Wir wohnen in einem 6 Familienhaus. Jeder hat einen Balkon. Das Grillen auf dem Balkon ist lt. Hausordnung im Mustermietvertrag verboten.
Unser Nachbar über uns grillt nun jeden Tag mit seinem Gasgrill. Der mieter unter uns öfter einmal mit einem elektrischen Grill.
Ich würde auch gerne einmal ein Bratwürstchen auf einem elektrischen Grill draußen grillen. Muß ich mit einer Abmahnung rechnen weil ich mich nicht an die Hausordnung halte?
gruß
dina
Grillen auf dem Balkon
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich nicht verboten. Laut Rechtsprechung ist dies einmal im Monat erlaubt, wenn es zu großen Geruchsbelästigungen kommen kann, sollten die Nachbarn im Vorwege informiert werden.
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"Dirk Binek"
Laut Rechtsprechung ist dies einmal im Monat erlaubt
Vorsicht mit dieser Rechtsprechung. Je nach Gericht wird das sehr unterschiedlich entschieden.
Das Landgericht Essen (LG Essen, Az.: 10 S 437/01) hat in einem sehr aktuellen Urteil entschieden, dass durch mietvertragliche Regelungen ein absolutes Grillverbot – sowohl auf Holzkohlengrill als auch auf einem Elektrogrill – verhängt werden kann.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich niemand beschwert, dann darfst Du natürlich auch grillen, wobei die Geruchsbelästigung durch einen Elektrogrill natürlich erheblich geringer ist, als die durch einen Holzkohlegrill.
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