Glasbruch in der Mietwohnung

21. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Alex48329
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Glasbruch in der Mietwohnung

Guten Tag,

beim Putzen eines doppelverglasten Fensters und anschließendem Abbrausen mit warmen Wasser ist die Scheibe (vermutlich aufgrund der Wärmedifferenz außen/innen) gerissen. Da es sich um eine Mietwohnung handelt, würde ich gerne wissen, ob der Vermieter den Schaden über seine Glasversicherung abrechnen kann. Selbst besitze ich zwar eine Haftpflichtversicherung, die aber leider den Glasschaden an Mietwohnungen ausschließt.
Eine Zusatzinfo: Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung werden mir über die Nebenkostenabrechnung auferlegt. Habe ich dann nicht ein Recht darauf, dass der Vermieter die Glasversicherung für das gesprungene Fenster heranzieht?

Vielen Dank und freundliche Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hast du den Vermieter bereits gefragt, ob überhaupt Glasschaden mitversichert ist? Ich würde dem Vermieter wahrheitsgemäß mitteilen, dass die Glasscheibe gesprungen ist und er dies wenn möglich der Versicherung melden solle. Falls notwendig wird die eine Beschreibung des Hergangs von dir verlangen und dann entscheiden, ob der Schaden ersetzt wird. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass du den Schaden selber bezahlen musst. Immerhin hast du ihn auch verursacht.

PS: Es ist Vermietersache, die Reparatur des Fensters zu veranlassen. Das sagt aber noch nichts darüber aus, wer die Kosten übernehmen muss.

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