Guten Tag,
beim Putzen eines doppelverglasten Fensters und anschließendem Abbrausen mit warmen Wasser ist die Scheibe (vermutlich aufgrund der Wärmedifferenz außen/innen) gerissen. Da es sich um eine Mietwohnung handelt, würde ich gerne wissen, ob der Vermieter den Schaden über seine Glasversicherung abrechnen kann. Selbst besitze ich zwar eine Haftpflichtversicherung, die aber leider den Glasschaden an Mietwohnungen ausschließt.
Eine Zusatzinfo: Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung werden mir über die Nebenkostenabrechnung
auferlegt. Habe ich dann nicht ein Recht darauf, dass der Vermieter die Glasversicherung für das gesprungene Fenster heranzieht?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Glasbruch in der Mietwohnung
21. April 2015
Thema abonnieren
Frage vom 21. April 2015 | 18:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Glasbruch in der Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. April 2015 | 21:49
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
Hast du den Vermieter bereits gefragt, ob überhaupt Glasschaden mitversichert ist? Ich würde dem Vermieter wahrheitsgemäß mitteilen, dass die Glasscheibe gesprungen ist und er dies wenn möglich der Versicherung melden solle. Falls notwendig wird die eine Beschreibung des Hergangs von dir verlangen und dann entscheiden, ob der Schaden ersetzt wird. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass du den Schaden selber bezahlen musst. Immerhin hast du ihn auch verursacht.
PS: Es ist Vermietersache, die Reparatur des Fensters zu veranlassen. Das sagt aber noch nichts darüber aus, wer die Kosten übernehmen muss.
Und jetzt?
Schon
268.125
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
13 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten