Gilt verkürzte Kündigungsfrist bei möbliertem Zimmer, wenn Vermieter eigener Möbel zustimmt?

27. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Gilt verkürzte Kündigungsfrist bei möbliertem Zimmer, wenn Vermieter eigener Möbel zustimmt?

Ich möchte ein Zimmer meiner Wohnung (ich bin Hauptmieter) untervermieten. Um eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zu haben (ich werde mit Mieter 2-3 Monate ausmachen), möchte ich das Zimmer möbliert (Tisch, Stuhl, Bett, Regal) vermieten. Gleichzeitig möchte ich dem Mieter aber auch erlauben das Zimmer komplett mit eigener Möbel zu möblieren. Die andere Möbel kommt dann in den Keller.

Gilt die verkürzte Kündigungsfrist auch dann noch wenn der Mieter die Möbel durch seine ersetzt hat?

-- Editiert von schokokuchenmitnuessen am 28.10.2019 06:23

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Um eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zu haben (ich werde mit Mieter 2-3 Monate ausmachen)


Soll das heißen für den Mieter eine Kündigungsfrist von 2 - 3 Monaten?
Wenn ja vergiß es. Das wäre nämlich unwirksam.

Liste die von dir gestellten Möbel genau im Mietvertrag auf.
Den Austausch würde ich im Vertrag nicht erwähnen.

Satt des Regals oder zusätzlich solltest Du noch einen Schrank rein stellen.

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Gilt die verkürzte Kündigungsfrist auch dann noch wenn der Mieter die Möbel durch seine ersetzt hat?


Ja, aber für beide!

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Um eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zu haben (ich werde mit Mieter 2-3 Monate ausmachen)


Soll das heißen für den Mieter eine Kündigungsfrist von 2 - 3 Monaten?
Wenn ja vergiß es. Das wäre nämlich unwirksam.


Meinst du, dass der Mieter trotzdem innerhalb von zwei Wochen rauskönnte? Ich würde das tatsächlich in Kauf nehmen. Mir ist nur wichtig, dass ich nicht 6 Monate warten muss um jemand rauszukriegen.

Zitat (von Anitari):

Liste die von dir gestellten Möbel genau im Mietvertrag auf.
Den Austausch würde ich im Vertrag nicht erwähnen.

Ich habe momentan keinen schriftlichen Mietvertrag, da es sich um ein WG-Zimmer handelt. Wieso wäre es wichtig die Möbel genau aufzulisten und den Austausch nicht zu erwähnen? Weiter unten sagst du ja, dass die verkürzte Kündigungsfrist (2 Wochen) trotzdem gilt.

Zitat (von Anitari):
Satt des Regals oder zusätzlich solltest Du noch einen Schrank rein stellen.

Weil es sonst kein "vollständiges" möbliertes Zimmer ist?

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Meinst du, dass der Mieter trotzdem innerhalb von zwei Wochen rauskönnte?


Ja. Fast jeder Paragraf zum Mietrecht endet mit dem Satz:

Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Übrigens sind es keine 2 Wochen kündigungsfrist, sondern bis zum 15. des Monats zum Ende desselben Monats.

BGB § 573c Abs. 3

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Ich habe momentan keinen schriftlichen Mietvertrag, da es sich um ein WG-Zimmer handelt.


Auch dafür gibt es schriftliche Verträge.

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Wieso wäre es wichtig die Möbel genau aufzulisten und den Austausch nicht zu erwähnen?


Die Möbel im Vertrag auflisten ist wichtig als Nachweis das es tatsächlich ein möbliertes Zimmer ist.
Weiterhin solltest Du noch in den Vertrag schreiben das es ein Zimmer innerhalb deiner selbst bewohnten bewohnten Wohnung ist und ausschließlich dem Mieter allein überlassen wird.

Wenn Du im Vertrag den Austausch der Möbel erwähnst könnte im E-Fall behauptet werden das dass Zimmer doch nicht möbliert ist.

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Weil es sonst kein "vollständiges" möbliertes Zimmer ist?


So ist es.

Hier 2 informative Links zum Thema Untervermietung
https://www.promietrecht.de/Vermieterkuendigung/Ordentliche-Kuendigung/Kuendigungsfrist/gesetzliche/Untermieter-Kuendigungsfrist-fuer-moeblierte-Zimmer-E2214.htm

https://www.promietrecht.de/Wohnraummiete/Wohnraum-mit-verringertem-Kuendigungsschutz/moeblierter-Wohnraum/Kuendigungsschutz-bei-moebliert-vermieteter-Wohnung-Zimmer-K189.htm

Du weißt das Du deinen Vermieter um Zustimmung zur Untervermietung bitten mußt?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schokokuchenmitnuessen
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anitari):

Übrigens sind es keine 2 Wochen kündigungsfrist, sondern bis zum 15. des Monats zum Ende desselben Monats.

BGB § 573c Abs. 3

Danke für den Hinweis!

Zitat (von Anitari):

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Ich habe momentan keinen schriftlichen Mietvertrag, da es sich um ein WG-Zimmer handelt.


Auch dafür gibt es schriftliche Verträge.

Ich weiß. Ich wollte damit eher ausdrücken, dass WG-Zimmervermietungen meistens ohne Mietvertrag stattfinden und viel über Vertrauen läuft. Ich habe in vielen gewohnt und auch selber vermietet und weder bei mir und noch von anderen gehört, dass sie Mietverträge haben, wenn der Vermieter selber drin wohnt. Klar ist das juristisch nicht immer klug, aber naja. Man sucht sich auch meistens jemand aus von dem man glaubt, dass man mit dem friedlich zusammen leben kann und dann ist so ein Mietvertrag immer kontraproduktiv.

Zitat (von Anitari):

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Wieso wäre es wichtig die Möbel genau aufzulisten und den Austausch nicht zu erwähnen?

Die Möbel im Vertrag auflisten ist wichtig als Nachweis das es tatsächlich ein möbliertes Zimmer ist.
Weiterhin solltest Du noch in den Vertrag schreiben das es ein Zimmer innerhalb deiner selbst bewohnten bewohnten Wohnung ist und ausschließlich dem Mieter allein überlassen wird.

Wenn Du im Vertrag den Austausch der Möbel erwähnst könnte im E-Fall behauptet werden das dass Zimmer doch nicht möbliert ist.

Danke für die Klarstellung!

Zitat (von Anitari):

Du weißt das Du deinen Vermieter um Zustimmung zur Untervermietung bitten mußt?

Ja, das ist alles angemeldet. Ist eine Genossenschaft (eG) und ich melde die Untermieter immer an.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Klar ist das juristisch nicht immer klug, aber naja.
Genau, naja :)

Zitat (von schokokuchenmitnuessen):
Man sucht sich auch meistens jemand aus von dem man glaubt, dass man mit dem friedlich zusammen leben kann und dann ist so ein Mietvertrag immer kontraproduktiv.

Dann fragen Sie hier aber an der völlig falschen Stelle ;) - hier schlagen fast täglich Leute auf, wo es - gerade in WGs - aus irgendwelchen Gründen doch nicht mehr so harmonisch ist und die schier den Ärger ihres Lebens haben. Fehlende oder falsche vertragliche Gestaltungen bezahlt man außer mit Erfahrung sehr, sehr oft auch teuer mit Heller und Pfennig.

Ein Vertrag ist niemals kontraproduktiv yman kann auch damit friedlich zusammen leben - aber im anderweitigen Fall ist man wenigstens abgesichert.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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