktem Kontakt mit anderen Menschen nicht erhöht.

Weil es den denknotwendigerweise nur bei physischem Kontakt gibt ...



Zitat (von rukmini):
Meine Güte, ein Umzug ist STRESS, er ist teuer und voraussichtlich ist die Coronakrise in zwei Jahren vorbei.

Er dürfte billiger sein als 2 Jahre Miete zu zahlen - ohne Einnahmen.
Er dürfte auch billiger sein, als eine Zwangsräumung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rukmini
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil es den denknotwendigerweise nur bei physischem Kontakt gibt ...


Nein, es gibt Tröpfcheninfektion, Infektion über stundenlang in der Luft schwebende Aerosole, Infektion über Gegenstände... Kein physischer Kontakt notwendig um sich zu infizieren. In geschlossenen Räumen ist das Infektionsrisiko 19 mal höher als draußen. Und wer würde schon einen Raum mieten ohne ihn geprüft zu haben? Videobesichtigungen sind irreführend.

Zitat (von Harry van Sell):
Er dürfte billiger sein als 2 Jahre Miete zu zahlen - ohne Einnahmen.


Die Einrichtung und das Archiv muß in jedem Fall gelagert werden, das ist billiger als eine Neuanschaffung.
2 Jahre Miete = x
1 Umzug = y
2 Jahre Storage = x
Noch ein Umzug = y
Ausfallzeiten und Kosten der Suche = z
Kosten= x+2y+z
Umzug + Storage + Umzug oder Umzug + Miete sind immer teurer als die ursprüngliche Miete.
Zwei Jahre war ein worst case scenario. Das Geschäft läuft früher wieder an, erste Anfragen sind da.
Das Problem ist nicht die Miete, sondern die Umzugskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Den Vermietern sind die Lebensumstände und Probleme bekannt, verhandeln nützt also nichts.
Höhere Mietzahlungen anbieten kann manchmal Wunder bewirken...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Es ist für mich nicht ersichtlich, warum der Vermieter eines gewerblichen Mieters plötzlich für dessen private Belange einstehen soll. Wie kommt man auf derartige Forderungen?

Anders ausgedrückt: Auch der Staat sieht es nicht so, sprich, es gibt keine Härtefallregelungen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von rukmini):
Für Zwangsräumungen gibt es sie für Risikogruppen.
Eine Zwangsräumung ist noch lange nicht in Sicht. Das ist fast der letzte Waggon am ganzen Zug.

Meine Güte, du brauchst keinen Vortrag über Corona-Infektionen und auch keine Ausschau über die wirtsch. Zukunft halten. Du willst hier was zu Mietrecht wissen. Eigentlich nur zu Gewerberaum- Kündigung.

Eine Frage ist noch offen: Zu wann wurde der Gewerberaum gekündigt?

Dass Langfrist-Gewerbemieter nun unverhandelbar und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, ist unüblich. Meist hat eine Kündigung auch eine Vorgeschichte.

Zitat (von rukmini):
ob es anwendbare Härtefallregelungen gibt.
Zitat (von rukmini):
Das Problem ist nicht die Miete, sondern die Umzugskosten.
Also gehts hier nicht um das Alter, auch nicht um Corona oder Risikogruppe--- es geht einfach nur ums Geld.
Da gibts keine anwendbaren Härtefallregelungen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
rukmini
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, es geht in erster Linie um das Corona Infektionsrisiko.
Das andere hatte ich nur erwähnt um ihre prekäre Situation zu verdeutlichen.

Sie hat das Geld für einen Umzug im Moment nicht, aber da gibt es bestimmt Lösungen. - die sie wieder verstärkt unter Menschen bringen. Egal wie es geregelt wird, ihr Kontakt zu anderen Menschen würde sich mindestens verhundertfachen. Mit der entsprechenden Risikovergrößerung.

Ich denke, ich beende diese Diskussion jetzt.
Ihr kennt keine Härtefallregelung, danke für eure Mühe.

Sollte doch noch jemand vorbeikommen, der etwas weiß, freue ich mich über jeden Hinweis.

PS: Vorgeschichte. Der Vermieter möchte die Räume einer guten Freundin zukommen lassen.

-- Editiert von rukmini am 27.06.2020 17:09

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von rukmini):
Egal wie es geregelt wird, ihr Kontakt zu anderen Menschen würde sich mindestens verhundertfachen.

Mir ist nicht bekannt, wieso man zum Anmieten eines Gewerberaums mehrere Hundert Menschen (sie trifft ja bereits mehrere) treffen muss.

Eventuell kann man mit dem Vermieter auch einfach mal reden und eine einvernehmliche Lösung finden. Dann würde ich das aber sachlich machen und ihm nicht mehrfache Lebensgefährdung/Mord unterstellen. Eventuell kann das auch mit ein Grund sein, wieso der Vermieter andere Mieter möchte.

-- Editiert von nyr am 27.06.2020 17:30

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von rukmini):
Der Vermieter möchte die Räume einer guten Freundin zukommen lassen.
Das ist erlaubt. Der Vermieter darf kündigen.
Härtefallregelungen? Die Pandemie grassiert in D so richtig seit März... was erwartest du? Ein ausgefeiltes Gesetzes-und Vorschriftenpaket mit allen erdenklichen Fällen?
Zitat (von rukmini):
Nein, es geht in erster Linie um das Corona Infektionsrisiko.
Dann ist deine Frage im absolut falschen Unterforum.

Die Risiko-Gewerbemieterin kann ja zB dich beauftragen, einen Gewerberaum zu suchen. Oder einen Makler. Das ist nicht riskant .

...wofür nun Corona alles herhalten muss...
später wird man mal ne Hitliste lesen... :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
rukmini
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann ist deine Frage im absolut falschen Unterforum.

Welches wäre dann das richtige Unterforum?


Zitat (von Anami):
Die Risiko-Gewerbemieterin kann ja zB dich beauftragen, einen Gewerberaum zu suchen. Oder einen Makler. Das ist nicht riskant .


Ich gehöre ebenfalls zur Risikogruppe.
Räume im Internet suchen ist kein Problem, dafür braucht man keinen Makler, und die Besichtigung, die Fahrt dahin u.s.w. kann ein Makler ihr sowieso nicht abnehmen.

Lasst gut sein, ich will nicht das Problem diskutieren, sondern brauchte nur eine Info.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn es eine Härtefallregelung gäbe, dann wäre ja umgekehrt auch eine Härtefallregelung zugunsten des Vermieters möglich. Gibt es nicht, und ich staune schon, für was alles Corona so herhalten soll.

Auszug ist doch ganz einfach. Kisten packen, das alles vom Umzugsunternehmen abholen lassen, einlagern, mit den Möbeln und gut ist. Da ist kein Kontakt über hunderte von Kontaktpersonen erforderlich. Und die paar Ordner, die man für das neue Porjekt benötigt, die nimmt man halt mit nach Hause. Alles eine Sache der Planung und Organisation.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Auszug ist doch ganz einfach.

Finanzieren könnte man es über die ersparte Miete ...

Aber wie zu lesen ist, man möchte das Problem ja gar nicht lösen, von daher kann man sich weitere Kommentare auch sparen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.163 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen