Es ist wieder soweit.In Abständen von etwa 2 Jahren ist wieder eine Grundreinigung des Bodens im Treppenhaus vorgesehen.Leider werden nie die Fenster (6 Jahre alt) und auch nie die Scheuerleisten bedacht.Die Reinigung des Bodenbelages wird immer vom Hausmeister vorenommen.Auch die Grundreinigung macht er.Er ist sehr fleissig.
Meine Frage:gehören die Fenster nicht auch mal zur Reinigung oder kann man da einen Vorschlag unterbreiten,dass die Genossenschaftsmitglieder/Mieter diese in Eigenregie putzen können?Gleiches auch bei den Scheuerleisten,die schon schwarz vor Staubdreck sind?
Das Haus stammt von 1927 und ist vor 5 Jahren gemalert worden.
Was gehört denn zu einer Treppenhausgrundreinigung?
Danke für eine Antwort
B.Knoll
Grundreinigung eines Treppenhauses
Fragen zur Miete?
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Das Wort: Treppenhausgrundreinigung stammt weder aus einem Gesetz noch aus einer Verordnung.
Also bestimmt derjenige welcher es verwendet selbst was darunter zu verstehen ist.
-- Editiert von Spezi-2 am 01.06.2015 19:13
In diesem Unterforum geht es um deutsches Mietrecht. Spielt das ganze in Deutschland?
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Ja,in Berlin.Es muss doch irgendwie zu lesen sein,was Grundreinigung beinhaltet,ausser der Fußbodenbelag.
Ein Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört wohl auch, dass das Treppenhaus vernünftig geputzt wird. Nach 6 Jahren wäre wahrscheinlich eine Reinigung der Fenster angebracht. Die Kosten dafür könnten je nach Vereinbarung im Mietvertrag eventuell auf den Mieter umgelegt werden. Ansprechpartner dafür ist der Vermieter.
Zitat:Es muss doch irgendwie zu lesen sein,was Grundreinigung beinhaltet,ausser der Fußbodenbelag.
Natürlich. Und zwar in der Antwort des Vermieters auf Deine Anfrage diesbezüglich.
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