Hallo Leute =)
ich bin seit dem Jahr 2008 in Besitz einer Eigentumswohnung die ich seither auch vermietet habe. Leider ist mir Anfangs durch meine Unerfahrenheit mit der Nebenkostenabrechnung ein Fehler unterlaufen. Die Abrechnungen mit der Unterschrift der Vermieterin habe ich noch hier als Beweis
Ich habe hier vergessen die Grundsteuer für das Object auf die Mieterin umzulegen. Kann ich das heute nachfordern? Gibt es hier eine Verjährungsfrist? oder habe ich einfach Pech gehabt. Falls die Vermieterin es drauf ankommen lässt habe ich eben keine Rechtsschutzversicherung deswegen wollte ich mich hier nun absichern wie die Chancen stehen. Bis zum Jahre 2010 habe ich nichts verlangt und erst ab da.
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Grundsteuer Nebenkostenabrechnung
10. Februar 2013
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Frage vom 10. Februar 2013 | 14:41
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundsteuer Nebenkostenabrechnung
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#1
Antwort vom 10. Februar 2013 | 15:36
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
die ich seither auch vermietet habe.
mit der Unterschrift der Vermieterin
Und wer bist dann du ?
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#2
Antwort vom 10. Februar 2013 | 15:51
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Sorry habe mich an der Stelle nur vertippt^^ natürlich der Mieterin
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#3
Antwort vom 10. Februar 2013 | 16:06
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Da die Jahresfrist abgelaufen ist und die Nichtberechnung eindeutig Ihr Verschulden, können Sie das getrost als Lehrgeld abhaken und ausbuchen.
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#4
Antwort vom 10. Februar 2013 | 16:21
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
okay vielen dank für die info. Verjährungsfrist wäre hier dann 3 Jahre?
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#5
Antwort vom 10. Februar 2013 | 16:25
Von
Status: Lehrling (1441 Beiträge, 278x hilfreich)
Ist die Grundsteuerumlage überhaupt im Mietvertrag vereinbart?
Zitat:Verjährungsfrist wäre hier dann 3 Jahre?
nö, bestenfalls wäre dann das Jahr 2012 noch zu fordern!
-- Editiert Barni Gröllheimer am 10.02.2013 16:26
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