Gründe Eigenbedarf (Vermieterfrage)

21. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ficusia
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 13x hilfreich)
Gründe Eigenbedarf (Vermieterfrage)

Hallo Forum.
Angenommen, ein Vermieter möchte gerne wieder in seine alte Heimat ziehen und die Eigentumswohnung in der alten Heimat, welche seit 1999 vermietet ist, selber nutzen.

Gehe ich richtig in der Annahme, das ein bloßer Wunsch, wieder in seine Heimat ziehen zu wollen, nicht als Eigenbedarfskündigung ausreicht ?
Jobbedingt ist dies nicht, der Vermieter arbeitet seit Jahren im Homeoffice und ist nicht an Arbeitsort gebunden...



-- Editiert von Ficusia am 21.04.2022 13:42

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Ficusia):
Gehe ich richtig in der Annahme, das ein bloßer Wunsch, wieder in seine Heimat ziehen zu wollen, nicht als Eigenbedarfskündigung ausreicht ?
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Hängt von vielen Faktoren ab. Befrage einen Anwalt.

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#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Ficusia):
Gehe ich richtig in der Annahme, das ein bloßer Wunsch, wieder in seine Heimat ziehen zu wollen, nicht als Eigenbedarfskündigung ausreicht ?


Das sehe ich nicht als grundsätzliches Problem. Die Begründung wird sicherlich etwas ausführlicher sein müssen als nur "ich will".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von Ficusia):
Gehe ich richtig in der Annahme, das ein bloßer Wunsch, wieder in seine Heimat ziehen zu wollen, nicht als Eigenbedarfskündigung ausreicht ?


Nein, die Annahme ist falsch.

Da das Verfassen eines Kündigungsschreibens in so einem Fall jedoch nicht trivial ist, empfehle ich dringend, einen Anwalt damit zu beauftragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Ficusia):
Gehe ich richtig in der Annahme, das ein bloßer Wunsch, wieder in seine Heimat ziehen zu wollen, nicht als Eigenbedarfskündigung ausreicht ?

Doch, denn bereits der Wunsch sein Eigentum selber nutzen zu wollen ist schon ausreichend.



Zitat (von hh):
Da das Verfassen eines Kündigungsschreibens in so einem Fall jedoch nicht trivial ist, empfehle ich dringend, einen Anwalt damit zu beauftragen.

Dem kann ich nur zustimmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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