Grundsteuer-Differenz Abrechnung

13. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
carmen59
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsteuer-Differenz Abrechnung

Hallo!

Seit 2003 haben wir, 3 Parteien, einen neuen Eigentümer. Früher zahlten wir keine Grundsteuer, seit 2003 müssen wir wohl. 1. Abrechnung: 107,45 fürs Haus, durch 3 geteilt. 2. Abrechnung 2004: 123,71 ebenfalls durch drei Parteien geteilt. Nun der Schock: 494,75.
Kann das sein?

Der neue Eigentümer legte uns einen neuen Mietvertrag vor, den wir unterschreiben mußten. Sind alle neuen Vereinbarungen gültig?
Wir wußten damals noch nicht, daß Kauf nicht Miete bricht. Wir waren nur froh, daß wir nicht raus mußten.-

Bitte macht uns schlau!

Viele Grüße

carmen 59

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der neue Eigentümer legte uns einen neuen Mietvertrag vor, den wir unterschreiben mußten.
Die Unterschrift war freiwillig. Es gibt keinen Grund, nach einem Eigentümerwechsel einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben.

Nun ist der neue Mietvertrag aber gültig mit allen neuen Vereinabrungen und damit kann die Grundsteuer umgelegt werden, wenn das so vereinbart wurde.

Ob die Höhe korrekt ist, könnt Ihr nur anhand des Gebührenbescheides der Stadt feststellen. Den könnt Ihr Euch vorlegen lassen.

Eine Erhöhung der Grundsteuer um das 3-fache innerhalb eines Jahres halte ich für ausgeschlossen.

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