Hallo,
ich ziehe in der nächsten Zeit in eine neue Wohnung. Die Wohnung besitzt eine ältere Haustüre aus Metall, die so ein Sicherheitsglas drinnen hat. Nun ist mir bei der Begehung aufgefallen, dass das untere der beiden Gläser einen etwa 20-30cm langen Sprung hat.
Ist dies ein Schönheitsfehler, oder kann ich darauf bestehen, dass der Vermieter dies repariert?
Grüße und Danke!
Glas in der Haustüre gerissen - Schönheitsfehler?
17. Februar 2010
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Frage vom 17. Februar 2010 | 16:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Glas in der Haustüre gerissen - Schönheitsfehler?
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#1
Antwort vom 17. Februar 2010 | 16:08
Von
Status: Lehrling (1033 Beiträge, 151x hilfreich)
Du solltest es auf jeden Fall im Übergabeprotokoll festhalten lassen.
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#2
Antwort vom 17. Februar 2010 | 19:03
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 18. Februar 2010 | 11:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
Handelt es sich denn nun um die Wohnungseingangstür oder um die Haustüre?
Ist es die Wohnungseingangstür würde ich es auf jeden Fall im Übergabeprotokoll festhalten lassen.
Sollte es die Haustüre sein braucht es den Mieter nicht zu ineressieren und es ist auch kein Grund für eine Mietminderung erkennbar.
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