Glas in der Haustüre gerissen - Schönheitsfehler?

17. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Max Zander
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Glas in der Haustüre gerissen - Schönheitsfehler?

Hallo,
ich ziehe in der nächsten Zeit in eine neue Wohnung. Die Wohnung besitzt eine ältere Haustüre aus Metall, die so ein Sicherheitsglas drinnen hat. Nun ist mir bei der Begehung aufgefallen, dass das untere der beiden Gläser einen etwa 20-30cm langen Sprung hat.

Ist dies ein Schönheitsfehler, oder kann ich darauf bestehen, dass der Vermieter dies repariert?

Grüße und Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Du solltest es auf jeden Fall im Übergabeprotokoll festhalten lassen.



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.02.2010 09:01:21
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Handelt es sich denn nun um die Wohnungseingangstür oder um die Haustüre?

Ist es die Wohnungseingangstür würde ich es auf jeden Fall im Übergabeprotokoll festhalten lassen.

Sollte es die Haustüre sein braucht es den Mieter nicht zu ineressieren und es ist auch kein Grund für eine Mietminderung erkennbar.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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