Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich wohne mit meiner Freundin seit 11.01 in einer Mietwohnung.
Die Fenster in unserer Wohnung sind an einer Stelle so undicht, dass zum einen der Wind "durchpfeifft" und zum anderen kann Regen eintreten. Durch das Regenwasser wurde jetzt sogar das Parkett beschädigt.
Ich habe meinen Vermieter schriftlich darauf hingewiesen, auch mit der Info auf eine Mietminderung wg. der Fenster.
Daraufhin habe ich eine Kündigung mit einer Frist von 3Monaten erhalten. Ohne Angabe irgendwelcher Gründe...
Ist dies Rechtens?
MfG Hoschy
Grundlose Kündigung des Vermieters
10. Januar 2003
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Frage vom 10. Januar 2003 | 11:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundlose Kündigung des Vermieters
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